Vietnam - Unternehmensformen

Limited Liability Company (LLC)

Limited Liability Company (LLC) ist die meistgenutzte Unternehmensform von ausländischen Unternehmen in Vietnam.
Diese Rechtsform ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die im Eigentum von einer oder mit bis zu 50 natürlichen bzw. juristischen Personen stehen kann. Unterschieden wird dabei zwischen einer Single (oder Sole) Limited Liability Company (SLLC) und einer Multiple Member Limited Liability Company (LLC). Bei letztgenannten kann es 2 bis 50 Gesellschafter geben. Dahingegen gibt es bei einer SLLC nur einen Eigentümer, der entweder eine natürliche Person ist, oder eine juristische Person darstellt.

100% Foreign-owned-Enterprise

Eine LLC kann als eine 100% Foreign-owned-Enterprise gegründet werden, die ausschließlich in ausländischem Besitz ist. Weiterhin ist es auch möglich, in dieser Form ein Joint-Venture z.B. mit einem vietnamesischen Partnerunternehmen zu gründen. Eine LLC besitzt somit den Status einer selbstständigen juristischen Person. Die Haftung ist auf die registrierte Einlage beschränkt. Stammeinlagen können als Geld- oder Sacheinlage verrichtet werden, dabei werden Sacheinlagen nach ihrem Marktwert bewertet. Da ein Investor nur in Höhe seiner Einlagen haftet, ist die LLC in weiten Teilen vergleichbar mit einer deutschen GmbH.
Für Gesellschafter ist es jederzeit möglich, ihre Geschäftsanteile zu verkaufen. Die übrigen Gesellschafter haben auf die zu verkaufenden Anteile lediglich ein vorrangiges Bezugsrecht.
Nach neueren Gesetzen ist kein vorgeschriebenes gesetzliches Mindeststammkapital mehr notwendig, jedoch wird von behördlicher Seite eine Mindestausstattung verlangt. Lediglich in einigen Branchen ist weiterhin eine Mindestkapitalausstattung notwendig, dies betrifft die Bereiche Versicherungen und Banken, Immobilienhandel und Tourismus. Das Minimum an Stammkapital in diesen Bereichen variiert und ist in den jeweiligen Spezialgesetzen festgesetzt.
In den Bereichen Produktion und Dienstleistungen wird diese Rechtsform oft von ausländischen Investoren benutzt. Es sollte jedoch beachtet werden, dass zum Teil die Beteiligungshöhe für ausländische Investoren beschränkt ist. In einigen Bereichen gibt weiterhin es einen Zwang zur Zusammenarbeit mit einem vietnamesischen Joint Venture Partner.

Handelsgesellschaft

Auch in Form einer Handelsgesellschaft kann eine LLC gegründet werden. Allerdings müssen sich ausländische Einzelhändler meist für die weitere Expansion dem „Economic Needs Test“ (ENT) unterziehen. Somit muss in den meisten Fällen für jedes neue Geschäft eine Genehmigung eingeholt werden. Bei den Genehmigungen handelt es sich um Einzelfallprüfungen. Geprüft wird dabei die Zahl der bisherigen Geschäfte, die Bevölkerungsdichte und die Stabilität des Marktes, sowie die Frage, ob das Projekt in die gewünschte Provinz passt.
Weiterhin ist zu beachten, dass nach vietnamesischem Recht zwischen Import-, Export- und Einzelhandelslizenzen unterschieden wird. Die meisten ausländischen Unternehmen besitzen zwar eine Import- und Exportlizenz, jedoch keine Einzelhandelslizenz. Daher dürfen sie de facto nicht an vietnamesische Endverbraucher verkaufen oder eigene Verkaufsläden eröffnen. Um dieses zu tun, wird eine eigene Einzelhandelslizenz bzw. Vertriebslizenz benötigt. Sofern keine derlei existiert, darf nur an Großhändler verkauft werden, die eine spezielle Zulassung besitzen.
Zur Gründung einer Limited Liability Company benötigt man ein Investitionszertifikat. Nähere Informationen zum Genehmigungs- und Registrierungsverfahren finden Sie auch im Bereich Gründung von Unternehmen in Vietnam.