15.06.2026
Verpflichtende Bankdomizilierung bei Wareneinfuhr in Algerien
Gemäß Mitteilung Nr. 01/DGC/2026 der Banque d’Algérie vom 14.05.2026 gilt seit dem 14.05.2026 in Algerien, dass für jede Wareneinfuhr zwingend eine abgeschlossene Bankdomizilierung vorausgegangen sein muss, bevor der ausländische Lieferant die Ware verschifft.
Das Datum auf den Transport- und Versanddokumenten muss also zwingend nach dem Datum der Domizilierung liegen. Rückwirkende Domizilierungen sind nur in ausdrücklich genehmigten Ausnahmefällen zulässig.
Importeure in Algerien müssen dementsprechend eine endgültige Proforma-Rechnung ordnungsgemäß unterschrieben und abgestempelt rechtzeitig vor der Verladung der Waren erhalten, damit sie die Formalitäten bei ihren Banken durchführen können. Dies muss vor dem Transport der Waren erfolgen.
Die AHK Algerien geht von einer 12–14 Tage dauernden Bearbeitungszeit bei algerischen Banken aus. Beachten Sie das bei Exportvorhaben nach Algerien und stimmen Sie sich mit Ihren Käufern/Importeuren ab.
Quelle: DIHK
