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Können geistige Eigentumsrechte (IP-Rechte) in der VR China überhaupt registriert werden?

Können geistige Eigentumsrechte (IP-Rechte) in der VR China überhaupt registriert werden?
Ja, geistige Eigentumsrechte können in der VR China registriert werden. Im Folgenden wird insbesondere die Registrierungsmöglichkeit, aber auch die Durchsetzungsmöglichkeit, von folgenden geistigen Eigentumsrechten beleuchtet:
  • Marken
  • Patente
  • Gebrauchsmuster
  • Geschmacksmuster
  • Urheberrechte

a) Vorteile einer Registrierung des geistigen Eigentums

Eine Registrierung von geistigem Eigentum in China ist sehr empfehlenswert, da geistiges Eigentum in der VR China erst durch eine Anerkennung durch die Rechtsordnung entsteht. Diese Anerkennung hängt in China in den meisten Fällen von einer vorherigen Registrierung ab. Ohne Registrierung kann das Kopieren und Benutzen von geistigem Eigentum legal sein. Schutzrechts-Registrierungen in China (und ggf. wichtigen Drittlandsmärkten) sind daher sinnvoll, selbst wenn man nicht vor hat in naher Zukunft auf den chinesischen Markt zu gehen. Denn wo keine Schutzrechte angemeldet sind, können die betreffenden Produkte nachgebaut werden. Sie können dann im Land selbst, aber auch in allen Drittländern ohne Schutzrechtsregistrierung grundsätzlich legal verkauft werden. Die Registrierung ist somit unerlässlich, um einen Schutz des geistigen Eigentums in China zu erreichen und eine Durchsetzung dieser Rechte zu ermöglichen.
Zudem sind die Kosten für eine Schutzrechtsregistrierung, sowie auch für eine Schutzrechtsdurchsetzung, ähnlich wie in Deutschland. Diese Kosten sind, im Vergleich zu etwaigen durch Schutzrechtsverletzungen entstehende Schäden, als gering einzustufen.

b) Mögliche Risiken einer Registrierung des geistigen Eigentums 

Ein mögliches Risiko einer Registrierung – insbesondere im Fall von Erfindungspatenten – kann darin bestehen, dass die Unterlagen bei der Registrierung in „falsche Hände geraten“. Im Zusammenhang mit Designbüros und Zertifizierungen warnen deutsche Institutionen verstärkt vor einer massiven Gefährdung geistigen Eigentums.
Die Risiken dürften je nach Branche und betroffenem Produkt als unterschiedlich hoch einzuschätzen sein. Insbesondere Unternehmen mit hochtechnologischen Produkten sollten ohnehin eine Risikoabwägung vornehmen, bevor sie mit einem neuartigen Produkt auf den chinesischen Markt gehen. Insgesamt dürfte die Gefahr einer Schutzrechtsverletzung bei hochtechnologischen Produkten, die ohne Patentschutz in China vertrieben werden, in der Regel deutlich höher sein, als die Gefahr des Verlustes geistigen Eigentums durch den Prozess der Patentierung selbst.