09.06.23

Chile: Anhebung des Mindestlohns

Die chilenische Regierung hat am 30. Mai das Gesetz 21.578/23 zur etappenweisen Erhöhung des Mindestlohns erlassen. Die vom Nationalkongress verabschiedete schrittweise Erhöhung erfolgt in vier Phasen, gerechnet von Mai 2023 bis Juli 2024. Somit wird der Mindestlohn in Chile per Gesetz von derzeit 410.000 chilenischen Pesos ($) auf 500.000 chilenische Pesos ($) steigen. 
Jegliche Firmen, die in Chile tätig sind, müssen die Erhöhung des Mindestlohns für ihre Beschäftigten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anpassen. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Fristen und die jeweiligen Anhebungen:
Anhebungsfrist
Mindestlohn
1. Mai 2023 (rückwirkend)
$ 440.000 (ca. 514 Euro)
1. September 2023
$ 460.000 (ca. 538 Euro)
1. Juli 2024
$ 500.000 (ca. 584 Euro)
1. Januar 2025
Die Anpassung ist abhängig von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (IPC).
Nach dem neuen Gesetz ist es erlaubt, den Mindestlohn in Abhängigkeit von der Variation des Verbraucherpreisindexes (Índice de Precios al Consumidor - IPC) zu erhöhen, der vom chilenischen Statistikamt (Instituto Nacional de Estadísticas - INE) gemeldet wird. Wenn also die kumulierte Variation des IPC im Jahr 2023 mehr als 6 Prozent beträgt, wird am 1. Januar 2024 eine vorzeitige Erhöhung von $10.000 Pesos (circa 11,70 Euro) vorgenommen.
Des Weiteren sieht das Gesetz eine automatische Anpassung des monatlichen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2025 entsprechend der Variation des IPC zwischen Juli und Dezember 2024 vor.
Chile hat neben Uruguay einen der höchsten Mindestlöhne in Lateinamerika, so der jüngste gemeinsame Bericht der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (CEPAL) und der Internationalen Arbeitsorganisation (OIT) (PDF), beides UN-Organisationen.
Ergänzende Informationen zum Thema: