04.09.2026
Frankreich: Fehlende Ausgangsvermerke bei Ausfuhren in das Vereinigte Königreich
Die deutsche Zollverwaltung informiert in der ATLAS-Info 0988/26, dass weiterhin das Problem besteht, dass bei Ausfuhren über Frankreich häufig keine Ausgangsbestätigung übermittelt wird. Zudem gibt sie Tipps zum Vorgehen, um Fehlerquellen zu reduzieren.
Da für deutsche Ausfuhrvorgänge teilweise die Übermittlung der Ausgangsbestätigung aus Frankreich unterbleibt, kann ein Ausgangsvermerk in diesen Fällen erst nachträglich nach Durchführung des Nachforschungsverfahrens erstellt werden.
Von diesem Problem besonders häufig betroffen sind Ausfuhren über Calais mit dem Bestimmungsland Vereinigtes Königreich (GB).
Der deutsche Zoll weist darauf hin, dass die richtige Zollstelle in Calais (für den Eurotunnel und die Fähre: die Zollstelle Calais port tunnel bureau - FR620001) in der Ausfuhranmeldung und bei der Gestellung der Ware gewählt werden sollte. Zudem muss im Vorfeld ein von den französischen Behörden vorgeschriebener Logistikumschlag (Enveloppe logistique obligatoire - ELO) für die Zollabwicklung an der Ausgangszollstelle erstellt werden.
Nähere Informationen finden sich in der ATLAS-Info 0988/26 (pdf).
Quelle: Generalzolldirektion / ITZBund
