Vietnam - Unternehmensformen

Shareholding Company/Joint Stock Company (JSC)

Die Investitionsform einer „Shareholding Company“ oder „Joint Stock Company“ ist von Ihrem Aufbau Vergleichbar mit einer deutschen Aktiengesellschaft. Die JSC stellt somit eine eigenständige juristische Person dar, an der mindestens drei Anteilseigner beteiligt sein müssen. Ferner ist es möglich, dass ein Joint-Venture als JSC gegründet wird. Das Gesellschaftsvermögen ist dabei in Aktien aufgeteilt, wobei es zwei verschiedene Möglichkeiten der Ausgabe von Anteilen (Aktien) gibt:
Gewöhnliche Anteile (ordinary shares)
Bei den normalen Stammaktien haben Anteilseigner folgende Rechte:
  • Teilnahme an Hauptversammlungen
  • Wahl in Bezug auf den jeweiligen Stimmenanteil
  • Erhalt von Dividenden
  • Zugang zu internen Unternehmensinformationen
  • Sie dürfen Anteile frei verkaufen (einzige Ausnahme: In den ersten 3 Jahren brauchen Gründungsmitglieder eine Zustimmung der Hauptversammlungen, wenn sie ihre Anteile an nicht-Gründungsmitglieder veräußern wollen)
  • Vorrang bei Neuankauf von Anteilen
  • Möglichkeiten zur Einberufung einer Hauptversammlung
Vorzugsaktien (preferrence shares)
Durch die Vorzugsaktien erhält der Inhaber bevorzugte Stimm- und/oder Bezugsrechte. Es gibt Stimmvorzugsaktien, Dividendenvorzugsaktien, rückkaufbare Vorzugsaktien, die durch eine Satzung bestimmt werden können. Allerdings gibt es seitens der Gesetzgebung Einschränkungen bezüglich der Ausgestaltung von Vorzugsaktien.
Die Aktien der JSC müssen nicht unbedingt an der Börse gehalten werden. Es ist durchaus möglich, dass diese rein Privat gehalten werden. Ein Mindestgrundkapital ist bei Gründung der Firma nicht erforderlich. Die Aktionäre haften nur mit dem Betrag, den sie der Firma zur Verfügung gestellt haben. Jeder Aktionär der Firma kann jederzeit seine Unternehmensaktien an eine andere Person verkaufen.
Das Entscheidungsorgan bei einer JSC bildet die Generalversammlung ("General Meeting of Shareholders"), der Vorstand ("Board of Management") und das Direktorium ("Director"). Zusätzlich kann noch ein Aufsichtsrat ("Supervisory Board") installiert werden.
Vorteil der Gründung einer Aktiengesellschaft ist, dass durch die Ausgabe von Aktien oder Schuldscheinen Kapital für ein Investment gewonnen werden kann.
Ausländische Firmen, die sich für eine Beteiligung als Gründungsgesellschafter entscheiden, sollten versuchen mögliche Kontrollverluste zu vermeiden. Dies können sie tun, indem sie zum Beispiel bei der Besetzung des Vorstandes Mitspracherechte einfordern. Normalerweise wird die Vergabe von Aktien an ausländische Investoren von vietnamesischer Seite als ein Instrument zur Festigung der Beziehungen angesehen, daher kann man mit einer zügigen Gesellschaftervermehrung rechnen.
Nähere Informationen zum Genehmigungs- und Registrierungsverfahren zur Gründung einer Shareholding Company finden Sie auch im Bereich Gründung von Unternehmen in Vietnam.