International

Förderprogramme Lateinamerika

Außenwirtschaftsförderung des Bundes

Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte, indem sie die Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen verbessert und insbesondere auf die Beachtung multilateraler Regeln sowie den weiteren Abbau noch bestehender Marktzugangsschranken hinwirkt. Sie gewährt außerdem Garantien für Direktinvestitionen im Ausland, die mögliche Verluste durch politische Ereignisse abdecken.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das innerhalb der Bundesregierung für die Außenwirtschaftsförderung federführend zuständig ist, gestaltet das Instrumentarium konzeptionell und entwickelt die einzelnen Instrumente in enger Abstimmung mit der deutschen Wirtschaft fort bzw. passt sie den sich wandelnden Erfordernissen an.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet eng mit den Regionalinitiativen der deutschen Wirtschaft, nämlich dem Asien-Pazifik-Ausschuss der deutschen Wirtschaft, der Lateinamerika-Initiative, der Nah- und Mittelost-Initiative, der Initiative Südliches Afrika und dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft, zusammen.
Nähere Informationen zur Außenwirtschaftsförderung des Bundes:

Auslandsmesseförderung des Bundes

Mit dem Ziel der Erschließung ferner und teils schwieriger Wachstumsmärkte wird jährlich ein Programm mit Schwerpunktsetzung von Weltregionen neu aufgelegt.
a. Fördervoraussetzungen
  • Teilnahme an einer im Auslandsmesseprogramm des Bundes / Landes festgelegten Messe
  • ohne Beschränkung grundsätzlich alle deutschen Hersteller
b. Beteiligungsform / Förderung
  • Firmengemeinschaftsbeteiligungen in Form eines offiziellen Gemeinschaftsstandes (geschlossenes und repräsentatives Auftreten sowie Produktpräsentation) unter dem Dach des Bundes/Landes
  • organisatorische / finanzielle Unterstützungsleistungen (unterschiedliche Förderrichtlinien)
Der Bund fördert die Teilnahme deutscher Unternehmen an ausgewählten Messen im Ausland durch die Organisation von Gemeinschaftsständen. Diese werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) im Rahmen des Auslandsmesseprogramms organisiert. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Ansprechpartner für die Auslandsmesseförderung des Bundes:
Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA)
www.auma.de
Darüber hinaus fördert der Bund die Teilnahme von jungen, innovativen Unternehmen an internationalen Messen in Deutschland. Nähere Informationen finden Sie hier.

Messeförderung der Bundesländer – Das Beispiel Rheinland-Pfalz

Die Bundesländer fördern die Beteiligung ihrer Unternehmen an Messen in unterschiedlicher Form und zu unterschiedlichen Konditionen. Nachfolgend finden Sie einige Informationen für das Beispiel Rheinland-Pfalz.
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt einen Zuschuss für die Teilnahme mittelständischer Unternehmen und landwirtschaftlicher Betriebe an Messen und Produktpräsentationen im Ausland. Die Teilnahme an Auslandsmessen wird pauschal mit 3.000 Euro bei Messen innerhalb Europas bzw. 5.000 Euro bei Messen außerhalb Europas bezuschusst.
Die Messe muss im Katalog des Ausstellungs- und Messeausschusses der deutschen Wirtschaft (AUMA) gelistet sein. Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz haben und die jeweils gültige EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen.
Für die Umsetzung des Programms ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zuständig. Nähere Informationen zum Programm finden Sie auf der Internetseite der ISB zum Messezuschuss.

KfW-Bankengruppe

Die KfW-Bankengruppe, deren Anteilseigner die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer sind, finanziert Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Die Förderprogramme der KfW umfassen:
  • Unternehmerkredit Ausland
    Finanziert werden Investitionen im Ausland, die langfristig finanziert werden müssen. Dies können auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente und Lizenzen sein sowie Forschung und Entwicklung im Ausland.
  • KfW IPEX-Bank
    Die KfW IPEX-Bank bietet Finanzierungen für Exporte und Projekte weltweit an - vom klassischen liefergebundenen Exportkredit bis zur strukturierten Finanzierung.
  • KfW Entwicklungsbank
    Die KfW Entwicklungsbank fördert als Entwicklungsbank des Bundes Projekte und Programme in Entwicklungsländern. Sie unterstützt damit deren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt.

Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG)

Die DEG bietet als Finanzierungs- und Beratungsinstitut zur Förderung der Privatwirtschaft in den Entwicklungsländern und in Mittel- und Osteuropa Investitions- und Kooperationsberatung sowie Projektfinanzierung in Form von langfristigen Darlehen und Beteiligungskapital an. Die DEG arbeitet nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen; ihre Projekte sollen rentabel, umweltverträglich und entwicklungspolitisch sinnvoll sein.
  • Projektfinanzierung Ausland:
    Finanzierungsinstrumente sind langfristige Darlehen, Beteiligungen, Mezzanin-Finanzierungen und Garantien.
  • Förderung investitionsbegleitender Maßnahmen mit entwicklungspolitischer Wirkung
  • Fördermittel zur Erstellung von Machbarkeitsstudien
  • Förderung von Pionierinvestitionen von KMU in Entwicklungsländern
  • Programm develoPPP.de zur Förderung von entwicklungswirksamen Projekten
  • Förderung der Verbreitung klimafreundlicher Technologien

AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH

Die AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH bietet Kredite im Rahmen von Plafonds an. Im Zentrum steht die Refinanzierung von Lieferantenkrediten deutscher Exporteure. Angebote der AKA sind:
  • Finanzierungen
  • Refinanzierungen
  • Risikoübernahme
  • Dienstleistungen
im Zusammenhang mit mittel- und langfristigen Exportgeschäften sowie sonstigen internationalen Geschäften.

Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesregierung unterstützt Direktinvestitionen der deutschen Wirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern, indem sie politische Risiken absichert. Diese Investitionsgarantien werden als vom Bund beauftragte Mandatare im Rahmen eines Konsortiums von PricewaterhouseCoopers (PwC) und Euler Hermes bearbeitet, federführend ist PwC.
Nähere Informationen erhalten Sie über diesen Link.

Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesregierung fördert mit Exportkreditgarantien den Export - ein Schlüsselsegment der deutschen Wirtschaft. Diese Ausfuhrgewährleistungen des Bundes zur Absicherung deutscher Exporte, die sogenannten "Hermes-Deckungen", sichern Banken und deutsche Exporteure gegen das Risiko des Zahlungsausfalls bei Exporten ab. Der staatliche Deckungsschutz umfasst das politische wie das wirtschaftliche Risiko.
Euler Hermes und PricewaterhouseCoopers (PwC) bearbeiten als vom Bund beauftragte Mandatare im Konsortium die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland, federführend ist die Euler Hermes Deutschland.
Nähere Informationen erhalten Sie über diesen Link.

Public Private Partnerships (PPP)

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bietet finanzielle, organisatorische oder politische Unterstützung für Vorhaben von Unternehmen mit entwicklungspolitischem (Zusatz-)Nutzen. Ziel des Ministeriums ist es, auf diese Weise zusätzliche private Mittel zugunsten entwicklungspolitischer Zielsetzungen zu mobilisieren. Deutsche Unternehmen können eine Förderung ihrer Vorhaben in verschiedenen Ländern im Rahmen des Programms develoPPP.de beantragen. Ausführliche Informationen über das Programm finden Sie unter www.developpp.de.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Projekt betriebswirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Nutzen verbindet und ohne öffentliche Förderung nicht realisiert würde. Die Bandbreite der förderfähigen Vorhaben ist sehr groß. Je nach Ansatz ist für die Durchführung im Rahmen von developpp.de eine der folgenden Organisationen zuständig:

Europäische Kommission

Die Europäische Union unterstützt die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Lateinamerika hauptsächlich durch zwei Instrumente:
  • AL-INVEST: Das Programm soll die Internationalisierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen aus Lateinamerika in Zusammenarbeit mit europäischen Partnern unterstützen. Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen, durch die Geschäftskontakte zwischen europäischen und lateinamerikanischen Firmen hergestellt werden. Die aktuelle Programmphase, AL-INVEST 5.0, läuft seit 2016.
    Nähere Informationen finden Sie hier.
  • LAIF (Latin America Investment Facility): Dieses Programm zielt auf die Verbesserung der Infrastruktur und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Lateinamerika durch die Förderung von Investitionen. Dabei stellt die EU einen Finanzierungsmechanismus bereit, der unter Beteiligung von Finanzmitteln anderer öffentlicher und privater Partner Investitionen ermöglichen soll, die anderweitig nicht finanzierbar wären.
    Nähere Informationen finden Sie hier.

Europäische Investitionsbank (EIB)

Private Investitionen in Lateinamerika können von zinsgünstigen Darlehen der EIB profitieren. Diese berücksichtigen vorrangig Projekte, die Tochtergesellschaften europäischer Unternehmen in lateinamerikanischen Staaten oder bilaterale Joint Ventures einschließen oder einen Beitrag zu den Zielsetzungen der EU-Zusammenarbeit mit Lateinamerika leisten, ferner Projekte mit Technologietransfer und Vorhaben privater Unternehmen mit öffentlichem Versorgungsauftrag.
Die aktuellen Projekte der EIB können unter der Internetadresse: www.eib.org/projects recherchiert werden.

International Finance Corporation (IFC)

Die zur Weltbankgruppe gehörende IFC fördert im Wesentlichen Auslandsinvestitionen im Privatsektor der Entwicklungsländer. Gezielt sollen Unternehmen gefördert werden, deren Engagement für die Entwicklung eines Landes als Erfolg versprechend gilt. Die angebotenen Instrumente reichen von Darlehen über Beteiligungen bis hin zu Wagniskapital.
Die aktuellen Projekte der IFC finden Sie unter diesem Link.

Inter-American Development Bank (IDB)

Die IDB ist eine öffentliche Bank, die von 48 Staaten aus Amerika, Europa und Asien getragen wird. 26 Staaten in Lateinamerika und der Karibik haben den Status von "borrowing members" (Kredit nehmende Länder). Die IDB hilft den Empfängerländern beim Erarbeiten von Entwicklungsstrategien und stellt finanzielle sowie technische Unterstützung zur Verfügung, um nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, soziale Ungleichheiten zu verringern, Armut zu mindern, den Staatsapparat zu modernisieren sowie Freihandel und regionale Integration zu fördern. Von den Leistungen der DIB können neben öffentlichen Einrichtungen und Organisationen auch private Unternehmen profitieren. Derartige Finanzierungen richten sich normalerweise nach den üblichen Marktkonditionen und werden typischerweise eingesetzt, um Infrastrukturprojekte, die Entwicklung von Kapitalmärkten oder Handelsfinanzierungen zu unterstützen. Unternehmen, die Projekte im Privatsektor planen, können sich außerdem bei zwei Mitgliedsorganisationen der IDB-Gruppe - der Inter-American Investment Corporation (IIC) und dem Multilateral Investment Fund (MIF) - um Finanzierungen in Form von Darlehen, Zuschüssen oder Investitionen bemühen.
Die aktuellen Projekte der IDB können unter der Internetadresse www.iadb.org/projects recherchiert werden.