Schutz des Geistigen Eigentums in China

Schutz geistigen Eigentums in der VR China

1. Einleitung

Der Schutz geistigen Eigentums ist ein wichtiges Thema für das China-Geschäft. Der Handel mit gefälschten Produkten- viele aus China - wird auf etwa 2,5% des Welthandels geschätzt. Überlegungen zum Schutz sollten daher frühzeitig getroffen werden; v.a. wenn man bedenkt, dass man auch Opfer von Produkt- und Markenpiraterie werden kann, wenn man seine Produkte oder Dienstleistungen noch nicht in China anbietet oder produziert.
Die chinesische Regierung ist sich dem Problem der Produkt- und Markenpiraterie durchaus bewusst und hat die rechtliche Situation verbessert. Trotzdem bestehen im Bereich der Durchsetzung von Schutzrechten teilweise noch Probleme, aber Berichte von positiven Erfahrungen nehmen zu. Insbesondere bei Markenrechtsverletzungen haben betroffene Unternehmen vermehrt von Erfolgen bei der Durchsetzung ihrer Rechte berichtet.
Aufgrund der Kosten schrecken einige Unternehmen vor Schutzmaßnahmen zurück. Das Fehlen geeigneter Abwehrstrategien kann sich allerdings zu einer durchaus bedrohlichen Situation entwickeln, da Kopierer mittlerweile schon selbst kopiert werden. Somit entstehen gleich mehrere Wettbewerber. Auch werden bewusst bekannte und geschützte ausländische Technologien in China als Gebrauchsmuster angemeldet.
Da weltweit operiert wird, ist der entstandene Schaden nicht nur über den zurückgehenden Absatz zu definieren, sondern durch die zumeist mindere Qualität der Plagiate auch über den möglichen Reputationsverlust von Marke und Produkt. Überprüfen Sie, ob eventuelle eigene Produkte schon auf dem chinesischen Markt vorhanden sind, z.B. über einschlägige chinesische Internetseiten sowie Suchmaschinen (siehe Übersicht in der Rubrik Internet und Online Vertrieb). 
Auch wenn es nicht „die Lösung“ sich vor Produkt- und Markenpiraterie zu schützen gibt, so kann man schon präventiv – bevor man in den chinesischen Markt einsteigt – einiges unternehmen, um Wirtschaftsspionage und damit auch Know-How Abfluss erheblich zu erschweren.
Im Folgenden haben wir gemeinsam mit der deutschen Auslandshandelskammer in China Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums sowie die wesentlichen Voraussetzungen zur Registrierung von Marken, Patenten, Geschmacks- und Gebrauchsmustern und die zuständigen Behörden zusammengestellt. Es wird zudem erläutert, wie man dagegen vorgeht, wenn geistiges Eigentum bereits von jemand fremden angemeldet wurde und wie die Verfahren zur Durchsetzung von angemeldeten Schutzrechten ablaufen.
Die hier getroffenen Aussagen beziehen sich allein auf die Volksrepublik China, und nicht auf Taiwan, Macau oder Hongkong. Umfangreiche Informationen zum Schutz geistigen Eigentums in Hongkong auf Englisch finden Sie hier.

2. Allgemeine Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums

3. Registrierung geistigen Eigentums und zuständige Behörden

4. Registrierung von Marken

5. Registrierung von Patenten, Geschmacksmustern, und Gebrauchsmustern

6. Urheberrechte

7. Vorgehen bei fehlender Schutzrechtseintragung

8. Schutz der geistigen Eigentumsrechte auf Messen

9. Maßnahmen gegen Markenrechtsverletzungen und Patentverletzungen

10. Weitere Verfahrensmöglichkeiten bei Schutzrechtsverletzungen

11. Anlaufstellen für betroffene Unternehmen

Herausgeber:

IHK Pfalz und Deutsche Auslandshandelskammer China, Frau Yu Rong, Leiterin Recht & Investment, E-Mail: yu.rong@china.ahk.de

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