weiterbildungsprüfungen

Industriemeister/-in Fachrichtung Chemie: Informationen zum Fachgespräch

Situationsbezogenes Fachgespräch – Praktische Hinweise für die Prüfung
Nach § 5 Abs. 7 der Verordnung Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Chemie der/die Prüfungsteilnehmer/-in ist die Grundlage des Fachgespräches die schriftliche Aufgabenstellung in der Situationsaufgabe II, Handlungsbereich „Organisation, Führung und Kommunikation“.
Dabei soll unter Einsatz von Präsentationstechniken die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebliche Aufgabenstellungen aus einem Handlungsauftrag zu analysieren, zu strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können.
Die Präsentation der Situationsaufgabe des Prüfungsteilnehmers stellt die Ausgangslage dar, aus der sich das Gespräch zwischen den Prüfern und dem Prüfungsteilnehmer entwickelt. Dieses Fachgespräch wird auf der Grundlage aller in der Verordnung über die Prüfung genannten Handlungsbereiche geführt.

Vorbereitung des Fachgespräches:

Jeder Prüfungskandidat erhält am Tag der mündlichen Prüfung unmittelbar vor der Durchführung des Fachgespräches einen Handlungsauftrag in schriftlicher Form.
Der Handlungsauftrag besteht aus insgesamt drei Unteraufträgen:
  • Einem Unterauftrag aus dem Handlungsbereich Chemische Produktion (Rahmenplan B I 1./2. oder 3.)
  • Zwei Unteraufträgen aus dem Handlungsbereich „ Organisation, Führung und Kommunikation“
    • Einem Unterauftrag aus dem Qualifikationsschwerpunkt Personalführung und –entwicklung
      (Rahmenplan B II 4.)
    • Einem Unterauftrag aus den Qualifikationsschwerpunkten Betriebliches Kostenwesen, Responsible Care, Qualitätsmanagement oder Information und Kommunikation (Rahmenplan B II 5./6./7. oder 8.)
Der Handlungsauftrag bezieht sich auf dieselbe betriebliche Ausgangssituation wie die schriftliche Prüfung Situationsaufgabe II.
Für die Bearbeitung dieses Handlungsauftrags sind 45 Minuten unter Aufsicht vorgesehen.
Die Aufsicht prüft die Legitimation des Prüflings und stellt die Prüfungsfähigkeit des Prüflings fest.
Beides wird dokumentiert.

Durchführung des Fachgespräches (mit Präsentation):

Die Prüfung findet in Form einer Einzelprüfung statt (maximal 45 Minuten).
  1. Begrüßung durch den Prüfungsausschuss (Prüfungseröffnung)
  2. Präsentation der Situationsaufgabe
    Zeitdauer: maximal 15 Minuten
  3. Fachgespräch
    Zeitdauer: ca. 30 Minuten
  • Pro Qualifikationsschwerpunkt sind 10 Minuten Prüfungszeit vorgesehen
  • Grundlage für die Fachgespräche in den Qualifikationsschwerpunkten ist die präsentierte Ausarbeitung des Prüflings.
  • Jedes Fachgespräch muss sich im Bereich des Inhalts der in der schriftlichen Prüfung Situationsaufgabe II gestellten Aufgabe bewegen
  • Das Fachgespräch wird von zwei der anwesenden Prüfer mit dem Prüfling geführt.
    Die Absprache, welcher der anwesenden Prüfer welchen Qualifikationsschwerpunkt prüft, legt das Prüferteam eigenständig im Vorfeld fest
4. Gesamtbewertung (Ergebnisfindung) durch den Prüfungsausschuss.

Der dritte anwesende Prüfer führt das Protokoll. Außerdem ist er für die Prüfungseröffnung, das Abschlussgespräch sowie die Moderation der Ergebnisfindung zuständig.

Bewertungskriterien für das Fachgespräch:

  • Fachkompetenz: Chemische Produktion sowie Organisation, Führung und Kommunikation, Nutzung beruflicher Erfahrung und Umsetzung des fachlichen Wissens.
  • Methodenkompetenz: systematischer Aufbau, Argumentation und Entscheidungskriterien, Problemlösungstechniken, Lösungsverhalten
  • Kommunikative Kompetenz: angemessene Reaktion im Prüfungsgespräch, Flexibilität und Spontanität