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Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Patentregistrierung abgelehnt wird?

Nach der Erstprüfungsphase hat ein Antragsteller eine ablehnende Entscheidung erhalten. Dazu kann der Antragsteller innerhalb von 3 Monaten eine Überprüfung beim Patent Reexamination and Invalidation Department beantragen. Bei ablehnender Entscheidung nach Überprüfung kann der Antragsteller beim Beijing IP Gericht Klage stellen.

Nach Erteilung einer Patentbescheinigung kann jeder einen Antrag auf Unwirksamkeitserklärung stellen, der glaubt, dass die Erteilung mit dem Patentgesetz nicht übereinstimmt.
Die Registrierung eines ausländischen Patents (Erfindungspatent, Gebrauchsmuster,  Geschmacksmuster) durch einen Dritten darf eigentlich nur erfolgen, wenn das Patent den Anforderungen des Neuheitsbegriffs (siehe “Antrag auf Registrierung - National Intellectual Property Administration (CNIPA)”) gerecht wird. 
Ein Antrag auf Unwirksamkeitserklärung kann nur auf bestimmte Gründe gestützt sein. Hierzu zählt insbesondere, dass eine Erfindung nicht neu, erfinderisch oder gewerblich anwendbar ist, dass ein Geschmacksmuster einem anderen bereits veröffentlichten gleicht oder ähnelt, oder dass Rechte Dritter entgegenstehen. 
Gebühren:
Die behördlichen Gebühren für einen einfachen Antrag auf Unwirksamkeitserklärung eines Erfindungspatents liegen bei 3000 RMB, die eines Gebrauchsmusters bei 1500 RMB. Dazu kommen die erheblich höheren Anwaltskosten, Kosten für notwendige Übersetzungen etc.