Ausbildungsberufe neugeordnet: Umwelttechnische Berufe modernisiert
Herausforderungen wie die Digitalisierung, der Klimawandel sowie veränderte technische und rechtliche Anforderungen haben eine Modernisierung der umwelttechnischen Berufe erforderlich gemacht. Nach 22 Jahren wurden die Ausbildungsordnungen aktualisiert und die Berufe mit neuen Abschlussbezeichnungen versehen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnungen der Berufefamilie modernisiert. Die vier neuen Ausbildungsordnungen treten zum 1. August 2024 in Kraft. Die Berufefamilie ging im Jahr 2002 aus dem Vorgängerberuf „Ver- und Entsorger/-in“ hervor.
Neuerungen für alle vier Berufe:
- Umwelttechnologe/-technologin für Wasserversorgung
- Umwelttechnologe/-technologin für Abwasserbewirtschaftung
- Umwelttechnologe/-technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
- Umwelttechnologe/-technologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
Die gemeinsamen Kernqualifikationen bleiben nach der Neuordnung erhalten. Allerdings reduziert sich der zeitliche Umfang von 15 auf zwölf Monate. So wurde mehr Raum für die berufsspezifischen fachlichen Inhalte in der Ausbildung geschaffen. An die Stelle der traditionellen Prüfungsstruktur aus Zwischen- und Abschlussprüfung tritt in Zukunft die gestreckte Abschlussprüfung (GAP). Teil 1 der GAP bezieht sich auf die gemeinsamen Kernqualifikationen und ist für alle vier Berufe identisch, während sich Teil 2 auf die berufsspezifischen Inhalte bezieht. Umwelttechnologen und Umwelttechnologinnen arbeiten im Bereich der kritischen Infrastruktur, woraus sich erhöhte Anforderungen an die IT-Sicherheit ergeben. Auch dieser Aspekt wurde bei der Modernisierung berücksichtigt.