Zolltarife der EU und von Drittländern
Deklaration der Waren: Die Zolltarifnummer
Um beim Export oder Import die produktspezifischen Einfuhrbedingungen (z.B. mögliche bestehende Einfuhrbeschränkungen, die Höhe von Zöllen, Steuern und Abgaben, welche Dokumente vorgelegt werden müssen etc.) feststellen zu können, müssen das Lieferland und das Ursprungsland bekannt sein. Für die Warenbeschreibung reichen allgemeine Angaben wie z.B. "Bekleidung" oder auch "Damen-Oberbekleidung" nicht aus. Für jede Import- und Exportware muss zu Beginn der Planung die Zolltarifnummer (weitere mögliche Bezeichnungen sind u.a. Statistische Warennummer, customs code, HS-Code, KN-Code, Warennummer) ermittelt werden. Zum Beispiel: "Mäntel für Frauen oder Mädchen, aus Baumwolle, mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg" = Tarifnummer 6202 3090 19 0 (bei der Einfuhr 11-stellig).
Zolltarifnummer zur Einfuhr in die EU und Einfuhrbestimmungen
Die Bestimmung der in der EU bzw. in Deutschland gültigen 11-stelligen Zolltarifnummer zur Einfuhr (Codenummer des elektronischen Zolltarifs) erfolgt über die Datenbank EZT-Online des deutschen Zolls unter "Einfuhr"-> "Einreihung" -> "Warennomenklatur." Über diese Website können Sie unter "Einfuhr" nach Eingabe der Zolltarifnummer und des Ursprungslandes der Ware auch die Einfuhrbestimmungen in der EU abrufen.
Tipp: Falls Ihr Partner (Lieferant) im Ausland bereits die gleichen Waren exportiert hat, kann er Ihnen sicherlich Angaben zu den ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer machen (die Unterposition ab der 7. Stelle variiert in Drittländern). Die restlichen Stellen für die Einfuhr müssen Sie selbst recherchieren. Hinterfragen Sie aber die Angaben des Lieferanten stets kritisch. Wenn Sie die Einfuhr in der EU anmelden, sind Sie selbst für die Richtigkeit der verwendeten Zolltarifnummer verantwortlich.
Zolltarifnummer zur Ausfuhr aus der EU und Ausfuhrbestimmungen
Die 8-stellige Zolltarifnummer zur Ausfuhr (Unterposition der kombinierten Nomenklatur) kann mit Hilfe des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik recherchiert werden. Dies ist kostenfrei möglich über die Website des Statistischen Bundesamtes und die Datenbank EZT-Online der deutschen Zollverwaltung (unter "Ausfuhr"-> "Einreihung" -> "Warennomenklatur") oder mithilfe des Buches „Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik” (s. oben verlinkte Website des Statistischen Bundesamtes).
Die Einfuhrzolltarife und Einfuhrbestimmungen vieler Länder für Wareneinfuhren aus der Europäischen Union (EU) hat die EU-Kommission zur kostenfreien Ansicht im Internet gelistet. Zum Abruf der Zollsätze werden lediglich die ersten vier Stellen der Zolltarifnummer (Search HS-Code) benötigt. Sollten diese nicht verfügbar sein, ist auch eine englische Schlagwortsuche möglich. Zur Suche gelangen Sie hier: Access2Markets.
Weitere ausländische Zolltarife sind über die Online-Datenbank Global Trade Helpdesk abrufbar.
Bei der Ausfuhr aus der EU sind neben den Einfuhrbestimmungen der Bestimmungsländer auch die Ausfuhrbestimmungen der EU zu beachten. Diese können über die Datenbank EZT-Online des deutschen Zolls unter "Ausfuhr" nach Eingabe der Zolltarifnummer und des Bestimmungslands abgerufen werden.