02.01.2024

UK führt 2027 CBAM ein

Das Vereinigte Königreich hat am 18.12.2023 angekündigt, ab 2027 einen CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) für Importe emissionsreicher Waren wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff, Glas und Keramik einzuführen. Die konkret betroffenen Waren sollen im Laufe des Jahres 2024 bekannt gegeben werden.
Die CBAM-Bepreisung für die angefallenen Treibhausgasemissionen der importierten Güter soll sich dabei aus der Differenz zwischen dem im Herkunftsland geltenden CO2-Preis (falls vorhanden) und dem CO2-Preis, der angewendet worden wäre, wenn das Gut in UK hergestellt worden wäre, ergeben. Eine Verpflichtung zum Kauf von oder Handel mit Emissionszertifikaten soll damit nicht einhergehen.
Es werden verschiedene Anwendungsbereiche (Scopes) bei den Emissionen unterschieden:
So soll Scope 1 Emissionen aus Aktivitäten, welche Organisationen direkt verantworten oder kontrollieren, umfassen. Dazu zählen Emissionen bei der Herstellung von Waren oder der Verbrennung von Kraftstoffen im Betrieb.
Scope 2 bezieht sich auf den Verbrauch einer Organisation von eingekauftem Strom, Wärme, Dampf und Kühlung und umfasst damit indirekte Emissionen, welche nicht direkt vom Hersteller einer Ware kontrolliert werden.
Scope 3 umfasst Emissionen, die in Folge der betrieblichen Aktivitäten einer Organisation vor- oder nachgelagert in der Wertschöpfungskette entstehen. Dazu zählen indirekte Emissionen, die beispielsweise bei der Produktion von Vormaterialien oder auf dem Transportweg freigesetzt werden.
Das britische CBAM soll Scope 1, Scope 2 und ausgewählte vorgelagerte Emissionen importierter Produkte umfassen und damit für eine zum UK-Emissionshandelssystem vergleichbare Abdeckung sorgen.
Weitere Informationen stellt die britische Regierung hier zur Verfügung.
Informationen zu CBAM in der EU finden Sie auf unserer IHK-Seite hier.