Volksrepublik China - Handel

CCC-Zertifizierung und Produktzulassung in China

Die chinesische Behörde für Marktüberwachung hat eine Liste der CCC-zertifizierungspflichtigen Waren (nur auf Chinesisch) veröffentlicht. Die zugehörigen Zolltarifnummern wurden auf das Harmonisierte System 2020 aktualisiert. Zudem hat das EUSME Center 2020 eine inoffizielle Übersetzung des CCC Kataloges (Katalog-Download nach Sign-up möglich) herausgebracht. Seit Oktober 2022 ist für einige Arten von Waren die Zertifizierungspflichten aufgehoben.  Ab dem 1. August 2024 unterliegen auch Lithium-Ionen-Akkus der Zertifizierungspflicht.

Allgemeines

In China gibt es mit der China Compulsory Certification (CCC) eine Zertifizierungs- und Kennzeichnungspflicht. Das Zertifizierungssystem soll für ausgewählte Produkte einen einheitlichen Standard in der VR China schaffen. Für Exporteure empfiehlt es sich vorab zu prüfen, ob Ihre Ware bei der Einfuhr eine CCC- Zertifizierung benötigt. CCC hat die bisher geltenden Zeichen CCEE (China Commission for Conformity of Electric Equipment) für inländische Produkte und CCIB (China Commodity Inspection Bureau) für importierte Produkte ersetzt. Boiler, Druckbehälter und Sicherheitsarmaturen sind von der Änderung nicht betroffen. Sie unterliegen weiterhin der SELO-Zulassung.
Die Zertifizierungspflicht gilt für Hersteller in China sowie ausländische Hersteller, die ihre Waren nach China exportieren. Kontrolliert wird die Einhaltung beim Import in China, aber auch innerhalb des Landes.
Zur Erlangung eines CCC-Zertifikats müssen rund 4-6 Monate Bearbeitungszeit eingeplant werden. Daher sollten Unternehmen die Anträge mit einem entsprechenden Vorlauf stellen, um einen problemlosen Geschäftsablauf sicherzustellen.

Produkte und Befreiungen

Die Liste der zertifizierungspflichtigen Waren ist in verschiedene Gruppen eingeteilt.
Schwerpunkte liegen bei
  1. Elektrotechnischen Geräten wie z.B. Elektromotoren, Sicherungen
  2. Gummi- und Latexprodukten wie z.B. Kondome und Reifen
  3. Bauchemischen Gruppen wie z.B. Beton und Lacke
  4. Automobilkomponenten und Kfz-Zubehör wie z.B. Fensterscheiben, Sitze, Schlösser und Kopfstützen
  5. Spielwaren wie Puppen, Metallspielzeug, Kinderfahrräder, Dreiräder, Kinderwagen sowie Laufgestelle
  6. Landwirtschaftliche Maschinen wie Traktoren und Sprühgeräte für Pflanzenschutz
Die chinesische Produktliste mit einer inoffiziellen englischen Übersetzung und den zugehörigen Zolltarifnummern finden Sie auf der Seite der Zertifizierungsbehörde. Bitte beachten Sie, dass die Vollständigkeit bei diesen Listen nicht garantiert werden kann. Daher sollte vorab eines Exports unbedingt ebenfalls in der Access2Markets überprüft werden, ob die Produkte eine entsprechende Zertifizierung benötigen. Prüfungen einzelner Warennummern sowie die Gegenüberstellung möglicher Abweichungen der chinesischen Warennummern (7. und 8. Stelle) können mithilfe der Datenbank überprüft werden. Nach der Abfrage erhalten Sie unter der Rubrik "specific requirements" einen Hinweis auf die CCC-Zertifizierung.
Die zertifizierungspflichtigen Produkte müssen nicht zertifiziert werden, wenn sie in andere, nicht zertifizierungspflichtige Produkte eingebaut sind und diese als Endprodukte in China eingeführt werden. Es kann aber ein Problem bei Ersatzteillieferungen bestehen.
Die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Zertifizierungspflicht besteht für folgende Verwendungen:
  1. Produkte für die Forschung und für Labortests
  2. Einzelteile und Baugruppen als Zulieferungen für die Lohnfertigung unter der Bedingung, dass das komplette Gerät nach der Herstellung China wieder verlässt
  3. Produkte die benötigt werden um eine Produktionslinie zu errichten
  4. Bauteile für Maschinen der Produktprüfung (Qualitätskontrolle)
  5. Einzelteile und Baugruppen für die Instandhaltung oder Reparatur von früher importierten, in China laufenden Maschinen. Dies gilt auch, wenn der Hersteller die Maschinen inzwischen aus dem Programm genommen hat und die Ersatzteile und Baugruppen nur zum Zweck des weiteren Einsatzes der in China arbeitenden Anlagen baut.
  6. Begründete Einzelfälle und Ausnahmesituationen. Einmallieferungen im Rahmen des SPP-Programms (Special Processing Programme)
  7. Ausstellungsprodukte für Messen und Ausstellungen
Die Befreiung von der Zertifizierung muss für jeden Typ bzw. jede Baureihe einzeln in chinesischer Sprache bei der China Inspection and Quarantine (CIQ) beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer für einen Befreiungsvorgang beträgt 6-8 Wochen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Der Vorgang endet mit der Erteilung einer Befreiungsbescheinigung. Auch hier fallen Gebühren an.
Befreiungsbescheinigungen können auch sinnvoll sein, wenn sich die Zertifizierungspflicht aus der Produktliste nicht eindeutig ergibt.
In den vergangen Jahren wurden die oben genannten Möglichkeiten, eine Zertifizierung zu umgehen, mehr und mehr beschnitten.

Verfahrensablauf

Zertifizierungen sind erfahrungsgemäß langwierig und teuer. Zur Zeit dauert eine Zertifizierung 5-8 Monate. Die Pflicht zur Zertifizierung und die Kostenübernahme sollten bereits im Kaufvertrag geregelt werden. Der wesentliche Unterschied zu den Zertifizierungssystemen anderer Länder besteht darin, dass noch keine ausländischen Prüfgesellschaften akkreditiert sind, d.h. die Typprüfung muss in China durchgeführt werden.
Nur Hersteller können zertifiziert werden. Die Inspektionen der Fertigungsstätte wird von Inspektoren durchgeführt, die die chinesische Behörde beauftragt, d.h. es können deutsche oder chinesische Inspektoren sein.
Falls für die Produkte Zertifikate über die Einhaltung von bestimmten EU-Normen bestehen, können diese unter Umständen umgeschrieben werden (insbesondere bei IEC-Standards).
Zuständig für das Management und die Koordinierung der Zertifizierungs- und Zulassungsaktivitäten ist die China National Accreditation Administration (CNCA). Sie ist unterhalb der staatlichen Qualitätsüberwachungsinstitution der State Administration for Market Regulation (SAMR) angesiedelt. Technische Prüfbehörde ist die CQC.

Folgende Schritte sind für die Zertifizierung einzuhalten:

  1. Antragstellung bei der chinesischen Behörde
  2. Typprüfung in einem akkreditierten Labor in China (Dauer ca. 2-4 Wochen)
  3. 2-tägige Fertigungsstättenbesichtigung durch chinesische Inspektoren
  4. Zertifikatserstellung
  5. Genehmigung zur Verwendung des Prüfzeichens oder Erwerb von Aufklebern
  6. Jährliche Folgeinspektionen
Es entstehen erhebliche Kosten. Die umfangreiche technische Dokumentation, die für die Antragstellung erforderlich ist, sollte in chinesischer Sprache vorliegen.
  • Das Logo von CCC ist ein schwarzes Design auf weißem Hintergrund.
  • Verantwortlich für die Produktmarkierung sind seit dem 20.3.2018 die jeweils zuständigen Zertifizierungsbehörden wie CCAP oder CQC.
  • Seitdem dürfen Hersteller ihre erfolgreich zertifizierten Produkte ohne einen Antrag auf Markierungsgenehmigung mit dem CCC Logo markieren, sofern Größenverhältnis und Regularien zur Markierung eingehalten werden. Für bestimmte Produktkategorien (z.B. Kabel oder Bremsschläuche) gelten spezifische Anforderungen an das CCC Logo.
Es ist zu beachten, dass bei dem Zertifizierungsprozess zum großen Teil vertrauliche Informationen der jeweiligen Technologie abgefragt und offen gelegt werden müssen. Unternehmen sollten daher genau prüfen, welche Informationen tatsächlich offenzulegen sind und welche Informationen besser geschützt werden sollten. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel zum Schutz des geistigen Eigentums in China.

Dienstleister

Das CCC-Zeichen wird ausschließlich in China von der CNCA vergeben. In Deutschland gibt es einige Institute und Firmen, die sich anbieten die Prozedur der Beantragung und der Durchführung des Zertifizierungsverfahrens als Dienstleister für deutsche Exporteure zu übernehmen. Dienstleister, die diese Leistungen anbieten, finden Sie im Internet oder auf Anfrage bei uns.

Weitere Zertifizierungen und Produktzulassungen

Bitte beachten Sie, dass es neben der CCC-Zertifizierung noch weitere Zulassungen für einige Produktgruppen gibt. Vorab empfiehlt es sich zu überprüfen, ob eine Zertifizierung für Ihr Produkt notwendig ist. Für viele Waren sind beim Export nach China keine zusätzlichen Zertifizierungen nötig, für einige hingegen schon. Die Standardization Administration of China (SAC) bietet eine Datenbank in der 27.000 chinesische Standards aufgeführt werden.
Weiterhelfen kann Ihnen auch die IHK Pfalz sowie die oben genannten Dienstleister. Hier finden Sie erste Informationen über weitere Zertifizierungspflichten in China.

Für Medizinprodukte und Produkte, die in Arztpraxen oder Krankenhäusern eingesetzt werden und vornehmlich zur Behandlung und Überwachung von Patienten eingesetzt werden, ist eine Registrierung bei der State Administration for Market Regulation (SAMR) bzw. der Unterbehörde National Medical Products Administration (NMPA, vorher China Food and Drug Administration CFDA) notwendig. Dies gilt auch für Produkte, die zur Erstellung von Diagnosen verwendet werden. Das Verfahren dauert je nach Klassifizierung  meist einige Monate. Weitere Informationen, welche Produkte diese Zertifizierung benötigen sowie zum Verfahren der NMPA-Zertifizierung finden Sie bei den oben genannten Dienstleistern sowie hier:
Lebensmittel unterstehen ebenfalls der Kontrolle durch die SAMR. Besonders für Fleisch und Milchprodukte werden meist spezielle Zertifizierungen benötigt.
Eine Manufacture License of Special Equipment (SELO-Lizenz) benötigen Sie für Druckbehälter, Boiler sowie diverse Sicherheitsarmaturen. Informationen über die Lizensierung kann Ihnen das China Special Equipment Inspection & Research Institute. 
In China besteht ebenfalls eine Kennzeichnungspflicht für Energie-Effizienz (China Energy Label, kurz CEL) von bestimmten Geräten. Dies betrifft insbesondere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Klimaanlagen, Fernsehgeräte, Mikrowellen, Kopierer etc. Auch hier erfolgt meistens eine Prüfung eines akkreditierten chinesischen Labors. Die Erklärung der Energieeffizienz muss ebenfalls in der Bedienungsanleitung des Produktes enthalten sein, sowie auf dem jeweiligen Produkt markiert sein.
Die China RoHS (Restriction of Hazardous Substances) ist nur für Unternehmen verpflichtend, deren Produkte toxische oder gefährliche Substanzen enthalten. Die China RoHS sind mit den EU RoHS vergleichbar (unterscheidet sich allerdings in mehreren Aspekten). 
Da es aufgrund verschiedener Standards und Normen immer wieder zu Problemen im Handel zwischen der EU und China kommt, haben die Europäische Union, die European Free Trade Association (EFTA) sowie die Standardization Administration of the People's Republic of China (SAC) eine gemeinsame Plattform errichtet, die zahlreiche Informationen zu den jeweiligen Standards und technischen Normen gibt. Informationen zur China-Europe Standardization Information Platform (CESIP) finden Sie hier. 

Weitere Informationen zu deutschen und chinesischen Normen können hier eingesehen werden.