07.01.25
Mexiko: Erhöhung des Mindestlohns
Die nationale Kommission für den Mindestlohn (CONASAMI) hat zu Jahresbeginn den gesetzlichen Mindestlohn in Mexiko um 12 Prozent erhöht.
Die mexikanische Mindestlohnkommission (Comisión Nacional de los Salarios Mínimos - CONASAMI) hat am 4. Dezember 2024 in einer Resolution eine Erhöhung des Mindestlohns für 2025 festgelegt. Die Resolution stützt sich auf das von CONASAMI veröffentlichte Bulletin 056/2024. Die Erhöhung des Mindestlohns gilt seit dem 1. Januar 2025 im ganzen Land.
Der allgemeine Mindestlohn (salario mínimo general) wird von 248,93 auf 278,80 mexikanische Pesos (mex$; ca. 13,09 Euro) pro Tag angehoben, während er in der Freihandelszone Nordgrenze (Zona Libre de la Frontera Norte - ZLFN) von 374,89 auf 419,88 mexikanische Pesos (mex$; ca. 19,72 Euro) pro Tag steigt. Alle Gemeinden, die die ZLFN bilden, sind in Artikel 1 der Resolution festgelegt.
Die Anhebung des allgemeinen Mindestlohns errechnet sich aus dem im Jahr 2024 geltenden Mindestlohn plus der Summe eines Koeffizienten namens MIR (Monto Independiente de Recuperación - MIR), der seit dem 1. Januar 2017 gesetzlich vorgesehen ist. Dieser Koeffizient ist ein absoluter Wert in mexikanischen Pesos und zielt darauf ab, die Kaufkraft des Mindestlohns zu erhalten. Der MIR beträgt 19,36 mexikanische Pesos (mex$; ca. 0,91 Euro) in der ZLFN und 12,85 mexikanische Pesos (mex$; ca. 0,60 Euro) im Rest des Landes.
Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass es in Mexiko zwei Arten von Mindestlöhnen gibt: den allgemeinen und den professionellen. Wie der allgemeine wird auch der professionelle Mindestlohn (salario mínimo profesional) um 12 Prozent erhöht. Professionelle Mindestlöhne werden für bestimmte Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Weitere Einzelheiten zu diesen Wirtschaftszweigen finden Sie in der von CONASAMI bereitgestellten Tabelle (PDF).
Jedes in Mexiko tätige Unternehmen unterliegt der Pflicht, die von der CONASAMI bestimmte Mindestlohnerhöhung umzusetzen.
Quelle: GTAI