16.02.2026

Verschärfung des Sanktionsstrafrechts

Am 6. Februar 2026 ist die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) zur vollständigen Umsetzung der EU‑Richtlinie 2024/1226 zum Sanktionsstrafrecht in Kraft getreten.
Damit verschärft sich das deutsche Sanktionsstrafrecht umfassend. Kern der Reform sind Änderungen der §§ 18, 19 AWG sowie § 82 Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
Wesentliche Änderungen:
  • Viele bislang bußgeldbewehrte Verstöße werden zu Straftaten, u. a. bei Finanz‑, Transaktions‑ und Investitionsverboten.
  • Leichtfertigkeit kann bei Dual‑Use‑Sachverhalten bereits strafbar sein.
  • Die bisherige Schonfrist für neue EU‑Sanktionsakte entfällt.
  • Einführung einer teilweise Strafbewehrung bei Verletzung der Jedermannspflicht bzgl. der Meldung eingefrorener Gelder.
  • Bußgelder steigen deutlich – auf bis zu 40 Mio. Euro.
Eine Zusammenfassung der Änderungen findet sich in einer Mitteilung zum Gesetzesbeschluss durch den Deutschen Bundestag. Details können Sie der Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses an den Deutschen Bundestag (pdf) entnehmen.

Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Deutscher Bundestag