25.10.23

Brasilien: Neuerungen beim "ex-tarifario"-Zollregime

Die brasilianische Kammer für Außenhandel hat mit den Resolutionen GECEX 520 und 521 vom 22. September 2023 weitere Zollerleichterungen im Rahmen des "ex-tarifario"-Zollregimes für Kapitalgüter und IT-Produkte vorgenommen.

Die brasilianische Außenhandelskammer (Câmara de Comércio Exterior) hat das "Ex-tarifario" Regime mit den Resolutionen 322 (für Kapitalgüter) sowie 323 (für IT-Produkte) bis Ende 2025 ausgeweitet. Zollsenkungen auf null Prozent gelten damit für eine Reihe an Produkten des brasilianischen Zolltarifs beispielsweise aus dem Sektor Maschinen, Apparate und Geräte (Kapitel 84, 85, und 90) seit dem 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2025. 
Kürzlich hat die Kammer für Außenhandel mit den Resolutionen GECEX 520 und 521 vom 22. September 2023 weitere Zollerleichterungen für Kapitalgüter und IT-Güter vorgenommen. Mit der Resolution GECEX 500 vom 21. Juli 2023 und 522 vom 22. September 2023 wurden einige Produkte aus dem Regime entfernt.  
Die regulären Zölle für diese Güter können zum Beispiel 16 und 11,2 Prozent betragen. 
Für IT-Güter und Kapitalgüter, die in Brasilien nicht oder nicht konkurrenzfähig hergestellt werden können, gewährt die Kammer für Außenhandel im Rahmen des Regimes regelmäßig Zollerleichterungen und passt diese jeweils der aktuellen ökonomischen Lage an. Der brasilianische Zolltarif führt sie als "Ex-Tarifpositionen" ("Ex-tarifários") nach der jeweils zugehörigen Unterposition auf. Aktuell sind die Einfuhrzölle für viele von "Ex-tarifário" betroffene Produkte auf null reduziert. Damit möchte das Ministerium für Entwicklung, Industrie, Handel und Dienstleistungen (Ministério de Estado do Desenvolvimento, Indústria, Comércio e Serviços) technologische Innovationen unterstützen (Quelle: GTAI).