27.02.2024

UK: Border Target Operating Model greift seit dem 31.01.2024

Mit dem “Border Target Operating Model” (BTOM) hat die britische Regierung im August 2023 ein neues Konzept für die Zollanmeldung und Abfertigung von Wareneinfuhren nach Großbritannien festgelegt. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Schritten.

1. Stufe seit dem 31. Januar 2024

Seit dem 31.01.2024 werden für Importe aus der EU von tierischen Produkten, Pflanzen und pflanzlichen Produkten mit mittlerem Risiko sowie von Lebens- und Futtermitteln nicht-tierischen Ursprungs mit hohem Risiko Gesundheitszertifikate (health certificates) erforderlich. Gleichzeitig entfällt die Pflicht zur Voranmeldung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten mit geringem Risiko aus der EU.
Über diese Website der britischen Regierung kann überprüft werden, welcher BTOM Risikogruppe ein tierisches oder pflanzliches Produkt generell unterliegt und ob ggf. ein Gesundheitszertifikat notwendig wird. In dieser Liste lässt sich die Risikogruppe für tierische Produkte je nach Zolltarifnummer recherchieren.
Auf dieser Website wird unter anderem ein englischsprachiger Leitfaden zu Gesundheitszertifikaten zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie die Merkblätter in deutscher Sprache. In Deutschland werden diese digital über TRACES unter Mitwirkung des für den Exporteur zuständigen Veterinäramtes zur Verfügung gestellt. Für Rheinland-Pfalz finden Sie die zuständigen Veterinärämter hier. Mustervordrucke, nach denen sich die zuständigen Behörden richten sollen, finden Sie für verschiedene Produktgruppen hier. Das Gesundheitszertifikat muss dem britischen Importeur oder Zollvertreter zur Verfügung gestellt werden damit dieser das Dokument für den Import über die Plattform IPAFFs hochladen kann. Gesundheitszertifikate in Papierform werden jedoch weiterhin von den britischen Behörden akzeptiert.

2. Stufe ab dem 30. April 2024

Ab dem 30. April 2024 erfolgen zusätzlich Kontrollen von Dokumenten und physische Kontrollen bei Importen aus der EU von tierischen Produkten, Pflanzen und pflanzlichen Produkten mit mittlerem Risiko sowie von Lebens- und Futtermitteln nicht-tierischen Ursprungs mit hohem Risiko. Die Inspektionen werden nicht mehr am Bestimmungsort, sondern an ausgewählten Grenzzollstellen (Border Control Posts) erfolgen. Die Einfuhr bestimmter tierischer und pflanzlicher Produkte aus Nicht-EU-Staaten wird gleichzeitig erleichtert werden.

3. Stufe ab dem 31. Oktober 2024

Ab dem 31. Oktober 2024 werden summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security Declarations) verpflichtend für alle Importe aus der EU. Die Zahl der auszufüllenden Datenfelder soll dabei reduziert werden und die Abgabe der Meldungen soll durch das UK Single Trade Window, einen zentralen digitalen Zugang zu allen handelsbezogenen Daten, Lizenzen und Bewilligungen, erleichtert werden. Die Nutzung von Daten durch die britischen Behörden soll so verbessert werden, dass duplizierte Datensätze vermieden werden.

Weitere Informationen

Die britische Regierung stellt zu den einzelnen Produktgruppen Leitfäden zum Border Target Operating Model zur Verfügung. Alle Leitfäden finden Sie hier in englischer, hier in deutscher Sprache. Die Broschüren decken eine Reihe von Themen ab, einschließlich:
  • Gesundheitszertifikate
  • Importbenachrichtigungen unter Verwendung von IPAFFS
  • Entscheidungsbäume für zusammengesetzte Lebensmittelprodukte 
  • Grenzkontrollposten - Pflanzen und Pflanzenprodukte
  • Phytosanitäre Zertifikate 
Zudem bietet die britische Regierung hier verschiedene kostenfreie Webinare zu den Einfuhrvoraussetzungen der verschiedenen Produktgruppen an, ebenso stehen die Aufzeichnungen vergangener Webinare zur Verfügung.