Volksrepublik China - Handel

Export nach China - Zoll & Einfuhr

Der Export nach China (Drittland) gestaltet sich anders als der Handel mit EU-Ländern. Einen allgemeinen Überblick über alle wichtigen Abläufe beim Export mit Drittländern finden Sie in unserem Artikel "Export-Grundlagen für Newcomer"
Anbei finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Voraussetzungen, Regelungen und Vorschriften für einen Export nach China:

Besonderheiten für den Lebensmittelexport


Registrierungspflicht für Hersteller von Lebensmitteln:
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Hersteller von Lebensmitteln, die ihre Ware nach China verkaufen, beim chinesischen Zoll registriert sein. Das gilt auch für Firmen, die diese Waren verarbeiten oder lagern. Ausgenommen: Lebensmittelzusatzstoffe und lebensmittelähnliche Produkte. Die Registrierung für die Ausfuhr von Produkten, welche nicht unter Artikel 7 des Dekrets 248 fallen und für die kein amtlich begleitetes Registrierungsverfahren durchgeführt wird, kann laut Auskunft von GACC über das Portal unter dieses Registrierungsportal in Form einer Selbstregistrierung eigenständig vorgenommen werden.

Lesen Sie mehr über die Registrierung in den GTAI-Artikeln: Registrierung von ausländischen Lebensmittelherstellern und Registrierung von Herstellern, die nach China exportieren und Fristverlängerung für Hersteller von Lebensmitteln.
Exporteure von Lebensmitteln, die Waren wie Wein oder Snacks etc. nach China exportieren möchten, müssen sich weiterhin bei der AQSIQ in China registrieren. Dabei fallen weder Wartezeit noch Gebühren an. Über die Internetseitedes chinesischen Zolls (zweisprachig) können Sie sich online registrieren und erhalten dort eine Anmeldenummer. Das Anmeldeformular kann in englischer Sprache ausgefüllt werden. [→ HINWEIS: Die Registrierungsplattform wird derzeit in die neue Plattform „Internet + Customs“ umgewandelt. Die Registrierung für Exporteure ist zur Zeit leider nur auf Chinesisch möglich.] 
Im Anschluss an die Registrierung erhält der Exporteur eine Registrierungsnummer, die auf den Verpackungen der exportierenden Güter anzugeben ist. Die Registrierungsnummer ist 4 Jahre gültig und kann ein Jahr vor Ablauf verlängert werden.
Für Fleisch- und für Milchexporteure ist eine spezielle Registrierung bei der AQSIQ erforderlich. Im Zuge dieser Registrierung müssen umfangreiche Unterlagen vorgelegt werden. Weiterhin findet meist ein Kontrollbesuch chinesischer Inspektoren statt, bevor die Lieferung nach China versendet werden kann.
Infos über die Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel finden Sie auch auf der Webseite der GTAI.

Bestimmungen für Zollanmeldung seit 2018

Zum 1. Juni 2018 hat die chinesische Generalzolldirektion eine Änderung bezüglich des "China Customs Advanced Manifest" (CCAM) für Luft- und Seefracht mit Blick auf die Ein- und Ausfuhr bekannt gegeben. Betroffen sind Spediteure, Versender und Empfänger.
 Für die  CCAM-Anmeldung werden laut AHK Shanghai folgende Informationen benötigt:
  • Unternehmenscode(*), Telefonnummer des Versenders
  • Unternehmensname, Anschrift des Empfängers
(*)Für deutsche Unternehmen ist der Unternehmenscode die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-IdNr.). Unternehmen, die über keine UST-IdNr. verfügen, verwenden "9999+Handelsregisternummer".
Natürliche Personen verwenden "ID(Personalausweis)+Nummer der ID (Personalausweis)" oder "PASSPORT+Reisepassnummer".
Für chinesische Unternehmen ist der Unternehmenscode der "Unified Social Credit Code" (Steuernummer). Wie bislang auch schon müssen chinesische Exporteure außerdem ihre Zoll-Kennnummer (CR-Nummer) angeben.
Der chinesische Zoll wird in Zukunft auf eine vollständige und akkurate Warenbeschreibung achten, Sammelbezeichnungen für die Warenart sind nicht mehr zulässig.

Erforderliche Begleitpapiere

Handelsrechungen (2-fach) mit allen handelsüblichen Angaben und Unterschrift. Enthalten sein sollten zum Beispiel folgende Angaben:
  • Name und Anschrift des Empfängers und des Verkäufers
  • Genaue Warenbezeichnungen
  • HS Zolltariffnummer
  • Einzel- sowie Gesamtpreis
  • Separate Angaben des FOB-Wertes, der CIF-Kosten und des CIF-Wertes
  • Angaben über die Beförderung
  • Zahlungs- und Lieferbedingungen
  • Marke, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke
  • Netto- und Bruttogewichte
  • Ursprungsland
Ursprungszeugnisse sind meistens nicht erforderlich. Wenn allerdings ein Ursprungszeugnis benötigt wird, ist als Ursprungsland "Federal Republic of Germany (European Union)" oder nur "European Union" anzugeben.

Zollsätze und Einfuhrbestimmungen

Zollsätze und sonstigen Einfuhrabgaben Chinas können online in der Access2Markets Datenbank der EU eingesehen werden. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der eingeführten Ware. Dies ist in der Regel der Transaktionspreis plus Transport- und Versicherungskosten bis zum ersten Entladeort in China.
Von diesem dürfen folgende Kosten abgezogen werden, sofern sie in der Rechnung getrennt aufgeführt sind: Gebühren für Aufbau & Installation in China / Transport- und Versicherungskosten nach dem ersten Entladeort in China / Einfuhrzölle und Steuern. Für einige Hochtechnologien und Schlüsselkomponenten kann ggf. die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer entfallen.

Einfuhrnebenabgaben

Der Umsatzsteuersatz beträgt regulär 13%. Für einige Güter wie Grundnahrungsmittel und Druckerzeugnisse gibt es eine ermäßigte Umsatzsteuer von 9%. Bei anderen Gütern, wie z.B. Alkohol, Tabak oder Kraftfahrzeugen, werden Verbrauchssteuern erhoben. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Zollwert plus Zollbetrag plus sonstige Verbrauchsteuern.
Verbrauchsteuern - Beispiele:
  • Wein: 10%
  • Branntwein: 20% plus 1RMB/kg
  • Parfum: 15%
  • Luxusuhren: 20%

Einfuhrverbote

Es bestehen Einfuhrverbote zum Beispiel für: 
  • Waffen, Munition und Explosivstoffe
  • Falschgeld und gefälschte Wertpapiere
  • tödlich wirkende Gifte
  • Dokumente/Medien mit einer schädlichen Wirkung für Kultur, Wirtschaft, Moral oder Politik der VR China
  • Rauschgift
  • Tiere und Pflanzen sowie Waren daraus, die gefährliche Bakterien, Schädlinge und andere Schadstoffe in sich tragen
  • Industrieabfälle
  • Quecksilberhaltige Waren
  • Gebrauchtwaren (zum Beispiel Gasöfen, Kraftfahrzeuge und deren Motoren, medizinische Apparate)

Zertifizierungen und Registrierungen

Für bestimmte Waren, die nach China eingeführt werden, gelten verschiedene Produktzertifizierungspflichten, wie zum Beispiel das China Compulsory Certificate (CCC). Die Einfuhr von Gebrauchtmaschinen in die VR China ist daher nur stark eingeschränkt möglich, teilweise sogar verboten. Es gelten zunächst die gleichen Lizensierungserfordernisse wie für Neuwaren, jedoch sind z.T. für Gebrauchtwaren zusätzliche Bedingungen zu erfüllen, die die AQSIQ bestimmt. Weitere Informationen zu den verschiedenen Zertifizierungen und welche Produktgruppen davon betroffen sind, finden Sie auf unserer Internetseite unter  CCC-Zertifizierung und Produktzulassungen in China.
Für einige Waren sind weiterhin zusätzliche Einfuhrlizenzen erforderlich. Die Lizenzen müssen formell bei den zuständigen Stellen beantragt werden - meist kann dies nur der Importeur bzw. eine in China ansässige Importgesellschaft. In der Liste der Einfuhrlizenzen 2024 und Ausfuhrlizenzen 2024 können Sie einsehen, für welche Produkte in China eine Lizenz erforderlich ist.

Holzverpackung

Bei der Einfuhr von Holzverpackungen in die VR China ist der Standard ISPM Nr. 15. einzuhalten. Rohholz benötigt ein Pflanzengesundheitszeugnis.

Muster

Werbematerialien wie Prospekte oder Kataloge ohne Handelswert können zollfrei eingeführt werden. Ist ein Handelswert zu bejahen, so sind 6 Prozent Zoll zu bezahlen. Die Umsatzsteuer in Höhe von 16 Prozent ist in beiden Fällen zu entrichten. Muster ohne Handelswert bis zu einem Warenwert von 400 RMB können zollfrei eingeführt werden. Muster, die wieder ausgeführt werden, können nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bis zu 6 Monate eingeführt werden. Carnets sind für Messen und Ausstellungen sowie seit dem 9. Januar 2019 auch für Berufsausrüstungen und Mustersendungen zugelassen.