Ausbildung

Beginn und Ende des Ausbildungsverhältnisses

Beginn und Ende des Ausbildungsverhältnisses
Das Ausbildungsverhältnis kann grundsätzlich jederzeit, sollte idealerweise jedoch vor Beginn eines jeden Schuljahres, also am 01.08., 01.09. oder zumindest zeitnah mit Schuljahresbeginn starten. Es endet mit der bestandenen Abschlussprüfung (Datum der Bekanntgabe des Ergebnisses). Besteht ein Auszubildender die Prüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, längstens um ein Jahr.