21.02.2024
Zoll von A bis Z
Der Zoll hat seine eigene Fachsprache, welche erheblich von der Umgangssprache abweicht. Wir haben eine Zusammenfassung der wichtigsten Zollbegriffe in alphabetischer Reihenfolge zusammengestellt.
A
AEO
Mehr zum AEO unter "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)"
A.TR.
A.TR. ist die Warenverkehrsbescheinigung im Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei; Präferenznachweis, dass sich Waren im freien Verkehr der EU bzw. der Türkei befinden (Freiverkehrsnachweis), durch Vorlage können ermäßigte Abgabensätze in Anspruch genommen werden.
Auswärtiges Amt
Auswärtiges Amt, zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu zwischen- und überstaatlichen Organisationen.
Abgangszollstelle
Zollstelle, bei der Waren in ein Versandverfahren überführt werden.
Aktive Veredelung
Zollverfahren, in dem Nichtunionswaren zollfrei in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt werden können, um nach der Durchführung von Veredelungsvorgängen wieder das Zollgebiet zu verlassen, wirtschaftliches Gegenstück zur passiven Veredelung.
Anmelder
Die Person, die in eigenem Namen eine Zollanmeldung, eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung, eine summarische Eingangsanmeldung, eine summarische Ausgangsanmeldung, eine Wiederausfuhranmeldung oder eine Wiederausfuhrmitteilung abgibt oder die Person, in deren Namen diese Anmeldung oder Mitteilung abgegeben wird (Art. 5 Abs. 15 UZK).
Annahme der Zollanmeldung
Rechtswirksame Entscheidung der Zollbehörde in Bezug auf eine abgegebene Zollanmeldung. Sie erfolgt, sobald die Waren gestellt worden sind, die Anmeldung nach vorgeschriebenem Muster und mit den erforderlichen Dokumenten abgegeben bzw. übermittelt wurde und keine Nichtannahmegründe vorliegen; von einer bloßen Entgegennahme der Zollanmeldung zu unterscheiden, maßgebender Zeitpunkt für alle Rechtsfolgen, die mit der Inanspruchnahme des beantragten Zollverfahrens zusammenhängen, z.B. die Zollschuldentstehung.
Anschreibeverfahren (ASV)
Anschreibeverfahren: Verfahrensvereinfachung bei der Abgabe der Zollanmeldung, bei der die Gestellung in den Geschäftsräumen oder an einem anderen von der Zollbehörde zugelassenen Ort und die Abgabe/Annahme der Zollanmeldung zur Überführung von Waren in das Zollverfahren durch Anschreiben in der betrieblichen Buchführung durchgeführt werden. Die Bewilligung zur Nutzung der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Die Bewilligung kann nur für Waren erteilt werden, für die keine summarische Ausgangsanmeldung abzugeben ist.
APS
Allgemeines Präferenzsystem für Entwicklungsländer. Länderliste
ATLAS
ATLAS ist das Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System, IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung zur elektronischen Zollabfertigung.
Ausbesserung
Veredelungsvorgang im Rahmen der aktiven oder passiven Veredelung, Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands einer Ware.
Ausbeute
Festgelegte Menge oder festgelegter Prozentsatz der aus einer bestimmten Menge von Einfuhrwaren (bei der aktiven Veredelung) bzw. von Waren der vorübergehenden Ausfuhr (bei der passiven Veredelung) zu gewinnenden Menge von Veredelungserzeugnissen.
Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Dokument, das bei der Nutzung von ATLAS Ausfuhr (AES) generiert wird und die auszuführenden Waren begleitet.
Ausfuhrliste
Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung, welche den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-use-Güter bestimmt.
Ausfuhrverfahren
Das Ausfuhrverfahren ist ein Zollverfahren, in dem Unionswaren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt werden.
Ausfuhrzollstelle
Die Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle im Binnenland, die für den Ort zuständig ist, an dem der Ausführer oder Subunternehmer ansässig ist oder an dem die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden, zuständig für die Annahme der Ausfuhranmeldung und der Prüfung der Zulässigkeit der Ausfuhr (erste Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens).
Ausgangszollstelle
Die Ausgangszollstelle ist die Zollstelle, an der die Waren zu gestellen sind, bevor sie das Zollgebiet der Union verlassen. Dieser Zollstelle muss grundsätzlich die Registriernummer der Ausfuhranmeldung (Master Reference Number - MRN) und ggf. das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) vorgelegt werden (zweite Stufe des zweistufigen Ausfuhrverfahrens).
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Außenwirtschaftsgesetz, eine nationale Reglementierung des Außenwirtschaftsrechts.
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Außenwirtschaftsverordnung, die Verordnung zur Durchführung des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes.
B
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Genehmigungsbehörde im Bereich der Ausfuhrkontrolle.
Bannbruch
Ein Bannbruch ist die verbotswidrige Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr von Gegenständen (§ 372 Abgabenordnung), z.B. die illegale Einfuhr von nicht zugelassenen Arzneimitteln.
Besondere Verwendung
Unterart des Zollverfahrens Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, bei der eine Zollbegünstigung aufgrund einer speziellen Zweckbindung der Ware gewährt wird (z.B. Übersiedlungsgut, Einbau von Flugzeugteilen, etc.) und die zollamtliche Überwachung nach der Überlassung bis zur Erreichung des begünstigten Zweckes verlängert ist. Begünstigung ergibt sich entweder unmittelbar aus dem Zolltarif („unter zollamtlicher Überwachung“) oder aus der Zollbefreiungsverordnung bzw. der Zollverordnung.
Bestimmungszollstelle
Zollstelle, bei der ein Versandverfahren durch Wiedergestellung der Waren beendet wird.
BfN
Bundesamt für Naturschutz (BfN), Vollzugsbehörde für das CITES-Abkommen, erteilt u. a. Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten.
BfArM
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), darin die Bundesopiumstelle, zuständig für die Erlaubnis für Handel, Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen von Industriechemikalien, die auch als Drogenausgangsstoffe verwendet werden können.
Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung
Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung ist die Zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der Bundesfinanzverwaltung. Zuständig für die Erteilung von unverbindlichen Zolltarifauskünften zu Umsatzsteuerzwecken.
BIN
Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN), ermöglicht im IT - Verfahren EMCS die Authentifizierung mittels einer elektronischen Unterschrift.
BMWK
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), innerhalb der Bundesregierung federführend für die Außenwirtschaft (u.a. Außenwirtschaftsförderung, Ausfuhrkontrolle) zuständig.
C
CAM
CAM ist die Ländergruppe Zentralamerika, mit Präferenzregelung. Länderliste
CAF
CAF ist die Ländergruppe im karibischen Raum, sogenanntes CARIFORUM, mit Präferenzregelung. Länderliste
Carnet ATA
Ein Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument für die vorübergehenden Ein- und Ausfuhr von Waren ohne Zahlung von Zöllen und andere Abgaben, ATA = Abkürzung für französisch admission temporaire.
Carnet CPD
Ein Carnet CPD ist das Carnet de Passage en Douane, Verwendungsschein im Warenverkehr mit Taiwan, mit dem eine vorübergehende Verwendung von Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgütern ohne Erhebung der Einfuhrabgaben möglich ist.
Carnet TIR
Ein Carnet TIR ist ein internationales Zolldokument zur Erleichterung des internationalen Warentransports mit Straßenfahrzeugen.
CITES
Convention on International Trade in Endangered Species, Washingtoner Artenschutzübereinkommen. der Begriff wird häufig auch für die in diesem Rahmen erforderlichen Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigungen verwendet.
Codenummer
11-stellige Zolltarifnummer, die in einer Einfuhrzollanmeldung anzugeben ist. Sie dient insbesondere der Verschlüsselung der anzuwendenden Zollsätze, Textilkategorien, Verbote und Beschränkungen, Einfuhrgenehmigungstatbestände, Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen, Zollkontingente sowie der relevanten Umsatzsteuersätze.
D
Direkte Zollvertretung
Eine direkte Zollvertretung ist eine Form der Stellvertretung, bei welcher der Vertreter im Namen und für Rechnung des Zollanmelders auftritt und lediglich die Förmlichkeiten übernimmt, während die Verantwortung beim Vertretenen verbleibt, der als Anmelder auch zum Abgabenschuldner wird.
Drittland
Alle Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union gehören.
Dual-use-Güter
Dual-use-Güter sind Waren, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken verwendet werden können und somit bei der Ausfuhr ggf. einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen.
E
EFTA
European Free Trade Association (EFTA), Europäische Freihandelszone. Die Mitglieder sind Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.
ESA
ESA: Ländergruppe Staaten des östlichen und des südlichen Afrika mit Präferenzregelung. Länderliste
Einfuhrabgaben
Bei der Einfuhr zu entrichtende Abgaben: Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und (andere) Verbrauchsteuern.
Einfuhrumsatzsteuer
Bei der Einfuhr neben Zöllen und (anderen) Verbrauchsteuern ebenfalls zu entrichtende Abgabe. Sie entspricht weitgehend der Umsatz- (bzw. Mehrwert-) Steuer, in Deutschland anzuwendende Sätze: 0 %, 7 %, 19 %.
Einzige Bewilligung
Einzige Bewilligung, auch genannt “mitgliedstaatenübergreifende Bewilligung.” Zollrechtliche Bewilligung, welche die Zollverwaltungen von mehr als einem EU-Mitgliedstaat für Verfahren wie die aktive und passive Veredelung betrifft.
Embargo
Ein Embargo ist ein gegen einen Staat verhängte Wirtschaftssanktion, die den Außenwirtschaftsverkehr mit diesem Staat entweder teilweise einschränkt (Waffen- und Teilembargo) oder vollständig untersagt (Totalembargo).
EORI-Nummer
EORI-Nummer = Economic Operators´ Registration and Identification System, Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten in der EU. Sie ist Voraussetzung für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.
EPAS
Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit, im Rahmen des Notfallverfahrens (d. h. bei Ausfall von ATLAS/AES) als Ausfuhranmeldung zu verwenden.
Erlass
Verzicht auf einen noch nicht gezahlten Abgabenanspruch.
Ermächtigter Ausführer
Bewilligungsbedürftigte Vereinfachung, mit der der Ermächtigte Ausführer auch bei Überschreiten von 6.000 Euro Wert der Ursprungswaren in eigener Verantwortung und ohne Mitwirkung der Zollbehörden Präferenznachweise in Form von Ursprungserklärungen auf der Rechnung ausstellen können.
Erstattung
Rückzahlung von bereits gezahlten Abgaben.
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum, diesem gehören neben den EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen an.
EUR.1
EUR.1 ist der förmliche Präferenznachweis, bei Vorlage kann man ermäßigte Zollsätze in Anspruch nehmen.
EUR-MED
EUR-MED ist der förmliche Präferenznachweis, der im Rahmen der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung Anwendung findet, bei Vorlage kann man ermäßigte Zollsätze in Anspruch nehmen.
Externes gemeinsames Verfahren
Das externe gemeinsame Versandverfahren dient der Beförderung von Drittlandsware zwischen der EU und einer Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (Versandverfahren T1) sowie zur Beförderung von Unionsware in eine Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren zur Ausfuhr (Versandverfahren T2).
Externes Unionsversandverfahren
Das externe Unionsversandverfahren dient zur Beförderung von Nichtunionsware, die in einem EU-Land beginnt und endet und das Gebiet einer Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren berührt und für die Beförderung von Unionsware, die bei der Ausfuhr besonderen Unionsmaßnahmen unterliegt (z.B. Erlass der Einfuhrabgaben) und in eine Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren ausgeführt werden soll bzw. über eine solche Partei in ein anderes Drittland ausgeführt werden soll (Versandverfahren T1).
EZT
Der Elektronische Zolltarif (EZT) der deutschen Zollverwaltung ermöglicht die Einreihung und Auswahl von Waren bis zur 11-stelligen Codenummer im Bereich Einfuhr beziehungsweise bis zur 8-stelligen Warennummer im Bereich Ausfuhr. Dabei werden Sie bei der Einreihung durch verschiedene Textdokumente (z.B. Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, Anmerkungen zum Abschnitt) unterstützt.
F
Freiverkehrspräferenz
Die Freiverkehrspräfenz ist der Präferenznachweis dafür, dass die begünstigten Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr des Ausfuhrlandes stammen; im Warenverkehr mit der Türkei, Andorra und San Marino anwendbar; bei Vorlage kann man ermäßigte Zollsätze in Anspruch nehmen; im Gegensatz zu einem Ursprungsnachweis müssen die begünstigten Waren somit nicht im Ausfuhrland ihren Ursprung haben.
Freizone
Teile des Zollgebiets der Union, die vom übrigen Zollgebiet getrennt sind und in denen Nichtunionswaren für die Erhebung der Einfuhrabgaben und Anwendung der handelspolitischen Maßnahmen bei der Einfuhr als nicht im Zollgebiet der Union befindlich angesehen werden, sofern sie nicht in den zollrechtlich freien Verkehr oder ein anderes Zollverfahren übergeführt werden. Der Freihafen Bremerhaven und der Freihafen Cuxhaven sind Freizonen.
G
Gemeinsame Lagerung
Gemeinsame Lagerung von Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft und Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft ohne körperliche Trennung. Diese Abweichung vom Prinzip der getrennten Lagerung ist in einigen Präferenzabkommen als Möglichkeit vorgesehen (sog. buchmäßige Trennung), muss aber für die meisten dieser Abkommen vom Hauptzollamt bewilligt werden.
Gestellung
Mitteilung an die Zollbehörden in der vorgeschriebenen Form, dass sich Waren bei der Zollstelle oder einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort befinden.
H
Handelspolitische Maßnahme
Nichttarifäre Maßnahme, die im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik durch Unionsvorschriften über die Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren getroffen worden ist (z.B. mengenmäßige Beschränkungen sowie Ein- und Ausfuhrverbote).
I
Indirekte Zollvertretung
Die indirekte Zollvertretung ist eine Form der Stellvertretung, bei dem der Vertreter in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung auftritt und neben den Förmlichkeiten auch die Verantwortung übernimmt und damit selbst zum Anmelder und neben dem Vertretenen auch zum Abgabenschuldner wird.
Internes gemeinsames Versandverfahren
Das interne gemeinsame Versandverfahren ist ein Verfahren zur Beförderung von Unionsware zwischen der EU und einer Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren (Versandverfahren T1).
Internes Unionsversandverfahren
Das interne Unionsversandverfahren ist ein Versandverfahren zur Beförderung von Unionsware, die in einem EU-Land beginnt und endet und das Gebiet einer Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren berührt (Versandverfahren T2).
IRU
International Road Transport Union (IRU). Internationale Vereinigung der nationalen Straßentransportverbände. Sie verwaltet im Auftrag der Vereinten Nationen das Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR (TIR-Konvention).
L
Lagerhalter
Ein Lagerhalter ist eine in der EU ansässige Person, der der Betrieb eines Zolllagers bewilligt wurde
Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben über die Eigenschaft gelieferter Waren hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln der Union macht. Sie dient als Nachweis bei Anträgen auf die Ausstellung von Ursprungsnachweisen.
M
MAR
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Market Access Regulation (MAR) mit Ländern des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raumes (AKP). Länderliste
Mehrwertverzollung
Die Mehrwertverzollung ist eine Methode der Berechnung der entstehenden Einfuhrabgaben im Rahmen der passiven Veredelung; Grundlage der Abgabenberechnung ist das Veredelungsentgelt.
Mitgliedstaaten der EU
Derzeit 27 Staaten, die der Europäischen Union angehören: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande (Gründungsmitglieder 1958), Dänemark, Irland, Griechenland (Beitritt 1981), Portugal, Spanien (Beitritt 1986), Finnland, Österreich, Schweden (Beitritt 1995), Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakische Republik (Beitritt 2004), Bulgarien, Rumänien (Beitritt 2007), Kroatien (Beitritt 2013). Das Vereinigte Königreich war 1973 beigetreten und ist 2020 wieder aus der Europäischen Union ausgetreten.
MRN
Movement Reference Number; Registriernummer im Versand- bzw. Ausfuhrverfahren.
N
Nacherhebung
Nachforderung von Abgaben; innerhalb von 3 Jahren zurückwirkend möglich, bei Steuerhinterziehung verlängert auf 10 Jahre.
NCTS
New Computerized Transit System (NCTS); IT-Verfahren zur Abwicklung des Unionsversandverfahrens und gemeinsamen Versandverfahrens.
Nichterhebungsverfahren
Das Nichterhebungsverfahren ist ein Zollverfahren, in der verbrauchsteuerpflichtige Nichtunionswaren bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU überführt werden können, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben werden (Verfahren der Zollüberwachung, Verfahren der vorübergehenden Verwahrung, Verfahren in Freizonen oder Freilagern, Versandverfahren, Zolllagerverfahren, aktive Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren, Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung, vorübergehende Verwendung, nationales Zollverfahren der Truppenverwendung).
Nichtunionswaren
Alle Waren, die keine Unionswaren sind; Drittlandware.
Nullbescheid
Ein Nullbescheid ist eine Bescheinigung des BAFA, dass für ein konkretes Ausfuhrvorhaben keine Genehmigungspflicht besteht.
O
Öffentliches Zolllager
Das öffentliche Zolllager ist ein durch jedermann nutzbare Zolllager, unterteilt in die Typen I, II, III
P
Passive Veredelung
Zollverfahren, in dem Gemeinschaftswaren vorübergehend aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt werden, um im Drittland Veredelungsvorgängen unterzogen zu werden und anschließend wiedereingeführt zu werden.
Präferenz
Eine Präferenz ist eine Zollbegünstigung; Gewährung eines ermäßigten Zollsatzes; abhängig von der Vorlage eines Präferenznachweises in Form eines präferenziellen Ursprungsnachweises bzw. Freiverkehrsnachweises.
Privates Zolllager
Ein privates Zolllager ist ein nur durch den Bewilligungsinhaber nutzbares Zollager, der gleichzeitig Inhaber des Verfahrens sein muss. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei jedoch nicht an. Es können somit z.B. durch einen Spediteur Waren anderer Eigentümer in ein ihm bewilligtes Zolllager übergeführt werden. Darüber hinaus können private Zolllager an mehreren Orten zugelassen werden.
Produktionshilfsmittel
Bestimmte Waren im Rahmen der aktiven Veredelung, die selbst nicht in die Veredelungserzeugnisse eingehen, aber deren Herstellung ermöglichen oder erleichtern.
R
Registrierter Ausführer (REX)
Im Gegensatz zum Status des im Präferenzrecht bekannten ermächtigten Ausführers handelt es sich bei einem registrierten Ausführer (REX) nicht um einen bewilligungsbedürftigen Status, sondern es genügt eine Registrierung im REX-System. Mit der Einführung des Systems des registrierten Ausführers (REX) wird die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs von Waren im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) sukzessive umgestellt. Welche Länder bereits REX nutzen, sehen Sie hier.
Rücknahme
Aufhebung eines (ursprünglich nicht rechtmäßigen) Verwaltungsaktes.
S
SADC
Ländergruppe South African Developing Community (SADC) mit Präferenzregelung. Länderliste
Summarische Anmeldung (SumA)
Es wird unterschieden in die ASumA (summarische Ausgangsanmeldung) und ESumA (summarische Eingangsanmeldung).
- Summarische Ausgangsanmeldung (ASumA): Sie ist grundsätzlich immer dann abzugeben, wenn Waren (auch vorübergehend) aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden und keine Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung mit den sicherheitsrelevanten Daten vorliegt. Die Verpflichtung zur Abgabe der summarischen Ausgangsanmeldung besteht insbesondere bei Wiederausfuhr von Waren aus Freizonen und der vorübergehenden Verwahrung und Beförderungen zwischen zwei Orten innerhalb der EU im Luft- und Seeverkehr, wenn die Ware in einem Drittland umgeladen wird. Die ASumA ist grundsätzlich vom Beförderer abzugeben.
- Summarische Eingangsanmeldung (ESumA): Sie ist vor dem Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union grundsätzlich vom Beförderer abzugeben und dient vor allem der Risikoanalyse für Sicherheitszwecke. Hier finden Sie die Fristen für die Abgabe der ESumA.
T
T1
Versandanmeldung für externe Versandverfahren.
T2
Versandanmeldung für interne Versandverfahren.
T2L
Dokument zum Nachweis des Unionscharakters einer Ware im Warenverkehr innerhalb des Steuergebietes der Union. Ab 1. März 2024 ist nur noch die elektronische Form des T2L zulässig. Es wird über durch das elektronische System “Proof of Union Status” (PoUS) ausgestellt.
T2LF
Dokument zum Nachweis des Unionscharakters einer Ware im Warenverkehr innerhalb der Union und zwischen der Union und Ländern, in denen die 6. Mehrwertsteuerrichtlinie nicht gilt (Kanarische Inseln, französischen überseeische Departements Französisch-Guyana, Martinique und La Réunion, britische Kanalinseln, griechischer Berg Athos, finnische Alandinseln sowie Andorra). Ab 1. März 2024 ist nur noch die elektronische Form des T2LF zulässig, welche durch das elektronische System “Proof of Union Status” (PoUS) ausgestellt wird.
T2LSM
Dokument zum Nachweis des Unionscharakters einer Ware im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und San Marino.
TARIC
TARIC ist der integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft (Tarif Intégré des Communautés Européennes).
TIR-Übereinkommen
Internationales Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Beförderung mit Lastkraftwagen. Siehe Carnet TIR.
U
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist ein Zollverfahren, mit dem Nichtunionswaren endgültig in den Wirtschaftskreislauf der EU überführt werden, den Status einer Unionsware erhalten und - mit Ausnahme der besonderen Verwendung - frei Verfügbar, d. h. ohne zollamtliche Überwachung sind.
Überlassung
Rechtswirksame Entscheidung der Zollbehörden, mit der eine Ware - ggf. nach Zahlung von Einfuhrabgaben - zu Zwecken des beantragten Zollverfahrens verwendet werden darf.
Übliche Behandlung
Die “Übliche Behandlung” sind Behandlungen von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren (Einfuhrverfahren), die ihrer Erhaltung, der Verbesserung ihrer Aufmachung und Handelsgüter oder der Vorbereitung ihres Vertriebs oder Weiterverkaufs dienen (Liste der üblichen Behandlungen abschließend aufgeführt in Anhang 71-03 UZK-DA).
ÜLG
ÜLG ist die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union. Ländergruppe mit Präferenzregelung. Länderliste
Unionsware
Ware, die vollständig im Zollgebiet der Europäischen Union gewonnen oder hergestellt wurde oder außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union gewonnen oder hergestellt wurde und ordnungsgemäß in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurde.
Unionszollkodex (UZK)
Der seit 1. Mai 2016 geltende Unionszollkodex legt die Grundzüge eines für die Zukunft ausgelegten modernen europäischen Zollrechts fest. Zur Ergänzung des UZK ist die Delegierte Verordnung, zur Durchführung eine Durchführungsverordnung verabschiedet worden. Zudem wurde eine Übergangsordnung zur Umstellung bestimmter Instrumente und Verfahren geschaffen.
Unvollständige Zollanmeldung (UZA)
Die Unvollständige Zollanmeldung (UZA) ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem die Zollbehörden die Abgabe einer Zollanmeldung zulassen, die nicht alle vorgeschriebenen Angaben oder Unterlagen enthält. Dieses Verfahren bedarf keiner vorherigen Bewilligung.
Ursprungserklärung
Die Ursprungserklärung ist der Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware, erfolgt durch die Abgabe einer Erklärung auf der Rechnung durch den Verkäufer.
Ursprungsnachweis
Nachweis über den präferenziellen bzw. nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware; präferenzielle Nachweise, z.B. die EUR.1, dienen der Inanspruchnahme ermäßigter Zollsätze und werden in der Regel durch Behörden im Ursprungsland ausgestellt. Nichtpräferenzielle Nachweise, z.B. Ursprungszeugnisse, dienen der Erfüllung außenwirtschaftsrechtlicher Pflichten und werden in der Regel durch die Industrie- und Handelskammer ausgestellt.
Ursprungspräferenzen
Ursprungspräferenzen sind Präferenzen (Vorzugsbehandlungen) die für Waren gewährt werden, die in einem bestimmten Land oder Gebiet ihren Ursprung haben.
Ursprungszeugnis (UZ)
Das Ursprungzeugnis (UZ) ist der förmlicher Nachweis über den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware. Die Abgabe ist erforderlich, wenn das Importland oder der Käufer einer Ware dies verlangen. In Deutschland erfolgt die Ausstellung als öffentliche Urkunde durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer; durch Vorlage ist keine Inanspruchnahme ermäßigter Zollsätze möglich.
V
Vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV)
Verfahrensvereinfachung bei der Abgabe der Zollanmeldung, bei der nur die notwendigen Angaben gemacht und Unterlagen vorgelegt werden; zu einem späteren Zeitpunkt muss/kann, je nach Bewilligung, eine ergänzende Zollanmeldung abgegeben werden, die ggf. globaler, periodischer (z.B. monatlich) oder zusammenfassender Art sein. Die Bewilligung zur regelmäßigen Nutzung des Verfahrens der vereinfachten Zollanmeldung setzt einen schriftlichen Antrag voraus.
Verarbeitung
Veredelungsvorgang im Rahmen der aktiver oder passiven Veredelung; Ware bleibt nur substanziell erhalten und geht im Veredelungserzeugnis auf.
Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
Die Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ist die rechtsverbindliche Entscheidung der Zollbehörden, wie eine Ware in den Zolltarif der EU einzureihen ist, die die Zollbehörden gegenüber dem Beteiligten bindet.
Verbote und Beschränkungen (VUB)
Verbote und Beschränkungen (VUB) sind Vorschriften, die die Einfuhr , Ausfuhr und Durchfuhr von bestimmten Waren reglementieren oder untersagen, z.B. Abfall-, Artenschutz-, Arzneimitte-, Betäubungsmittel-, Marken-, Tierseuchen- und Waffenrecht.
Verbrauchsteuer
Verbrauchsteuer sind Steuern, die den Ver- oder Gebrauch bestimmter Waren mit einer Steuer belastet. Sie gehört neben den Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer zu den vom Zoll erhobenen Abgaben; Sie wird in Deutschland auf Energie, Strom, Kraftstoffe, Tabak, Branntwein, Kaffee, Bier. Schaumwein, Zwischenerzeugnisse, Wein (Steuersatz 0 Prozent) und Alkopops erhoben.
Verbringen
“Verbringen” ist der physischer Eintritt von Nichtunionswaren in das Zollgebiet der EU.
Veredelungserzeugnisse
Alle Waren, die aus zugelassenen Veredelungsvorgängen hervorgehen.
Vereinfachte Verfahren
Das “Vereinfachte Verfahren” sind Vereinfachungsmöglichkeiten bei der schriftlichen Zollanmeldung. Es wird unterschieden in die unvollständige Zollanmeldung (UZA), das vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV) und das Anschreibeverfahren (ASV).
Versandbegleitdokument (VBD)
Das Versandbegleitdokument (VBD) wird zum Zeitpunkt der Überlassung von Waren in ein Versandverfahren vom Zoll erstellt und dem Inhaber des Verfahrens ausgehändigt.
Versandverfahren
Versandverfahren sind die Zollverfahren T1 und T2 zur Beförderung von Unions- und Nichtunionswaren zwischen der EU und
- der Schweiz, Island, Norwegen, Türkei, Serbien und Mazedonien (=Vertragsparteien des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren)
- dem Zollgebiet der Union, in denen die Richtlinien über die Steuerharmonisierung keine Anwendung finden (Åland-Inseln, Berg Athos, Kanalinseln, Kanarische Inseln, französische überseeische Departements)
bei dem die Waren ihren zoll- und steuerrechtlichen Status beibehalten. Der zollrechtliche Status von Unionsware wird mit dem Versandpapier T2L nachgewiesen. Zwischen der EU und San Marino bzw. Andorra kommt bei Waren, die unter die jeweilige Zollunion fallen, das Versandverfahren T2F zur Anwendung, der zollrechtliche Status von Unionsware wird mit dem Versandpapier T2LF nachgewiesen.
Vertretung
Eine Vertretung ist Handeln für Rechnung /im Auftrag eine anderen, z.B. bei der Abgabe von Zollanmeldungen; die Vertretung agiert dabei entweder in eigenem Namen auf fremde Rechnung (indirekter Vertreter, Vertreter übernimmt die Verantwortung und wird neben dem Vertretenen selbst zum Anmelder und gesamtschuldnerischen Zollschuldner) oder in fremden Namen auf fremde Rechnung (direkter Vertreter, Vertreter übernimmt lediglich die Förmlichkeiten, Vertretener behält die Verantwortung und wird als Anmelder Zollschuldner).
Vorübergehende Verwahrung
Eine “Vorübergehende Verwahrung” ist der Zeitraum zwischen der Gestellung einer Nichtunionsware und dem Erhalt einer zollrechtlichen Bestimmung, in dem nur Erhaltungsmaßnahmen erlaubt sind. Die maximale Dauer der vorübergehenden Verwahrung beträgt 90 Tage; ein Entzug aus der vorübergehenden Verwahrung führt zu einer Zollschuldentstehung.
Vorübergehende Verwendung
Eine “Vorübergehende Verwendung” ist ein Zollverfahren, in dem Nichtunionsware unter teilweiser oder vollständiger Abgabenbefreiung in das Zollgebiet der Union eingeführt und dort befristet verwendet wird, z B. im Rahmen einer Messe, Sportveranstaltung o. ä.
Vorzeitige Ausfuhr
Die “Vorzeitige Ausfuhr” ist die Möglichkeit in der aktiven Veredelung, aus äquivalenten Waren (Ersatzwaren) hergestellte Veredelungserzeugnisse vor der Einfuhr von Einfuhrwaren aus dem Zollgebiet der Union auszuführen.
W
Widerruf
Aufhebung eines (ursprünglich rechtmäßigen) Verwaltungsaktes.
Wiederausfuhr
Die “Wiederausfuhr” ist eine zollrechtliche Bestimmung, bei der Nichtunionswaren nach vorheriger Einfuhr wiederausgeführt werden (ohne in den zollrechtlichen freien Verkehr überführt worden zu sein).
WPS
Ländergruppe West-Pazifik-Staaten (WPS) mit Präferenzregelung. Länderliste
WuP
Der Überbegriff "Warenursprung und Präferenzen (WuP)” umfasst das nichtpräferenzielle Warenursprungsrecht und das Präferenzrecht. Mit "WuP online" bietet die deutsche Zollverwaltung ein barrierefreies und komfortables Auskunftssystem zum Warenursprungs- und Präferenzrecht der EU an.
Z
Zerstörung
Zerstörung ist eine zollrechtliche Bestimmung, bei der Nichtunionsware vollständig ohne Verbleib von Abfällen beseitigt wird.
Zollkriminalamt (ZKA)
Das Zollkriminalamt; Zentralstelle des deutschen Zollfahndungsdienstes, dessen Hauptaufgabe in der Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität liegt.
Zollamtliche Überwachung
Zollamtliche Überwachung fasst alle Prüfungsmaßnahmen der Zollbehörden zur Gewährleistung der Einhaltung der Steuervorschriften verbrauchsteuerpflichtiger Waren zusammen.
Zollaussetzung
Eine Zollaussetzung ist eine zeitliche, aber nicht mengen- und wertmäßige, Abgabenbegünstigung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der EU.
Zollanmeldung
Eine Zollanmeldung ist die Handlung (Steuererklärung), mit der Waren zu einem Zollverfahren angemeldet werden. Sie wird entweder schriftlich, elektronisch, mündlich oder konkludent abgegeben.
Zollbefreiung
Bestimmte Waren können unter bestimmten Umständen zollfrei in die EU eingeführt werden. Man unterscheidet in die tarifliche und außertarifliche Zollbefreiung.
Zollbefund
Der Zollbefund ist das schriftliches Festhalten des Umfangs sowie der Ergebnisse einer Zollbeschau.
Zollbeschau
Die Zollbeschau als Möglichkeit der Überprüfung einer angenommenen Zollanmeldung dient der körperlichen Ermittlung von Menge und/oder Beschaffenheit der in der Zollanmeldung angegebenen Waren durch den Zoll.
Zollgebiet der Union
Das Zollgebiet der Union ist die Summe der Hoheitsgebiete der 27 Mitgliedstaaten der EU mit einigen An- bzw. Ausschlüssen.
Zolllager
Ein Zolllager ist ein zugelassenes Lager oder Lagereinrichtungen, in dem / denen Nichtunionswaren unter Nichterhebung der Einfuhrabgaben und Aussetzung möglicher Verbote und Beschränkungen sowie handelspolitischer Maßnahmen gelagert werden können. Zolllager bieten damit die Möglichkeit, zum einen Transitware unverzollt im Zollgebiet der Union zu lagern und zum anderen für Waren, die zum Absatz in der EU bestimmt sind, die Einfuhrabgaben erst später zu zahlen.
Zollrechtlicher Status
Der zollrechtlicher Status einer Ware als Unionsware oder Nichtunionsware.
Zollrückvergütung
Die Zollrückvergütung ist eine Regelung, nach der Präferenznachweise dann nicht ausgestellt oder ausgefertigt werden dürfen, wenn bei der Herstellung von Ursprungswaren Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft verwendet worden sind, für die - im Zollverfahren der aktiven Veredelung - die vorgesehenen Einfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung wegen der Wiederausfuhr oder Ausfuhr der aus den betreffenden Vormaterialien hergestellten Erzeugnisse nicht erhoben oder erstattet worden sind. Die Ausstellung oder Ausfertigung eines Präferenznachweises ist nur dann zulässig, wenn die Vormaterialien verzollt werden.
Zollsatz
Prozentsatz, der die Höhe des zu zahlenden Zolls bestimmt; unterteilt in spezifische Zollsätze, Wertzollsätze oder Mischzollsätze (spezifischer Zollsatz + Wertzollsatz).
Zollschuld
Die Zollschuld ist die Verpflichtung zu Zahlung von Einfuhrabgaben (ggf. auch Ausfuhrabgaben). Sie entsteht bei der Überführung von Nichtunionsware in den zollrechtlich freien Verkehr mit der Annahme der Zollanmeldung durch den Zoll (Art. 77 Abs. 2 UZK), sonst zum Zeitpunkt einer möglichen Verfehlung (z.B. vorschriftwidriges Verbringen, Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung, Pflichtverletzung).
Zollschuldner
Person (auch juristische Person), die zur Zahlung der Einfuhrabgaben verpflichtet ist.
Zollverfahren
Folgende Verfahren sind Zollverfahren:
- Zollrechtlich freier Verkehr
- Versandverfahren
- Vorübergehende Verwendung
- Endverwendung
- Zolllagerverfahren
- Freizonenverfahren
- Ausfuhrverfahren
- Wiederausfuhr
- Aktive Veredelung
- Passive Veredelung
- Truppenverwendung
Zollwert
Der Zollwert ist die zentrale Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Einfuhrabgaben: in der Regel der "Transaktionswert", d. h. der CIF-Wert an der EU-Außengrenze (Ort des Verbringens an der EU-Außengrenze). Er wird ermittelt aus dem Rechnungspreis laut Handelsrechnung, korrigiert um Hinzurechnungen (in erster Linie Beförderungskosten bis zur EU-Außengrenze und Versicherungskosten bis zum Verbringungsort) und Abzügen (z.B. Beförderungskosten nach der Einfuhr in die EU, Zölle und andere EU-Abgaben).
Zugelassener Ausführer
Der Begriff Zugelassener Ausführer (ZA) ist mit Inkrafttreten des Unionszollkodexes (UZK) entfallen. Diese Bewilligung wird durch die Bewilligung zur vereinfachten Zollanmeldung (Art. 166 UZK) ersetzt.
Zugelassener Empfänger
Ein “Zugelassener Empfänger” ist eine zulassungsbedürftige Vereinfachung im gemeinsamen Versandverfahren/ Unionsversandverfahren, bei der der Empfänger die Waren direkt in seinem Betrieb oder einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen und dort anstatt bei der Bestimmungszollstelle gestellen kann.
Zugelassener Versender
Ein “Zugelassener Versender” ist eine zulassungsbedürftige Vereinfachung im gemeinsamen Versandverfahren / Unionsversandverfahren, bei der der Versender die Waren direkt in seinem Betrieb oder einem anderen festgelegten Ort in das Verfahren überführen kann.
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Der “Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)” ist ein Zertifikat, das im Unionszollgebiet ansässigen Wirtschaftsbeteiligten auf Antrag verliehen werden kann, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen (bisherigen angemessene Einhaltung der Zollvorschriften, Buchführung, die angemessene Prüfungen erlaubt, Zahlungsfähigkeit sowie ggf. angemessene Sicherheitsstandards) und das zollrechtliche Vereinfachungen bzw. sicherheitsrelevante Erleichterungen ermöglicht. Es gibt drei verschiedene Varianten des Status:
- AEOC: AEO for customs simplification = AEO mit der Bewilligung "Zollrechtliche Vereinfachungen"
- AEOS: AEO for security and safety = AEO mit der Bewilligung "Sicherheit"
- AEOC und AEOS: AEO mit einer kombinierten Bewilligung "Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit."