Volksrepublik China - Wirtschaftsrecht

Steuersystem und Unternehmensbesteuerung

China hat mittlerweile ein gegliedertes Steuersystem, welches sich vermehrt internationalen Standards anpasst. In den vergangenen Jahren wurde es mehrfach reformiert und der Anpassungs- bzw. Verbesserungsprozess hält an, sodass in den kommenden Jahren mit weiteren Reformen zu rechnen ist. Unternehmen mit ausländischem Kapital unterliegen hauptsächlich folgenden Steuern:

Im ganzen Land geltende Steuern

  • Umsatzsteuer
  • Geschäftssteuer (Local Taxation Bureau)
  • Verbrauchssteuern
  • Ressourcensteuer/Vertragssteuer
  • Zölle
  • Körperschaftsteuer (State Taxation Bureau)
  • Einkommensteuer (Local Taxation Bureau)
  • Landwirtschaftssteuer

Lokal unterschiedliche Steuern

  • Stempelsteuer
  • Urkundensteuer
  • Landschätzungssteuer
  • Fahrzeug- und Schiffnutzungssteuer
  • Grundsteuer
  • Andere Steuern und Abgaben
Das Steuerjahr ist grundsätzlich das Kalenderjahr.

Rechnungslegung / steuerliches Verfahren

Unternehmen müssen - wie aus den europäischen Ländern bekannt - über ihre Geschäftsaktivitäten Bücher führen. Für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung enthalten die Ausführungsvorschriften zum Körperschaftssteuergesetz detaillierte Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz hinsichtlich der Rechnungslegung sind zulässig.
Ein Unternehmen mit ausländischem Kapital muss sich spätestens einen Monat nach Erhalt der Geschäftslizenz beim örtlichen Finanzamt anmelden.
Der von der Finanzverwaltung vorgegebene Kontenplan und die Formate für verschiedene Teile des Geschäftsberichts (Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung) müssen eingehalten werden. Die Buchhaltung muss auf der Grundlage von Originalbelegen erfolgen. Bücher sind in chinesischer Sprache zu führen, Fremdsprachen sind parallel aber zulässig. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 15 Jahre, die Bücher sind in Yuan (Renminbi) zu führen. Die Benutzung einer ausländischen Währung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Aus dem versteuerten Gewinn sind Kapitalrücklagen in unterschiedlicher Höhe (abhängig von der Gesellschaftsform) zu bilden. Das Unternehmen muss monatlich Berichte erstellen und innerhalb 15 Tagen nach Quartalsschluss eine vorläufige Steuererklärung abgeben. Eine 25%ige geschätzte Abschlagszahlung auf die Körperschaftssteuer für das gesamte laufende Jahr muss geleistet werden.

Körperschaftssteuer Enterprise Income Tax (EIT)

Die Enterprise Income Tax ist eine Körperschaftssteuer. Dieser Steuer unterliegt jede Niederlassung oder Betriebsstätte. Der neue Körperschaftssteuergesetz sieht einen einheitlichen Besteuerungssatz in Höhe von 25% für inländische und ausländische Unternehmen vor. Unternehmen aus dem Bereich Hochtechnologie oder Unternehmen, die planen in Westchina aktiv zu werden, unterliegen meist einem verminderten Steuersatz von 15%. Ebenfalls können Unternehmen aus den Bereichen Umwelt und Energie unter Umständen steuerliche Vorteile erhalten.

Value Added Tax (VAT)

Ist das chinesische Äquivalent der Mehrwertsteuer. Der Regelsteuersatz beträgt derzeit 13%. Jeder Verkauf von Waren sowie Werkleistungen unterliegt der Umsatzsteuer. Elektrizität und Wärmeenergie sind mit eingeschlossen. Die Umsatzsteuer für einige Waren der Grundversorgung ist auf 9% gekürzt (u.a. Getreide, Bücher und Zeitschriften, chemische Dünger, Pestizide und landwirtschaftliche Ausrüstung). Einige Umsätze sind steuerbefreit, z.B. der Verkauf gebrauchter Güter des Anlagevermögens, unmittelbar vom Landwirt vertriebene Agrarerzeugnisse, Verhütungsmittel, in bestimmten Fällen importierte Werkzeuge, Forschungsausrüstung und gebrauchte Waren. Bei einem Import von Waren ist der Importeur daher ebenfalls verpflichtet eine VAT in Form einer Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Die VAT wird grundsätzlich auf den Umsatz von Waren sowie seit Ende 2013 auch auf Dienstleistungen berechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt fielen für Dienstleistungen noch die Business Tax (siehe unten) an.
Chinesischen Kleinunternehmen ist es erlaubt, einen ermäßigten Steuersatz von lediglich 6% anzuwenden. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Nettoentgelt einschließlich aller mit der Lieferung zusammenhängender Kosten (Frachtkosten). Nur bei Vorlage einer ordnungsgemäß ausgestellten VAT-Rechnung ist der Vorsteuerabzug möglich. Die Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao gehören mehrwertsteuerrechtlich nicht zur VR China.
Im Falle von Dienstleistungen gilt: Als in der VR China erbracht und damit VAT-steuerpflichtig gelten Dienstleistungen dann, wenn der Dienstleistungsempfänger oder Dienstleistungserbringer in der VR China ansässig ist. Wird die Dienstleistung im Ausland erbracht (beispielsweise Beratungsleistungen), gilt sie für den Fall, dass sie in der VR China verwertet wird, dennoch steuerlich als eine in China getätigte und damit steuerpflichtige Dienstleistung. Dementsprechend können ausländische, nicht in der VR China ansässige Dienstleistungserbringer oder -empfänger zur Zahlung von VAT verpflichtet sein.

Auch für die meisten Dienstleistungen wird die Vorsteuerabzugsberechtigte VAT verwendet. Um zum Vorsteuerabzug in der Lage zu sein, müssen sich betreffende Unternehmen jedoch zuvor als "General VAT Taxpayer" registrieren. Ausländische Unternehmen ohne Firmensitz in China sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Eine Übersicht der VAT Sätze finden Sie hier:
VAT
Steuersatz
Baudienstleistungen (inkl. Installations- und Montagedienstleistungen)
9%
Vermietung beweglicher Gegenstände
13%
Finanzdienstleistungen
6%
Unterhaltungsdienstleistungen
6%
Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Sport, Gesundheit,Reisen, Unterhaltung, Catering etc.
6%
Transportdienstleistungen
9%
Forschung und Entwicklung sowie technische Dienstleistungen wie Lizenzvergabe, technische Beratung, technisches Training und technische Prüfung sowie ebenfalls Technologietransfer
6%
IT-Dienstleistungen
6%
Kultur und Medien wie Designdienstleistungen, Übertragung von Marken- und Urheberrechten, Werbedienstleistungen und Messetätigkeiten
6%
Zertifizierungs- und Beratungsdienstleistungen
6%
Postdienstleistungen
9%
Telekommunikationsdienstleistungen
6 bzw. 9%
Kleinunternehmer
3%
Quelle: GTAI
Zusätzlich gibt es einige Dienstleistungen die entweder mit einer VAT von 0% besteuert werden, oder sogar von der Steuer befreit sind. Dabei handelt es sich meist um den Export von Dienstleistungen aus China wie internationale Transportdienstleistungen sowie Forschungs- und Entwicklungsleistungen für ausländische Rechtspersonen.

Verbrauchssteuern / Ressourcensteuer / Vertragssteuer

Die Verbrauchssteuer ist eine Luxussteuer die hauptsächlich Importe betrifft, d.h. sie wird nur beim Import oder beim Verkauf durch den Hersteller fällig. Grundlage für die Besteuerung ist der Importpreis bzw. der Verkaufspreis des Produzenten in China. Diese Steuer erhöht die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer/ Einfuhrumsatzsteuer.
Ware
Steuersatz (in %)
Zigaretten
30-56
Weine und Spirituosen
10-20
Kosmetika
15
Schmuck und Edelsteine
10
Motorräder
3-10
Automobile*
1-40
*zuzüglich Kraftfahrzeugerwerbssteuer (10% auf Bruttokaufpreis).
Die Ressourcensteuer richtet sich nach der Art und Menge des jeweiligen Rohstoffes, der in China abgebaut bzw. ausgebeutet wird.
Bei der Veräußerung von Immobilien (Landnutzungsrechte / Gebäude) fällt die Vertragssteuer an. Die Steuersätze unterliegen provinzieller Festsetzung (3-5%).

Steuerbefreiungen und -erleichterungen für ausländische Investitionen

Grundsätzlich müssen ausländische Tochterunternehmen jegliche Steuern abführen,  die im vorherigen genannt sind. Um ausländische Investitionen anzuziehen, gibt es in der VR China jedoch eine Vielzahl von Steuervergünstigungen, die regional sowie branchenbezogen stark differieren. Um Vergünstigungen (auf Körperschaftsteuer, Geschäftssteuer, Umsatzsteuer, Einfuhrsteuern und andere Abgaben) zu erhalten, muss das Unternehmen grundsätzlich bestimmte Parameter in den Bereichen Investitionsvolumen, Kapital und Betriebsdauer aufweisen. Steuervergünstigungen für ausländische Unternehmen wurden in den vergangenen Jahren extrem eingeschränkt. Bei den Branchen, die noch Steuervergünstigungen beantragen können, handelt es sich hauptsächlich um Umweltschutz und Erneuerbare Energien sowie Unternehmen aus dem Hochtechnologie-Sektor.
Neben den genannten Branchen kann es auch Steuerbefreiungen geben, wenn ein Unternehmen sich in bestimmten Regionen in China niederlässt, die Investment Guidance Catalogues aufgeführt sind.
Hauptsächlich betrifft dies die in den westlichen Regionen wie Chongqing, Sichuan, Guizhou, Yunnan, Tibet, Shaanxi, Gansu, Ningxia, Qinghai, Xinjiang, Inner Mongolia and Guangxi u.a. Zum Teil ist es hier möglich einen ermäßigten Steuersatz von 15% geltend zu machen.
Da die einzelnen Steuererleichterungen immer wieder Änderungen unterworfen sind, empfiehlt es sich, neben der IHK Pfalz, der GTAI und Fachsozietäten, der AHK China sowie der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking auch das chinesische Zentrum für Investitionsförderung zu kontaktieren (Chinese Center of Promotion of Investment CCPI, 1 Fuyanmen, House 18, Dayuan State Guest House, Haidian District, Beijing 100091, PR China, Tel: 008610/62561155- 248 oder -266, Fax: 008610/62644387) zu kontaktieren bzw. bei den Förderstellen der einzelnen Provinzen, die in Deutschland ein Vertretungsbüro unterhalten, nachzufragen. Ferner sollte man bei geplanten Investitionsvorhaben den direkten Kontakt mit den lokalen Regierungen suchen, da sie unter bestimmten Umständen bereit sind, weitergehende steuerliche Zugeständnisse zu machen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Unternehmen sollten weiterhin darauf achten, dass Deutschland mit China ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen abgeschlossen hat. Dieses gilt jedoch nicht für die Sonderverwaltungszonen Hongkong oder Macau.