Nr. 6369794
Ausbildung

Validierung von informell & non-formal erworbenen Berufsqualifikationen

Ausbildung

Seit Januar 2025 ist die Feststellung von individuelle, berufsspezifischen Kompetenzen eine neue hoheitliche Aufgabe der Kammern. Das neue Validierungsverfahren - auch Feststellungsverfahren genannt - macht berufliches Können sichtbar.

Ausbildung

Sie sind mindestens 25 Jahre alt, haben keinen Berufsabschluss oder arbeiten nicht mehr in Ihrem erlernten Beruf? Zeigen Sie Ihr Wissen und Können aus Ihrem Berufsalltag im Rahmen des Validierungsverfahrens.