Ausbildung
Konflikte im Betrieb
Jährlich werden tausende von Ausbildungsverträgen wieder gelöst. Für den Ausbildungsbetrieb bedeutet dies hohe Kosten, verlorene Energie und Zeit. Ein freier Ausbildungsplatz, der in der Regel nicht sofort wieder besetzt wird, kann später Probleme beim Fachkräftenachwuchs nach sich ziehen. Auch für die Jugendlichen bedeutet ein Ausbildungsabbruch verlorengegangene Zeit und Kraft und zieht oft einen Motivationsverlust nach sich, der sich auf Leistungsbereitschaft und Lernvermögen negativ auswirkt.
Die häufigsten Gründe für Konflikte
Der Beginn der Ausbildung ist für Jugendliche ein bedeutender Schritt im Prozess des Erwachsenwerdens. Neben den fachlichen Anforderungen, die in Betrieb und Schule auf die Auszubildenden zukommen, gilt es auch, sich mit Vorgesetzten und Kollegen zurecht zu finden, die meist einer anderen Generation angehören und bestimmte Erwartungen an die Leistung und an das Verhalten der Auszubildenden haben. Meistens funktioniert dies reibungslos, es gibt aber auch Fälle, in denen es zu Störungen des Ausbildungsverhältnisses kommt, weil die beiderseitigen Vorstellungen von Rechten und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag auseinander gehen.
Die häufigsten Gründe für Konflikte sind Unpünktlichkeit oder Fehltage, Unzuverlässigkeit, schlechte Leistungen in der Berufsschule oder mangelhaftes Führen der Berichtshefte durch die Azubis. Der größte Fehler ist jedoch mangelnde Kommunikation auf beiden Seiten. Ausbildende und Auszubildende sind enttäuscht voneinander, weil sie ihre jeweiligen Erwartungen an den Anderen nicht erfüllt sehen. Die Gründe hierfür können mitunter schnell erkennbar sein, zum Beispiel bei Verstößen gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten. Häufig beruhen Konflikte aber auch auf Missverständnissen oder Unverständnis dem Anderen gegenüber. Dadurch werden Probleme und Demotivation nicht erkannt, Emotionen schaukeln sich gegenseitig hoch, es kommt zur Sprachlosigkeit oder gar Gesprächsverweigerung einer Partei und die Situation spitzt sich immer weiter zu, bis schließlich der Abbruch unausweichlich ist. Eine interne Konfliktlösung zwischen Ausbildenden und Auszubildenden ist dann kaum mehr möglich.
Regelmäßige Ausbildungsgespräche
Regelmäßige Ausbildungsgespräche sind daher eine wichtige Maßnahme, um Ausbildungsabbrüchen vorzubeugen und eine systematische Ausbildung zu gewährleisten.
Der enge Kontakt ist das A und O im Verhältnis zwischen Ausbilder und Azubi und eine entscheidende Bedingung für eine hohe Motivation der Jugendlichen. Dies beginnt schon bei der Kontrolle des Berichtsheftes. Daher sollte der Azubi sein Berichtsheft anfangs wöchentlich und dann alle zwei Wochen vorlegen. So gewöhnt er sich von Anfang an an Sorgfalt, Sauberkeit und Pünktlichkeit.
Der enge Kontakt ist das A und O im Verhältnis zwischen Ausbilder und Azubi und eine entscheidende Bedingung für eine hohe Motivation der Jugendlichen. Dies beginnt schon bei der Kontrolle des Berichtsheftes. Daher sollte der Azubi sein Berichtsheft anfangs wöchentlich und dann alle zwei Wochen vorlegen. So gewöhnt er sich von Anfang an an Sorgfalt, Sauberkeit und Pünktlichkeit.
Probezeit nutzen
In der Probezeit sollten beide Seiten die Gelegenheit ausgiebig nutzen, sich gegenseitig kennen zu lernen und in Ruhe prüfen, ob die Erwartungen des anderen auch wirklich erfüllt werden können.
Typische Probleme
1. Fernbleiben | Krankmeldung | Zuspätkommen
Bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung haben Auszubildende den Ausbildenden unverzüglich Nachricht zu geben und dabei die Gründe für das Fernbleiben anzugeben. Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer sind den Ausbildenden von den Auszubildenden mitzuteilen. Unverzüglich heißt: ohne schuldhaftes Verzögern ( §121 BGB). Die Benachrichtigung wird in den meisten Fällen schon am selben Tag möglich sein und gilt auch für die Fälle des Fernbleibens infolge Arbeitsunfähigkeit. Bei Arbeitsunfähigkeit kommt noch die weitere Pflicht hinzu, den Ausbildenden spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung darüber zuzuleiten.
Der Auszubildende hat ebenfalls die Pflicht, bei Arbeitsbeginn im Unternehmen zu sein. Somit trägt er auch für Verspätung die Verantwortung.
2. Diebstahl
Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Auszubildender/eine Auszubildende in Ihrem Betrieb einen Diebstahl begangen hat, ist ein persönliches Gespräch mit dem Auszubildenden der erste Schritt. Bei minderjährigen Jugendlichen (unter 18 Jahren) sollten Sie die Erziehungsberechtigten miteinbeziehen. Für Gesprächstermine stehen die Ausbildungsberater der IHK gerne zur Verfügung.
Grundsätzlich stellt Diebstahl eine schwere Pflichtverletzung des Auszubildenden dar und ist ein Grund zur fristlosen Kündigung. Dies bedeutet, dass weder eine vorhergehende Abmahnung, noch eine Kündigungsfrist notwendig sind. Vor dieser Maßnahme sollte sich der Betrieb jedoch rechtlich absichern (siehe auch das Thema Kündigung), denn Verdachtskündigungen sind laut Arbeitsrecht nicht erlaubt. Der Betrieb muss den Diebstahl also nachweisen können.
3. Disziplin | Verhaltensauffälligkeit | Arbeitsverweigerung
Auszubildende haben den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von weisungsberechtigten Personen erteilt werden (§ 13 Satz 2 Nr. 3 BBiG), z.B. Arbeitssicherheitsvorschriften, Hausordnung. Die Weisungen müssen jedoch der Durchführung der Ausbildung dienen. Im Ausbildungsvertrag ist die Weisungsgebundenheit noch dahin konkretisiert, dass sie gegenüber den Personen gilt, die als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind.
Maßnahmen
Ein wichtiger Aspekt sind Konsequenzen. Mit den meisten Azubis gibt es keine ernsthaften Schwierigkeiten. Einige benötigen aber ab und an einen deutlichen Hinweis. Sei es, dass die Pünktlichkeit zu wünschen übrig lässt, sei es, dass an der Zuverlässigkeit noch gearbeitet werden muss.
Entscheidend ist dabei, dass alle Ausbildungsverantwortlichen einheitlich handeln und ihre Erwartungen deutlich formulieren. Dazu gehören auch Ermahnungen, nötigenfalls gar Abmahnungen und im schlimmsten Falle die Aufhebung des Ausbildungsvertrages. Meist kündigen sich ernsthafte Konflikte lange genug vorher an. Häufige Kurzerkrankungen oder das unentschuldigte Fehlen in der Berufsschule sind ernst zu nehmende Frühwarnsignale, auf die umgehend reagiert werden sollte.
Entscheidend ist dabei, dass alle Ausbildungsverantwortlichen einheitlich handeln und ihre Erwartungen deutlich formulieren. Dazu gehören auch Ermahnungen, nötigenfalls gar Abmahnungen und im schlimmsten Falle die Aufhebung des Ausbildungsvertrages. Meist kündigen sich ernsthafte Konflikte lange genug vorher an. Häufige Kurzerkrankungen oder das unentschuldigte Fehlen in der Berufsschule sind ernst zu nehmende Frühwarnsignale, auf die umgehend reagiert werden sollte.
Eine weitere Maßnahme zur Prävention oder Verbesserung von Konflikten im Betrieb sind sogenannte Zielvereinbarungen zwischen Auszubildenden und Ausbildern. Durch die gemeinsame Erarbeitung von Unternehmenszielen fühlen sich die Auszubildenden in den Unternehmensprozess stärker eingebunden. Als Ergebnis hat diese Maßnahme ein gesteigertes Verantwortungsgefühl gegenüber dem Betrieb und eine höhere Motivation der Auszubildenden zum Ziel.
Seminare für verhaltensauffällige Auszubildende können eine Hilfe sein. Durch ein Persönlichkeitstraining lernen Auszubildende besser zusammenzuarbeiten und ihre Konflikte zu bewältigen, indem sie den richtigen Umgang mit schwierigen Situationen üben.
Scheinbar unlösbare Konflikte – Gespräch mit einem Dritten
Manchmal kann es trotz gemeinsamer Gespräche dazu kommen, dass Betrieb und Azubi keinen Konsens finden. Bevor „die Flinte ins Korn geworfen wird“, sollten Sie die Ausbildungsberater der IHK hinzuziehen. Manchmal lassen sich Konflikte einfacher lösen, wenn eine dritte Person sich die Situation von außen anschaut. Die Ausbildungsberater der IHK Pfalz sind gerne bereit, in solchen Krisensituationen zu helfen.
Tritt der Fall ein, dass die Vertragsparteien aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind, das Problem zu lösen, kann bei Streitigkeiten - im bestehenden Berufsausbildungsverhältnis - der Schlichtungsausschuss der IHK Pfalz angerufen werden.
Tritt der Fall ein, dass die Vertragsparteien aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind, das Problem zu lösen, kann bei Streitigkeiten - im bestehenden Berufsausbildungsverhältnis - der Schlichtungsausschuss der IHK Pfalz angerufen werden.