Fragen zur Ausbildung

Gesetze in der Ausbildung

Das Fundament für die Durchführung der betrieblichen Ausbildung aller IHK-Ausbildungsberufe ist das Berufsbildungsgesetz. Es regelt die Berufsbildung, worunter man außer der Berufsausbildung auch die Berufsausbildungsvorbereitung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung versteht. Das Berufsbildungsgesetz gilt für die Berufsbildung, soweit diese nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen.
Solange Ihre Auszubildenden noch nicht 18 Jahre alt sind, findet das Jugendarbeitsschutzgesetz Anwendung. Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um die Auszubildenden vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Hier sind z.B. die Arbeitszeit- und Urlaubsreglungen enthalten.
Übrigens: Für Probleme, die weder im Berufsbildungs- noch im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt sind, haben alle anderen für Arbeitnehmer relevanten Gesetze Gültigkeit.
Wenn Ihre Auszubildenden das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind sie volljährig und nun ist das Arbeitszeitgesetz für alle Fragen rund um die  Arbeitszeiten anzuwenden.
Die Bedeutung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation für die Qualität der Berufsausbildung ist unumstritten. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses. Daher wurde die Verordnung über den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung novelliert und trat am 1. August 2009 wieder in Kraft.
Hier finden Sie alle Informationen zu Mindesturlaubsansprüchen für volljährige Arbeitnehmer und Auszubildende
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, auch für unverheiratete Lehrlinge. Es gewährt einen
  • Gesundheitsschutz durch Verhinderung übermäßiger körperlicher Anstrengungen.
  • Freistellung von der Arbeit innerhalb bestimmter Schutzfristen und Gewährung von Stillzeiten.
  • Kündigungsschutz, der nicht nur die ordentliche, sondern auch die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund verbietet.
  • Entgeltschutz durch Ansprüche auf Mutterschutzlohn gegen den Arbeitgeber und Mutterschutzgeld gegen die Krankenkasse in Höhe des Durchschnittsverdienstes.
  • Endet die Schwangerschaft mit einer Fehlgeburt, so scheidet die Arbeitnehmerin aus dem Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes aus.
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt den Erziehungsurlaub und das Erziehungsgeld.
Betriebe mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern müssen die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Zweck dieses Gesetzes ist es, sozial ungerechtfertigte Kündigungen zu verhindern.