10.03.2026
EU-Vorschriften im Nachhaltigkeitsbereich gelockert
Am 26. Februar 2026 wurde das EU-Gesetzespaket ("Omnibus") für den Bereich Nachhaltigkeit im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit der Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026 werden die
Die wichtigsten Änderungen in der
- Erhebliche Verkleinerung des Anwendungsbereichs (Änderung Art. 2): Nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und mehr als 1,5 Mrd. Euro weltweitem Nettoumsatz sollen direkt von der CSDDD betroffen sein.
- Beschränkung der Sorgfaltspflichten in der gesamten Wertschöpfungskette (Änderung Art. 8 und Art. 9)
- nur noch Pflicht zur Aussetzung, nicht Beendigung von Geschäftsbeziehungen unter bestimmten Umständen (Änderung Art. 10 und Art. 11)
- Begrenzung der Einbeziehung von Stakeholdern (Änderung Art. 3 und Art. 13)
- verringerte Anforderungen an Überwachung und Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen (Änderung Art. 15)
- allgemeine Leitlinien von der EU-Kommission vorzulegen (Änderung Art. 19)
- Keine verpflichtenden Klimaschutzpläne (Streichung von Art. 22)
- Streichung des spezifischen, EU-weiten Haftungsregimes (Änderung Art. 29)
- Absenkung der maximalen Höhe von Geldbußen (Änderung Art. 27)
- Bericht über die Umsetzung der Richtlinie und Überprüfungsklauseln (Änderung Art. 36)
- Verschiebung der Umsetzungs- und Anwendungsfrist um ein Jahr (Änderung Art. 37): Mitgliedstaaten sollen die Vorgaben bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen. Unternehmen müssen die Vorschriften ab dem 26. Juli 2029 anwenden. Die Berichtspflichten für Unternehmen bestehen jedoch erst für das Geschäftsjahr, welches zum oder nach dem 1. Januar 2030 beginnt.
- Digitales Portal zur Unterstützung der Unternehmen und Verknüpfung mit nationalen Portalen: Die Kommission soll ein digitales Portal für direkt und indirekt berichtspflichtige Unternehmen zur Verfügung stellen, in welchem Leitfäden bzw. weitere Unterstützung zur Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Verfügung gestellt werden.
Die Richtlinie (EU) 2026/470 tritt am 18. März 2026 in Kraft. Ab diesem Stichtag haben die EU-Mitgliedstaaten zwölf Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
