08.04.2026

Rat gibt grünes Licht für EU-Gibraltar-Abkommen

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Europäischen Union hat am 01.04.2026 den Wortlaut sowie die Beschlüsse über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Gibraltar gebilligt. Die Texte werden förmlich angenommen, sobald die Prüfung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen des Europäischen Rates abgeschlossen ist. Das Abkommen soll voraussichtlich am 15. Juli 2026 vorläufig in Kraft treten.
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich auf ein Abkommen geeinigt, das Gibraltar in rechtlicher Hinsicht an die EU annähern soll. Hintergrund ist, dass Gibraltar nicht vom Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement - TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Köngreich erfasst ist.
Der neue Vertrag schafft eine Zollunion zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU in Bezug auf Gibraltar. Gibraltar tritt nicht dem Zollgebiet der EU bei. Es geht eine Vereinbarung ein, die den freien Warenverkehr zwischen Gibraltar und der EU ohne Zollkontrollen an der Landgrenze ermöglicht und Kontrollen und Überprüfungen von Personen, die sich zwischen Gibraltar und Spanien bewegen, abschafft. Das derzeitige Einfuhrzollsystem wird durch eine neue Transaktionssteuer ersetzt, die bei der Einfuhr erhoben wird (bis zu 17 % in den nächsten drei Jahren). Nach drei Jahren kann der Satz überprüft werden (jedoch niemals mehr als zwei Prozentpunkte unter dem niedrigsten Mehrwertsteuersatz eines EU-Mitgliedstaats).
Der Vertrag enthält ein Kapitel über gleiche Wettbewerbsbedingungen, das auf dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU basiert und in bestimmten Bereichen noch weiter geht. Gibraltar wird sich an die EU-Beihilferegelung anpassen, indem es die entsprechenden Vorschriften und Leitlinien umsetzt, deren Einhaltung von einer unabhängigen Stelle in Gibraltar überwacht wird. Gibraltar verpflichtet sich, die EU-Standards in den Bereichen Steuertransparenz, Bekämpfung der Geldwäsche sowie Umwelt-, Nachhaltigkeits-, Arbeits- und Sozialstandards aufrechtzuerhalten.
Wenn eine Streitigkeit eine Frage der Auslegung des Unionsrechts aufwirft, wird der Gerichtshof der Europäischen Union eine endgültige und verbindliche Entscheidung über die Auslegung treffen.

Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Europäische Kommission, Europäischer Rat