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WFOE / 100%ige Tochtergesellschaft

Die Gesellschaft mit ausschließlich ausländischer Beteiligung (Wholly Foreign Owned Enterprise) ist für viele Investoren eine geeignete Rechtsform und erfreut sich zunehmender Beliebtheit, da Unternehmen in dieser Form unabhängig von einem chinesischen Partner agieren können. Meistens erfolgt die Gründung in Form einer Limited Liability Company (LLC), welche eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im chinesischen Recht darstellt.
Investitionen mit ausschließlich ausländischem Kapital unterliegen einschlägigen Spezialgesetzen sowie ergänzenden Vorschriften. Soweit die genannten Spezialvorschriften nicht greifen, kommt das allgemeine chinesische Gesellschaftsgesetz zur Anwendung.
WFOEs können in Form von Produktions- bzw. Dienstleistungs- oder Handelsgesellschaften (FICE) gegründet werden. Jedoch dürfen die Unternehmen nur in dem Geschäftsbereich tätig werden, der in der Business Licence festgelegt wurde.

Schritte zur Gründung

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht welche Schritte bei der Gründung eines WFOE zu beachten sind.

1) Prüfung, ob eine genehmigte Geschäftstätigkeit vorliegt

Feststellung, ob die Geschäftstätigkeit des zu gründenden WFOE ein für ausländische Investitionen durch die chinesische Regierung erlaubt ist. Seit dem Jahr 2016 gilt nicht mehr der “Guidance Catalogue of Foreign Investments”, der ausländische Investitionen in erlaubte, eingeschränkte und verbotene Projekte einteilte. Seitdem gelten alle Tätigkeiten als erlaubt, sofern sie nicht auf der neuen sogenannten Negativliste ausdrücklich als beschränkt oder verboten ausgewiesen werden. Die Negativliste wurde zuletzt im Dezember 2021 aktualisiert und gilt seit dem 01.01.2022 (Die Negativlisten auf Chinesisch finden Sie im GTAI-Artikel. Eine englisch-sprachige Version erhalten Sie auf Anfrage bei uns). Daneben gibt es die Guidelines for Encouraged Industries.  

2) Antrag auf Vorregistrierung

Nach Prüfung der Eignung des Investors muss ein Antrag auf Vorregistrierung der Firma bei der zuständigen lokalen Behörde der „State Administration for Market Regulation“ (SAMR)  gestellt werden. Der Firmenname darf ausschließlich chinesische Schriftzeichen enthalten. Weiterhin muss der Name als Zusatz die Rechtsform wiedergeben (z.B. Ltd.). Zeitlich kann die Vorregistrierung ca. 3-6 Monate in Anspruch nehmen.

3) Einreichung einer Machbarkeitsstudie

Bei der "State Development and Reform Commission" oder einer entsprechenden örtlichen Behörde muss eine Machbarkeitsstudie eingereicht werden, in der die Kapitalausstattung, der Geschäftsbereich, der Aufbau der Organisationsstruktur sowie die Einschätzung der Geschäftsentwicklung dargelegt werden müssen. Eine Rückmeldung seitens der Behörde trifft normalerweise binnen 20 Tagen ein.

4) Genehmigung der Satzung

Im Anschluss muss die Satzung seitens der lokalen Handelsbehörde genehmigt werden. Bei größeren Investitionen obliegt die Genehmigung bei dem" Ministery of Commerce" (MOFCOM). Diesbezüglich müssen Unternehmen einen Antrag, die Satzung sowie, die Machbarkeitsstudie und weitere Unterlagen einreichen. Die Rückmeldung auf Annahme oder Ablehnung erfolgt binnen 90 Tagen.

5) Registrierung des WFOE:

In einer Zeitspanne von 30 Tagen nach der Erteilung der Genehmigung, muss sich die Firma bei der lokalen Behörde der "State Administration Market Regulation“ (SAMR) registrieren lassen. Die SAMR erteilt im Anschluss eine "Business License", mit der die Firma rechtskräftig gegründet ist.

6) Weitere Registrierungen

Nach der Registrierung der WFOE müssen noch weitere Registrierungen u.a. bei  Steuerbehörde, Devisenaufsichtsbehörde, Zollamt vorgenommen werden. Weiterhin kann nun auch ein Konto bei einer chinesischen Bank eröffnet und ein Unternehmensstempel, der die Unterschrift ersetzt, in Auftrag gegeben werden.
2016 wurde das bisherige Genehmigungsverfahren für reguläre Unternehmensgründungen in den geförderten Bereichen durch ein einfacheres Anmeldungsverfahren ersetzt. Die Online-Anmeldung kann auf der Seite des MOFCOM vorgenommen werden.