06.02.2026

Exportkontrolle: 5. Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Vereinfachung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben zum 1. Februar 2026 ihr 5. Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren im Bereich der Exportkontrolle in Kraft gesetzt.
Mit dem Maßnahmenbündel soll die Exportkontrolle an aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen angepasst werden und durch neue Genehmigungsformen und gestraffte Verfahren soll mehr Verlässlichkeit für die Ausführer geschaffen werden.
Zum einen werden neue Allgemeine Genehmigungen (AGGs) eingeführt und bestehende AGGs erweitert, um bestimmte Verbringungen und Ausfuhren von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern zu erleichtern. Zum anderen werden die Entscheidungsbefugnisse des BAFA gestärkt, um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.
  • zwei neue AGGs im Rüstungsbereich: Nr. 45 (nichtsensitive Verbringungen von Software und Technologie mittels elektronischer Medien im Rüstungsbereich) und Nr. 46 (Ausfuhren und Verbringungen von Technologie und Software im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF))
  • inhaltliche Anpassung und Erweiterung bestehender AGGs im Rüstungsbereich:
    • Nr. 21 (u.a. erweiterte Nutzungsmöglichkeit, wenn die Güter lediglich der Ortung und Identifizierung von chemischen, biologischen oder Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern dienen, Einschränkung eines Ausschlusstatbestands)
    • Nr. 24 (Erweiterung des zugelassenen Länderkreises der Fallgruppe 4.1d)
    • Nr. 28 (Anpassung der AGG an den Beitritt des Vereinigten Königreich Großbritanniens zum Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich)
  • inhaltliche Änderungen bestehender AGGs im Bereich Dual-Use-Güter:
    • Nr. 13 (Erweiterung Ausschlussgründe des 3.2, 2. Spiegelstrich um die Fallgruppen 4.24-4.26)
    • Nr. 17 (Erweiterung des Kreises der zulässigen Güter um bestimmte Laser)
  • Das BAFA kann über den Austausch von Technologie künftig schneller entscheiden, wenn er innereuropäisch oder konzernintern erfolgt.
  • Mit einem neuen Genehmigungsverfahren ("Sondergenehmigung") soll der bürokratische Aufwand für Teilnehmer an amtlich anerkannten Gemeinschaftsprojekten im Rüstungsbereich reduziert werden.
Nähere Informationen finden Sie in einem Sonder-Newsletter des BAFA.

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle