International
Vorgehen bei fehlender Schutzrechtseintragung
Haben Sie keine gewerblichen Schutzrechte in China angemeldet und sind von Fälschungen betroffen, dann sollten Sie eine Registrierung der IP-Rechte schnellstmöglich nachholen. Zudem sollten Sie alle Verletzungen dokumentieren und Lieferketten nachverfolgen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Grenzbeschlagnahmeantrag beim Zoll zu stellen. Sollten Sie einen deutsch- oder englischsprachigen „Counterpart“ wünschen, bieten die Auslandshandelskammern in Peking, Shanghai und Guangzhou gerne ihre Hilfe an.
