International
(Elektronisches) Ursprungszeugnis
Bei der Einfuhr von Waren fordern viele Staaten Bescheinigungen, die von der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt sein müssen, wie z.B. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen. Ihre IHK Pfalz unterstützt Sie bei der Ausstellung dieser Dokumente sehr gerne.
Unsere kostenfreien Webinare in 2025:
- Modul I: Ursprungsbestimmung nach UZK (6. Mai oder 4. November 2025 | 9 - 11 Uhr)
- Modul II: Verfahren, Digitalisierung, Nachweise (7. Mai oder 05. November 2025 | 9 - 12 Uhr)
- Modul III: Das eUZweb-Portal - verstehen und anwenden (08. Mai oder 06. November 2025 | 9 - 10 Uhr)
Ursprungszeugnis
Das Ursprungszeugnis (UZ) weist das Ursprungsland von Waren nach. Für die Ausstellung von UZs und anderen Bescheinigungen sind in Deutschland i.d.R. die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig (§ 1 Abs. 3 IHKG). Das von der IHK ausgestellte UZ ist eine öffentliche Urkunde (§ 7 Abs. 3, IHK-Statut) und stellt einen eindeutigen Nachweis des handelspolitischen / nichtpräferenziellen Ursprungs der Ware dar. Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden (§ 271 StGB, § 415 ZPO) mit Beweiskraft für und gegen jedermann und genießen damit öffentlichen Glauben.
In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines Ursprungszeugnisses.
Im internationalen Warenverkehr ist ein UZ häufig erforderlich für z.B.
- Kontrolle der Warenbewegungen
- Steuerung von Antidumping-Maßnahmen
- Überwachungen von Einfuhrbeschränkungen oder
- Kundenwunsch
UZs können auch im Rahmen von Akkreditivgeschäften gefordert oder für Reexporte verwendet werden.
Bescheinigungen online
Das neue webbasierte Bescheinigungsportal, das sog. eUZweb, ist eine schnelle, effiziente und kostengünstigere Alternative zur traditionellen Papiereinreichung.
Sie haben hier die Möglichkeit, UZs und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, digital einzureichen.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
- kostenloses und mehrstufig passwortgeschütztes Berechtigungsverfahren (Nutzerkennung)
- Wegfall von Anfahrtswegen oder der Einreichung per Post
- Erfassung und Änderungen schnell und unkompliziert
- Einlesen von Daten aus dem Warenwirtschaftssystem
- Transparente und beschleunigte Antragsverfahren
- Erstellung von Entwürfen und Vorlagen
- Ausdruck direkt im Unternehmen
- Zeit- und Kostenersparnis
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Weitere Informationen und Videos sowie die notwendigen technischen Voraussetzungen können Sie im eUZweb Portal nachlesen: Anleitungen für Anwender. Der Support der IHK-GfI steht Ihnen bei technischen Problemen sowohl per Mail als auch telefonisch zur Verfügung.
Wir beraten Sie gerne:
Sabrina Sommer, Telefon 0621 5904-1940, sabrina.sommer@pfalz.ihk24.de
Marcel Schreier, Telefon 0621 5904-1943, marcel.schreier@pfalz.ihk24.de
Hinweis:
Aus Archivierungs- und Verifizierungsgründen sind Vorgänge nach Bewilligung volle zwei Kalenderjahre im Anschluss im eUZ-Portal “einsehbar”.
Echtheitsgarantie durch das Verifizierungsportal: werden die eUZ im Ausland anerkannt (Anerkennung des Faksimilie-Drucks)?
Das Siegel und die Unterschrift des IHK-Mitarbeiters wird nach digitaler Bewilligung mit auf Ihrem UZ-Ausdruck als sog. Faksimilie eingedruckt.
Am Ende wird automatisch vom System aus ein Vermerk sowie der dazu passende QR-Code bei jedem UZ-Vorgang neben dem IHK-Siegel und der Unterschrift unten rechts eingedruckt:
“ELECTRONIC CERTIFICATE – DIGITALLY SIGNED
To verify this document please visit:
https://cert.ihk.de
Verification Code: xxx”
To verify this document please visit:
https://cert.ihk.de
Verification Code: xxx”
Über das Verifizierungsportal kann die Echtheit geprüft werden: einfach die UZ-Nummer sowie den individuell aufgedruckten Verifizierungscode dort eintragen und entsprechend die gewünschte Verifizierung erhalten.
Kosten für die Ausstellung
Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Handelsrechnungen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumenten entsteht je Dokumentensatz (= bestehend aus einem Original und falls benötigt weiteren Kopien/Durchschriften) eine Gebühr in Höhe von 9,00 EUR bei digitaler Antragstellung bzw. 13,00 EUR bei Antragstellung in Papierform (lt. Gebührentarif der IHK Pfalz).
Bei der digitalen Einreichung entsteht zusätzlich ein GfI-Entgelt für die Nutzung der digitalen Webanwendung in Höhe von 1,73 EUR pro Bescheinigungsvorgang/Maske.
Exportnachschlagewerke & Arbeitshilfen
Konsulats- und Mutervorschriften (“K und M”)
Das seit 1920 von der Handelskammer Hamburg herausgegebene Exportnachschlagewerk Konsulats- und Mustervorschriften ist als das deutsche Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen von Drittstaaten bekannt. Auf über 700 Seiten bietet es dem Leser einen Überblick über die wichtigsten benötigten Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Verpackungs- und Markierungsvorschriften, Legalisierungsbestimmungen, Konsulatsgebühren u.v.m. für nahezu alle Bestimmungsländer.
Zu jedem Land finden Sie u. a. auch die wichtigsten Häfen, Städte und Zollflughäfen, sowie Übersichten über die deutschen Auslandsvertretungen und die Vertretungen des Auslands in der Bundesrepublik Deutschland.
Das Exportnachschlagewerk steht Ihnen als Buch, als CD-ROM für Einzelplätze und Netzwerke und als Online-Abo zur Verfügung. Das Programm ist als Volltextsuche aufgebaut. Erhältlich ist das Nachschlagewerk über den Buchhandel oder online direkt über den Mendel Verlag.
Die Praktische Arbeitshilfe IHK Export/Import
Auf über 200 Seiten erhalten Sie in der Arbeitshilfe zahlreiche Informationen, hilfreiche Tipps, Tricks und Vorlagen sowie dazu passende Muster/Beispiele rund um den Im- und Export. Nähere Informationen zur Praktischen Arbeitshilfe finden Sie auf der Seite des wbv.
Erhältlich ist die Arbeitshilfe u.a. auch, wie die oben genannten “K und M”, über den Mendel-Verlag.