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Antrag auf Registrierung - CNIPA

Das chinesische Patentgesetz regelt nicht nur Patente und Gebrauchsmuster, sondern ungewöhnlicherweise auch Geschmacksmuster (design patent).
Gemäß Artikel 17 des chinesischen Patentgesetzes muss eine ausländische Person oder ein ausländisches Unternehmen, das die Eintragung eines Warenzeichens in China beantragen möchte, einen Antrag gemäß einem zwischen der Volksrepublik China und dem Land, dem der Antragsteller angehört, geschlossenen Abkommen oder gemäß einem internationalen Vertrag, dem beide Länder angehören, oder auf der Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit stellen. Hier geht es zur offiziellen Internetseite der CNIPA.

Ernennung eines Patentbüros

Gemäß Artikel 18 des chinesischen Patentgesetzes bestimmen jeder Ausländer, jedes ausländische Unternehmen oder jede andere ausländische Organisation, die keinen gewöhnlichen Wohnsitz oder Geschäftssitz in China haben, einen staatlich anerkannte Vertretung, wenn sie ein Patent anmelden oder andere Patentangelegenheiten in China zu erledigen haben.

Dokumente zur Patentregistrierung

  1. bei einer Erfindung den Antrag, die Ansprüche, die Beschreibung, gegebenenfalls mit beigefügten Zeichnungen, die Zusammenfassung und gegebenenfalls die der Zusammenfassung beigefügte Zeichnung; und
  2. bei Gebrauchsmustern den Antrag, die Ansprüche, die Beschreibung, mit begleitenden Zeichnungen, die Zusammenfassung und die der Zusammenfassung beigefügte Zeichnung;
  3. bei Geschmacksmustern den Antrag, die Abbildungen oder Fotografien des Geschmacksmusters und eine kurze Erläuterung des Geschmacksmusters.

Anwendbare Sprache

Mit Ausnahme von Bescheinigungen oder Beweismitteln, die von ausländischen Regierungsbehörden zur Verfügung gestellt oder im Ausland erstellt wurden, müssen Patentanmeldeunterlagen und andere Dokumente in Chinesisch verfasst sein. Registrierungsunterlagen, die in einer Fremdsprache verfasst sind, müssen ins Chinesische übersetzt werden.
Der chinesische Text der Patentregistrierung ist der Prüfung zugrunde zu legen. Fremdsprachiger Text der vom Antragsteller zum Zeitpunkt der Ausfüllung der Registrierung eingereichten Registrierung hat keine rechtliche Wirkung.

Inhaltliche Voraussetzungen für ein chinesisches Patent

Erfindungen und Gebrauchsmuster, für die ein Patent beantragt wird, müssen neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein. Neuheit bedeutet danach, dass
  • die Erfindung/ das Gebrauchsmuster nirgendwo in der Welt in einer Publikation veröffentlicht worden ist
  • ein anderer nicht einen früheren Antrag gestellt hat.
Ähnliches gilt für Geschmacksmuster. Für diese können die Anforderungen weder im In- noch im Ausland in einer Publikation veröffentlicht worden sein. Allerdings ist dies im Einzelfall erheblich schwierig zu erfüllen, insbesondere im Textil- und Modebereich.
Die Registrierung für eine Erfindung oder ein Gebrauchsmuster muss diese/s klar und vollständig beschreiben, so dass ein Techniker des entsprechenden Bereichs sie/ es verwirklichen könnte. Notfalls müssen technische Zeichnungen beigefügt werden. Offenbar legen die chinesischen Patentbüros hier in der Praxis einen relativ strengen Maßstab an. Zu beachten ist auch, dass Korrekturen eines Patentantrags nach chinesischem Recht nur in sehr eingeschränktem Maß möglich sind.

Anmerkung

Wird zwischen der Veröffentlichung des Antrags auf ein Erfindungspatent und der Erteilung des Patents die Erfindung durch einen Dritten genutzt, so besteht ein Anspruch des Patentberechtigten auf angemessene Nutzungsgebühren.

Gebühren

Die behördlichen Grundgebühren für einen Antrag auf Erteilung eines Erfindungspatents und der Veröffentlichung betragen derzeit 950 RMB (beim Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster 500 RMB), die Gebühren für die Ausstellung des Patentzertifikats 255 RMB (beim Gebrauchsmuster/ Geschmacksmuster 205 RMB).
Um das Erfindungspatent zu halten, sind als Gebühren jährlich in den ersten drei Jahren 900 RMB, vom 4. bis 6. Jahr 1200 RMB, vom 7. bis 9. Jahr 2000 RMB, vom 10. – 12. Jahr 4000 RMB, vom 13. bis 15. Jahr 6000 und vom 16. bis 20. Jahr 8.000 RMB zu zahlen.
Beim Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster sind als jährliche Gebühren in den ersten drei Jahren 600 RMB, im 4. und 5. Jahr 900 RMB, im 6. bis 8. Jahr 1200 RMB und im 9. bis 10. Jahr 2000 RMB zu zahlen. Hinzu kommen die Anwaltsgebühren, Kosten für notwendige Übersetzungen etc.
Sämtliche Gebühren finden Sie auf der Webseite der CNIPA.

Wie funktioniert ein vorrangiges Recht?

Ein vorrangiges Recht wird gewährt, wenn der Antragsteller innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Antragen im Ausland (bei Geschmacksmustern innerhalb von 6 Monaten) zu demselben Gegenstand in der VR China einen Antrag auf Patentregistrierung einreicht. Des Weiteren sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass es unter internationalen Abkommen möglich ist, in besonderer Form die Erstreckung des Schutzes auf China zu erreichen.

Schutzdauer

Die Schutzdauer für Erfindungspatente beträgt 20 Jahre, die für Gebrauchs- und Geschmacksmusterpatente (design patent) 10 Jahre, jeweils vom Antragstag an gerechnet. (Die tatsächliche faktische Schutzdauer kann also weitaus kürzer sein.)