29.05.2026

ATLAS-ZELOS: Nutzungspflicht bei Einfuhr ab 01.07.2027

Mit einem Schreiben vom 26.05.2026 an zahlreiche Verbände hat die Generalzolldirektion informiert, dass die verpflichtende Nutzung von ATLAS-ZELOS für den Einfuhrbereich zum 1. Juli 2027 in Kraft treten wird.
Bereits im Jahr 2021 wurde die ATLAS-Fachanwendung ZELOS (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen) eingeführt. ZELOS ermöglicht bereits heute den elektronischen Austausch von Unterlagen und Stellungnahmen im Rahmen der Zollabfertigung und trägt wesentlich zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahrensabläufe bei. Insbesondere die direkte Zuordnung und Archivierung von Unterlagen zu konkreten Zollanmeldungen ermöglicht eine effizientere Bearbeitung auf Seiten der Wirtschaftsbeteiligten wie auch der Zollverwaltung. Gleichzeitig werden Medienbrüche reduziert und die Anforderungen an Datenschutz sowie IT-Sicherheit umfassend berücksichtigt. Trotz der bestehenden fachlichen Vorteile und umfangreicher Informations- und Unterstützungsmaßnahmen der Zollverwaltung wird ZELOS bislang nur eingeschränkt genutzt.
Um die in diesem Zusammenhang bestehenden potentiellen Synergien zu heben und die noch bestehende Bürokratie zu verringern, ist beabsichtigt, die Nutzung der ATLAS-Fachanwendung ZELOS für den Verfahrensteil ATLAS Einfuhr verpflichtend auszugestalten. Nach derzeitiger Planung soll die verpflichtende Nutzung von ZELOS für den Einfuhrbereich zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
Die Umsetzung der Verpflichtung bedeutet auf Seiten der Wirtschaftsbeteiligten und der Softwareanbieter entsprechende Entwicklungs- und Anpassungsaufwände. Aus diesem Grund ist ein Einführungszeitpunkt beabsichtigt, der einen angemessenen zeitlichen Vorlauf für erforderliche technische und organisatorische Maßnahmen ermöglicht.
Auf den Seiten der deutschen Zollverwaltung finden Sie weitere Informationen zu ATLAS-ZELOS.

Quelle: Schreiben der Generalzolldirektion vom 26.05.2026