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Akkreditiv - wirkungsvolle Absicherung Ihres Exports

Dokumenten-Akkreditiv (letter of credit L/C)

Ein Dokumenten-Akkreditiv ist eine von einem Kreditinstitut (Akkreditivbank) im Auftrag des Importeurs übernommene Verpflichtung innerhalb einer bestimmten Frist dem Exporteur gegen Übergabe der vertraglich vereinbarten Dokumente (die den Versand, die Versicherung, eventuell die Qualität der Güter und/oder andere Sachverhalte beweisen) einen währungsgemäßen Geldbetrag auszuzahlen bzw. gutzuschreiben. Da der Exporteur seine Ware erst nach Eröffnung und Vorlage des Akkreditivs versendet, sichert er auf diese Art seine Forderung ab. Außerdem erhält er bereits bei Einreichung der Dokumente die Zahlung, so dass er nicht den Transportweg zu finanzieren hat. Der Importeur dagegen kann sicher sein, dass die Zahlung nur erfolgt, wenn sichergestellt ist, dass der Exporteur die Erfüllung aller Akkreditivbedingungen anhand von Dokumenten nachgewiesen hat.
Für die Eröffnung eines Akkreditivs wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank. Diese wird Ihnen auch erläutern, ab welchem Warenwert das Akkreditiv aufgrund bankseitiger Mindestabwicklungsgebühren sowie weiterer Kostenbestandteile zu empfehlen ist.
Es gibt verschiedene Arten von Akkreditiven:

Unterscheidung nach der Sicherheit für den Exporteur

  • Unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv
  • Ein Akkreditiv ist nach den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Akkreditive (ERA 600) grundsätzlich unwiderruflich. Die Bank des Importeurs, also die eröffnende Bank (Akkreditivbank) hat eine feststehende (unwiderrufliche) Verpflichtung zur Zahlung gegenüber dem Exporteur. Änderungen sind nur mit dem Einverständnis aller Beteiligten des Akkreditivgeschäfts (Exporteur, Importeur, Akkreditivbank) möglich.
    Auf den Seiten der International Chamber of Commerce gibt es mehr Details zu den ERA-Richtlinien)
  • Unwiderrufliches unbestätigtes Dokumentenakkreditiv
    Es begründet als unwiderrufliches unbestätigtes Akkreditiv nur eine feststehende Verpflichtung der ausländischen Bank des Importeurs (Akkreditivbank) zur Zahlung des Kaufpreises. Also hat der Exporteur nur einen Anspruch auf Zahlung an die eröffnende Bank (Akkreditivbank). Gefahr: In bestimmten Ländern können auch Banken zahlungsunfähig werden. Zur Absicherung dieses Risiko sollte der Exporteur ein bestätigtes Akkreditiv vereinbaren.
  • Unwiderruflich bestätigtes Dokumentenakkreditiv
    Die Akkreditivbank (die Bank des Importeurs) beauftragt eine weitere Bank (Bestätigungsbank, i.d.R. im Exportland) damit, dem Akkreditiv ein eigenes zusätzliches Zahlungsversprechen beizufügen. Die bestätigende Bank haftet dann genauso wie die Akkreditivbank für die Zahlung des Kaufpreises.

Unterscheidung nach Zahlungs- bzw. Benutzungsmodalitäten

  • Sichtzahlungsakkreditiv (Sichtakkreditiv)
    Die Zahlung erfolgt im Gegenzug zur Einreichung und zur Aufnahme der Dokumente bei der Bank. Zur Prüfung der Dokumente stehen der Bank maximal sieben Tage zur Verfügung. Die in der Praxis am häufigsten vorkommende Akkreditivart ist das unwiderrufliche unbestätigte Sichtzahlungsakkreditiv.
  • Akkreditiv mit hinausgeschobener Zahlung
    Die Auszahlung erfolgt an einem späteren, nach den Akkreditivbedingungen genau bestimmbaren, um die sog. Nachsichtfrist hinausgeschobenen Fälligkeitstag. Der Exporteur kann auf diese Weise dem Importeur ein Zahlungsziel einräumen und die Sicherheit des Akkreditivversprechens der eröffnenden Bank auch während der Nachsichtfrist behalten.
  • Akzeptakkreditiv
    Feststehende Verpflichtung der akkreditiveröffnenden Bank zur Akzeptleistung auf einer vom Exporteur gezogenen Tratte und zu deren Bezahlung bei Fälligkeit. Der Exporteur muss dabei die Akkreditivbedingungen erfüllen. Falls eine andere Bank im Akkreditiv als Akzeptbank vorgesehen ist (z.B. die Hausbank des Exporteurs), übernimmt diese die Verpflichtung zur Akzeptleistung und Zahlung.

Sonderformen der Akkreditive

Es gibt noch einige Sonderformen von Akkreditiven wie den Commercial Letter of Credit (das negoziierbare Akkreditiv), den Standby Letter of Credit, das Übertragbares Dokumentenakkreditiv, das revolvierende Dokumentenakkreditiv und das Gegenakkreditiv, Back-to-back-Akkreditiv. Nähere Informationen hierzu erteilt Ihnen Ihre Hausbank.
Auf den Seiten des Gabler Wirtschaftslexikons finden Sie eine übersichtliche Grafik, wie die Akkreditivabwicklung funktioniert.
Stand: 02.07.2020