04.11.2026
Kombinierte Nomenklatur 2027 veröffentlicht
Die EU-Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem 1. Januar 2027 gilt, veröffentlicht.
Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für Zollanmeldungen (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für inner-EU statistische Zwecke, sogenannte "Intrastat-Meldungen". Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung. Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.
Die Kombinierte Nomenklatur findet ihre Rechtsgrundlage in der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im EU-Amtsblatt (Serie L) veröffentlicht. Die neueste Version wurde als Durchführungsverordnung (EU) 2026/2163 am 30. Oktober 2026 veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Januar 2027.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
