05.02.2024

UK weitet Anerkennung von CE-Kennzeichen aus

Im Zuge seines EU-Austrittes hatte das UK vorgesehen, dass CE-Kennzeichen nicht mehr anerkannt werden und stattdessen das neue UKCA-Kennzeichen für das Inverkehrbringen von Gütern im UK nötig wird. Die Frist hierfür wurde seit dem Austritt aus der Europäischen Union mehrmals verlängert, zuletzt galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024.
Am 01.08.2023 wurde jedoch entschieden, dass die CE-Kennzeichnung unbegrenzt auch über das Jahr 2024 hinaus für viele Produkte anerkannt wird. Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte somit wie bisher auf dem britischen Markt in Verkehr bringen und die neue UKCA-Kennzeichnung freiwillig verwenden. Die unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung gilt nach Informationen der britischen Regierung für folgende Produkte:
  • Spielzeug
  • Pyrotechnik
  • Freizeitboote und Wasserfahrzeuge
  • Einfache Druckbehälter
  • Geräte und Anlagen, die den Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit unterliegen
  • Nichtselbsttätige Waagen
  • Messgeräte
  • Aufzüge
  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche
  • Funkanlagen
  • Druckgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe
  • Maschinen
  • Geräte und Maschinen zur Verwendung im Freien
  • Aerosolprodukte und
  • Elektrische Niederspannungsgeräte.
Die meisten dieser Produktregelungen liegen im Zuständigkeitsbereich des britischen Ministeriums für Wirtschaft und Handel. Bestimmte Produktgruppen fallen jedoch nicht in dessen Zuständigkeitsbereich. Ob die CE-Kennzeichnung auch dort unbefristet weiterverwendet werden kann oder ob eine Umstellung auf UKCA erfolgen muss, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geklärt. Folgende Produktgruppen sind betroffen:
  • Bauprodukte
  • Seilbahnen
  • Transportable Druckgeräte
  • Unbemannte Flugsysteme
  • Bahnprodukte und
  • Schiffsausrüstungen.
Zudem hat das Vereinigte Königreich am 24.01.2024 angekündigt, dass die CE-Kennzeichnung für drei weitere Produktgruppen anerkannt wird: Ecodesign, Explosivstoffe und gefährliche Stoffe. Weiterhin nicht erfasst sind aber zum Beispiel Medizinprodukte und Baustoffe.
Bei Fragen zum Vereinigten Königreich wenden Sie sich bitte an die Abteilung International:
Franziska Weisenbach
Frank Panizza

Bei Fragen zur CE-Kennzeichnung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Innovation, Umwelt und Energie:
Dr. Marius Melzer