Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz

Das Land gewährt Zuwendungen für die Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass Auszubildende, die ihre Ausbildung aufgrund einer Insolvenz im Sinne dieser Vorschrift beim bisherigen Ausbildungsbetrieb nicht fortführen können, die Ausbildung fortsetzen und abschließen können. Die Zuwendung wird als einmaliger Zuschuss zu den Aufwendungen, die durch die Ausbildung und die Integration der Auszubildenden in den Betrieb entstehen, gewährt.
Abgabeschluss für die Anträge bis spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung.
Näheres zur Förderung können Sie den Richtlinien der Investitions- und Strukturbank (ISB) Rheinland-Pfalz GmbH entnehmen, siehe Externe Links.
Darüber hinaus bietet die ISB Aus- und Weiterbildungskredite zu sehr günstigen Zinsen an klein- (bis zu 50 Mitarbeitern) und mittelständische (bis zu 250 Mitarbeitern) Unternehmen, die für folgende Zwecke diese Kredite beantragen können:
  • Nachbesetzung von Ausbildungsplätzen
  • Schaffung von Ausbildungsplätzen
  • Schaffung eines Ausbildungsverbundes
  • fachliche Qualifizierung von Mitarbeitern durch Weiterbildung
Weitere Infos über die Förderangebote auch unter der ISB-Infotelefonnummer 06131 6172-1333 und auf der Internetseite der ISB.