IHK Prüferportal – Prüferentschädigung papierlos
Als Prüferin oder Prüfer engagieren Sie sich ehrenamtlich. Um Ihr Ehrenamt ausfüllen zu können, investieren Sie aber auch Zeit, entweder Arbeitszeit oder Freizeit. Um Ihnen Zeit zu ersparen, sind die Prozesse der Prüferentschädigung und Korrekturabrechnung digitalisiert. D.h., Sie müssen Sie Ihre Prüferentschädigung (Zeitversäumnis, Kilometerabrechnung, Parkgebühren usw.) und Ihre Korrekturabrechnung nicht in Papierform einreichen, sondern Sie können dies auch papierlos tun.
Der Vorteil dieser neuen digitalen Einreichungsform ist, dass wir Ihnen die Entschädigungen bzw. Ihre Auslagen innerhalb von max. 10 Werktagen anweisen. Die Abrechnungen erhalten Sie dann auch in elektronischer Form, so dass Sie immer einen aktuellen Überblick haben. Sie können Ihre Abrechnungen über jedes internetfähige Endgerät einreichen. Z.B. fotografieren Sie Parkquittungen nur noch ab und laden die Daten auf Knopfdruck hoch.
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Die Zugangsdaten zu diesem Portal erhalten Sie von Ihrer/m Ansprechpartner/-in aus dem Prüfungsbereich der IHK Pfalz.