International

Vorgehen bei fehlender Schutzrechtseintragung

Haben Sie keine gewerblichen Schutzrechte in China angemeldet und sind von Fälschungen betroffen, dann sollten Sie eine Registrierung der IP-Rechte schnellstmöglich nachholen. Zudem sollten Sie alle Verletzungen dokumentieren und Lieferketten nachverfolgen. Eine weitere Handlungsmöglichkeit besteht darin, einen Grenzbeschlagnahmeantrag beim Zoll zu stellen. Sollten Sie einen deutschen oder englischsprachigen „Counterpart“ wünschen, bieten die Auslandshandelskammern in Peking, Shanghai und Guangzhou gerne ihre Hilfe an.