Was ist eine „bekannte Marke“ nach dem chinesischen Markengesetz?
Ein Antrag auf Registrierung einer Marke, die eine Replikation, Nachahmung oder Übersetzung einer bekannten, nicht in China registrierten Marke eines anderen Unternehmens zur Verwendung auf identischen oder ähnlichen Waren ist, die leicht irreführend ist, wird nicht registriert und die Verwendung einer solchen Marke ist verboten (Art. 13 Markengesetz).
In China sind sogenannte „Bekannte Marken“ besonders geschützt. Ist eine Marke als solche anerkannt, steht die Bekanntheit auch einer (böswilligen) Registrierung in fremden Warenklassen entgegen (z.B. BOSS-Getränke).
Die Beurteilung, ob eine Marke als bekannte Marke anerkannt wird, hängt vom jeweils entscheidenden Gericht ab. Dies wird von Fall zu Fall unterschiedlich beurteilt. Wann eine Marke ,,bekannt“ ist richtet sich nach der vorherrschenden Meinung zur Kenntnis der Marke innerhalb der chinesischen Bevölkerung und Reputation der Marke in China. Es kommt also nicht zwingend auf die ausländische Bekanntheit der Marke an. Nach anderer Ansicht ist Bekanntheit im Ausland für die Beurteilung des Bekanntheitsgrades allerdings doch heranzuziehen.
Für die Anerkennung als ,,bekannte Marke“ ist es wichtig, überzeugende Beweise für den Bekanntheitsgrad der Marke beim Gericht vorzulegen.