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Schutz der geistigen Eigentumsrechte auf Messen

Gerade wenn Sie vorhaben, auf einer Messe in China auszustellen, ist es besonders wichtig, Ihr geistiges Eigentum vorher in China schützen zu lassen. Messen sind auch Informationsquellen für potentielle Fälscher. Ohne Schutzrechtseintragung haben Sie selbst gegen auf derselben Messe auftauchende Kopien Ihrer Produkte kaum eine Handhabe. Falls Sie Ihre Produkte auf einer internationalen Messe außerhalb Chinas ausstellen, sollten Sie ebenfalls über eine Schutzrechtseintragung in China nachdenken. Dies ist vor allem relevant, wenn die ausgestellten Produkte für den chinesischen Markt oder für Drittmärkte interessant sein können, die dann von China aus beliefert würden.
Falls Sie – geschützte – Produkte in China ausstellen, sollten Sie von Anfang an mit dem Messebetreiber eng zusammenarbeiten, um möglichst schnell und effektiv schon auf der Messe selbst gegen Fälschungen vorgehen zu können. 

Allgemeine Informationen zu Beschwerden

Beschwerdeverfahren

Messen von mindestens drei Tagen Dauer müssen in China ein Beschwerdezentrum für Verletzungen geistigen Eigentums während der Messe einrichten. Soweit auf einer Messe kein solches Büro eingerichtet ist, soll die zuständige Verwaltungsbehörde den Schutz geistigen Eigentums während der Messe überwachen. Der Messebetreiber soll die Kontaktdaten der zuständigen Personen auf der Messe veröffentlichen. Beschwerden über Verletzungen geistigen Eigentums auf einer Messe können an das Beschwerdebüro bei der Messe oder direkt an die zuständige Behörde gerichtet werden.

Erforderliche Dokumente

  • Basisinformation über die Partei, die der Rechtsverletzung verdächtigt wird;
  • Begründung, warum eine Rechtsverletzung vorliegt, und Beweise für die Rechtsverletzung;
  • Vollmacht, wenn ein Vertreter mit der Beschwerde beauftragt worden ist;
  • alle Dokumente, die Sie als Inhaber des betroffenen Schutzrechts ausweisen.
Eine Beschwerde über die Verletzung eines Schutzrechts wird vom Beschwerdebüro bzw. der zuständigen Behörde nicht angenommen, wenn bereits ein Zivilverfahren in der gleichen Sache anhängig ist.

Mögliche Sanktionen

Wenn eine prima facie Prüfung die Rechtsverletzung bestätigt, muss der mutmaßliche Verletzer die Messe grundsätzlich sofort räumen. Ein Rechtsverletzer, der mehr als zwei Rechtsverletzungen hintereinander begangen hat, soll zudem von der nächsten Messe als Aussteller ausgeschlossen werden. Der Fall wird im Übrigen durch das Beschwerdebüro an die für das jeweilige Schutzrecht zuständige Verwaltungsbehörde weiter gegeben.
Wenn ein Messebetreiber eine den Schutz geistigen Eigentums betreffende Verpflichtung während einer Messe nicht erfüllt, soll ihn die Verwaltungsbehörde verwarnen und Anträge für die Abhaltung weiterer entsprechender Messen ablehnen.

Tipps für Ihr Vorgehen im Fall einer Messebeteiligung

Vor der Messe

  • Stellen Sie alle die Registrierung Ihrer Schutzrechte betreffenden Unterlagen zusammen und nehmen diese mit (ggfs. in übersetzter, beglaubigter und überbeglaubigter Form).
  • Nehmen Sie bereits vor Beginn Kontakt zur Messegesellschaft, dem zuständigen IPR-Office sowie ggfs. spezialisierten Anwälten vor Ort auf, wenn Schutzrechtsverletzungen Ihnen wahrscheinlich erscheinen, und informieren Sie diese über Ihre Schutzrechte.
  • Wenn Ihnen bekannt sein sollte, dass auf der Messe Firmen ausstellen, die bereits wegen Schutzrechtsverletzungen verurteilt worden sind, versuchen Sie, sich Kopien der betreffenden Urteile zu beschaffen.
  • Schauen Sie sich bereits vor Messebeginn die Produkte Ihrer Mitaussteller an und melden mögliche Plagiate sofort den zuständigen Behörden.

Während der Messe

  • Sammeln Sie so viele Beweise wie möglich (Plagiate, Kataloge, Fotos, Werbematerial, Visitenkarten etc.).
  • Arbeiten Sie ggfs. mit spezialisierten Anwälten/ Detekteien zusammen.
  • Versuchen Sie, Informationen über den Hersteller der verletzenden Produkte zu bekommen.
  • Versuchen Sie, den Aussteller von der Messe ausschließen zu lassen.

Nach der Messe

  • Versuchen Sie, gegen den Hersteller der Plagiate vorzugehen.
  • Versuchen Sie, weitere Verkäufe / Ausstellungen der verletzenden Produkte durch konsequentes Vorgehen zu verhindern.