06.02.24

Brasilien hebt den Mindestlohn an

Brasilien erhöht den Mindestlohn gegenüber dem Vorjahr 2023 um 6,97 Prozent. Seit dem 1. Januar liegt der neue Mindestlohn nun bei 1.412 R$. Dies enspricht etwa 404 Euro.
Mit dem Gesetz 14.663/23 ist eine sogenannte permanente Wertsteigerung des Mindestlohns vorgesehen. Danach wird der Mindestlohn jedes Jahr an die Inflation und das Bruttoinlandsprodukt angepasst.
Die neue Berechnung zur Bestimmung des Mindestlohns basiert laut Art. 3 Gesetz 14.663/23 auf zwei Indikatoren:
  • Inflation - Indikator, der dazu dient, die Erhaltung der Kaufkraft des Lohns zu schützen und
  • Bruttoinlandsprodukt - Indikator, der dazu dient, den Wert des Lohns tatsächlich zu erhöhen.
Dem neuen Gesetz nach entspricht die Berechnung des jährlichen Mindestlohns der Summe aus dem Inflationsindex des Vorjahres und dem Wachstumsindex des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der letzten zwei Jahre. Die Inflation wird in Brasilien anhand des nationalen Verbraucherpreisindexes gemessen. Im Falle einer negativen BIP-Wachstumsrate wird der Mindestlohn nur um den Verbraucherpreisindex angepasst.
Auf der Grundlage der oben genannten Berechnung legt die Bundesregierung den monatlichen, täglichen und stündlichen Mindestlohn per Dekret fest (Art. 4 Gesetz 14.663/23).