Beitritt Georgiens zum Versandübereinkommen

Georgien tritt dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren mit Wirkung zum 1. Februar 2025 bei und nimmt ab diesem Datum im Rahmen des NCTS am gemeinsamen Versandverfahren teil.
Damit eröffnet sich für Unternehmen die Möglichkeit, Versandverfahren zu eröffnen, deren Beendigung in Georgien stattfinden soll, sowie alle weiteren Möglichkeiten des gemeinsamen Versandverfahrens zu nutzen, ohne dass ein TIR-Versandverfahren genutzt werden muss.
Allerdings ist eine Abwicklung von Versandverfahren, die vor dem 1. Februar 2025 eröffnet wurden und nach dem 1. Februar 2025 in Georgien befördert werden sollen, systemseitig nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie in der ATLAS-Info 0708/25 (pdf).

Quelle: Generalzolldirektion / ITZBund