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Antrag auf Markenregistrierung – Chinesisches Markenamt - Chinese Trademark Office (CTMO)

Eine Marke kann beim CTMO, das zur Chinese National Intellectual Property Administration (CNIPA) gehört, registriert werden. Ausländische Unternehmen ohne Sitz in China dürfen selbst keine Markenregistrierungen abgeben, sondern müssen sich dabei der Hilfe von Markenvertretern (Trademark Agents) bedienen. Alle Unterlagen müssen in chinesischer Sprache beigebracht werden. Es gibt auch die Möglichkeit, die Registrierung online durchzuführen (E-Filing).
Das Registrierungsverfahren dauert derzeit mehrere Jahre, in einigen Fällen sogar bis zu drei. Es wird aber angestrebt, die Verfahrensdauer erheblich zu verkürzen, um einen effektiveren IP-Schutz zu gewährleisten.
Das Markengesetz wurde zum 01.11.2019 geändert. Eine der wichtigsten Neuerungen des Markengesetzes ist, dass Markenvertreter, die eine Marke böswillig beim Markenamt einreichen, mit Strafen rechnen müssen. Böswilliges Einreichen bedeutet, dass die Marke eingereicht wird, obwohl der Markenvertreter wusste oder hätte wissen müssen, dass dadurch die Rechte eines Dritten verletzt werden.

Offizielle Webseiten:

Registrierungsgebühren:

Die reinen behördlichen Gebühren für die Registrierung einer Marke in China in jeweils einer Warenklasse und für nicht mehr als 10 Produkte betragen 180 USD und 319 USD Servicegebühr. Für jedes zusätzliche Produkt kommen weitere 25 USD (inklusive Servicegebühr) hinzu. Dazu kommen die Anwaltsgebühren, Kosten für notwendige Übersetzungen ins Chinesische etc.

Schutzdauer der Marke:

Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre ab ihrer Registrierung mit Verlängerungsmöglichkeiten. Bei internationalen, auf China erstreckten Registrierungen kann die Schutzdauer auch 20 Jahre betragen. Der Schutz der Marke muss vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit verlängert werden. Sobald eine 6-Monats-Frist nach Schutzablauf verstrichen ist, in der unter Zahlung von erhöhten Gebühren eine Verlängerung noch nachgeholt werden kann, ist die betreffende oder eine mit ihr ähnliche Marke für ein ganzes Jahr für eine erneute Eintragung gesperrt.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Markenregistrierung abgelehnt wird?

Für Anträge, die verworfen werden, und für Markenregistrierungen, die nicht veröffentlicht werden, informiert das TRAB die Antragsteller von Markenregistrierungen schriftlich. Ein Antragsteller, der mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum des Eingangs der Mitteilung beim TRAB eine Überprüfung beantragen. Das TRAB trifft innerhalb von neun Monaten ab dem Datum des Antragseingangs eine Entscheidung und teilt diese dem Antragsteller schriftlich mit. Wenn eine Verlängerung der Frist unter besonderen Umständen erforderlich ist, kann mit Zustimmung der Abteilung für Industrie und Handel des Staatsrates eine Verlängerung um drei Monate gewährt werden. Eine betroffene Partei, die mit der Entscheidung des TRABs nicht einverstanden ist, kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung eine Klage bei einem Volksgericht einreichen (Art. 34 Markengesetz).

Muss der Markenname in chinesischer Sprache verfasst sein?

Es ist erlaubt Marken anzumelden, die nicht in chinesischer Sprache verfasst sind. Da Fremdsprachenkenntnisse in China aber nicht unbedingt weit verbreitet sind, kann man es der Bevölkerung durch einen geeigneten chinesischen Markennamen erleichtern, sich an
die Marke und das Produkt zu erinnern. Hierbei muss es sich nicht um eine wörtliche Übersetzung Ihres deutschen/ internationalen Markennamens handeln, es sind auch völlige Neuschöpfungen möglich. Viele Unternehmen versuchen bei der Neuschöpfung durch den
Klang oder die Bedeutung der chinesischen Zeichen zu erreichen, dass der Klang des ursprünglichen Namens oder die Eigenschaften des Produkts oder Unternehmens wiedergegeben werden.
Wenn das Budget ausreicht, ist es auch überlegenswert, die Marken in Form von vereinfachten chinesischen Schriftzeichen und traditionellen chinesischen Schriftzeichen zu registrieren.