Glossar
Buchstabe
- A - C
A
Arbeitslose: Personen, die vorübergehend keine Beschäftigung haben, eine versicherungspflichtige Arbeit mit mindestens 15 Wochenstunden suchen und den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen. Sie müssen sich zudem bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.Arbeitslosenquote: Arbeitslose in Prozent aller zivilen Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamte, Arbeitslose, Selbständige und mithelfende Familienangehörige).Aufenthaltsdauer: Gemessen in Tagen; ergibt die Zahl der Übernachtungen je Gast.Aufgabe: Abmeldung eines Gewerbebetriebes wegen Aufgabe einer Hauptniederlassung, Zweitniederlassung oder unselbständigen Betriebsstätte.Auslandsumsatz: Direkte Lieferungen und Leistungen an Empfänger, die im Ausland ansässig sind, sowie Lieferungen an Exporteure, die die bestellten Waren ohne Be- und Verarbeitung in das Ausland ausführen.Auspendler: Personen, die nicht am Wohnort arbeiten.B
Beschäftigte im Bergbau und verarbeitenden Gewerbe: Alle Personen, die am Ende des Monats in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehen, tätige Inhaber und Mitinhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens ein Drittel der üblichen Arbeitszeit im Betrieb tätig sind.Betriebe im Bergbau und verarbeitenden Gewerbe: Örtlich getrennte Niederlassung von Rechtlichen Einheiten, einschließlich der Verwaltungs-, Reparatur-, Montage- und Hilfsbetriebe, die mit dem meldenden Betrieb örtlich verbunden sind oder in dessen Nähe liegen sowie örtlich getrennte Hauptverwaltungen der Rechtlichen Einheiten.Betriebsstätte: Im Gegensatz zu einer rechtlich selbstständigen Zweigniederlassung ist eine Betriebsstätte eine unselbstständige Niederlassung, die wirtschaftlich und organisatorisch von der Hauptniederlassung abhängig ist.Betten: Schlafgelegenheiten in einer Beherbergungsstätte. Doppelbetten zählen dabei als zwei Schlafgelegenheiten. Regulär angeboten Klappbetten (Schlafcouch) Zustellbetten zählen dazu, Kinderbetten nicht. Neben den Betten in gewerblichen Betrieben mit zehn und mehr Betten werden in rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden, mit dem Prädikat als Heilbad, Luftkurort, Erholungsort oder Fremdenverkehrsgemeinde auch die Betten in Privatquartieren und gewerblichen Kleinbetrieben berücksichtigt.Bettenauslastung: Quotient aus tatsächlicher Übernachtungszahl (Zähler) zur Zahl der möglichen Übernachtungen (Nenner).Bettendichte: Zahl der Betten bezogen auf 1.000 Einwohner/-innenBevölkerung: Alle Personen, Deutsche und Ausländerinnen bzw. Ausländer, die in dem jeweiligen regionalen Gebiet ihren ständigen Wohnsitz, d. h. ihre alleinige bzw. Hauptwohnung haben.Bruttoinlandsprodukt (BIP): Das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen umfasst den Wert aller in einem abgegrenzten Wirtschaftsgebiet („Inland“) produzierten Waren und Dienstleistungen (Produktionswert) abzüglich der bei der Produktion verbrauchten Güter (Vorleistungen). Es ist als Ausdruck der in einer bestimmten Region erbrachten wirtschaftlichen Leistung in einer Periode somit in erster Linie ein Produktionsindikator (Inlandskonzept). Ausgehend von der in tiefer wirtschaftssystematischer Gliederung ermittelten Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen aller Wirtschaftsbereiche ergibt sich durch Addition des Saldos aus Gütersteuern und Gütersubventionen das Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen. Die Veränderungsrate des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum.Bruttowertschöpfung: wird durch Abzug der Vorleistungen von den Produktionswerten errechnet; sie umfasst also nur den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert. Die Bruttowertschöpfung ist bewertet zu Herstellungspreisen, das heißt ohne die auf die Güter zu zahlenden Steuern (Gütersteuern), aber einschließlich der empfangenen Gütersubventionen. - D - G
E
Einpendler: Personen, die nicht am Arbeitsort wohnen.Einzelhandelsrelevante Kaufkraft: Teil des verfügbaren Einkommens, den private Haushalte für Ausgaben im Einzelhandel (einschließlich Online- und Versandhandel) ausgeben können.Einzelhandelsumsatz (Umsatzkennziffer): Einkäufe am Einkaufsort der Konsumenten erfasst, da hier die im örtlichen Einzelhandel getätigten Umsätze gemessen werden.Exportquote: Anteil des Auslandsumsatzes am Gesamtumsatz.G
Gästeankunft: Meldung eines Gastes in einer Beherbergungsstätte, der zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett belegt.Gesamtumsatz: Erzielter Umsatz aus Eigenerzeugung, baugewerblicher Umsatz sowie Umsatz aus Handelsware und sonstigen nichtindustriellen Tätigkeiten. Als Umsatz gilt die Summe der Rechnungsendbeträge (ohne Umsatzsteuer).Gewerbe: Eine selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte sowie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Nicht zum Gewerbe zählen u. a. die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft oder Bergbau), die freien Berufe und die Verwaltung des eigenen Vermögens.Gewerbeabmeldung: Aufgabe, Fortzug oder Übergabe einer Hauptniederlassung, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle eines Gewerbes. Anzeigepflichtige Gewerbebetreibende sind Einzelgewerbetreibende (d. h. natürliche Personen), geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften und juristische Personen, (durch Handeln ihres Vertretungsberechtigten).Gewerbeanmeldung: Neuerrichtung, Zuzug oder die Übernahme einer Hauptniederlassung, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle eines Gewerbes. Anzeigepflichtige Gewebebetreibende sind Einzelgewerbetreibende (d. h. natürliche Personen), geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften und juristische Personen, (durch Handeln ihres Vertretungsberechtigten).Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer (Abkürzung: GewSt) wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben. Hierzu wird für gewerbesteuerliche Zwecke ein Gewerbeertrag ermittelt.Grundsteuer A: Nicht dargestellt. Die Grundsteuer A wird für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben. Zu den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gehören auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen (zum Beispiel ein verpachteter Acker).Grundsteuer B: Die Grundsteuer B wird angewendet bei bebauten und unbebauten gewerblichen und privaten Grundstücken. Einige Kommunen haben einen differenzierten Steuersatz für gewerbliche und private Grundstücke. - H - K
H
Hauptsitz: Zentraler Ort, von dem aus ein Unternehmen geleitet und verwaltet wird.I
Insolvenz: Liegt vor bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Schuldners. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.Insolvenzhäufigkeit: Anzahl der Insolvenzen, bezogen auf 1.000 Unternehmen.K
Kaufkraftbindungsquote: Maß für die lokale Bindung der Kaufkraft innerhalb einer Region. Aus ihr lässt sich ableiten, ob die in einer Region vorhandene Kaufkraft lokal genutzt wird oder in andere Regionen abfließt.Kaufkraftindex: Pro-Kopf-Werte in Bezug zum Bundesdurchschnitt (Index = 100). Ein Indexwert von beispielsweise 110 sagt aus, dass die Einwohner der entsprechenden Gemeinde eine um zehn Prozent höhere einzelhandelsrelevante Kaufkraft besitzen als der Bundesdurchschnitt.Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ): Systematik, die zur einheitlichen und statistischen Erfassung von wirtschaftlichen Tätigkeiten verwendet wird. Sie ordnet Unternehmen und Betriebe nach ihrer Haupttätigkeit bestimmten Wirtschaftszweigen zu, um die Erstellung von Wirtschafts- und Unternehmensstatistiken zu ermöglichen. - L - O
M
Mitgliedsunternehmen: Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform automatisch IHK-zugehörig, wenn sie zur Gewerbesteuer veranlagt werden und im Bezirk der IHK eine Betriebsstätte unterhalten. Eine Ausnahme gilt für reine Handwerksbetriebe. Diese sind Mitglied der Handwerkskammer. Freie Berufe sind grundsätzlich nicht IHK-zugehörig. Sofern die ausgeübte Tätigkeit beim Finanzamt als gewerbesteuerpflichtig eingestuft wird, liegt keine freiberufliche Tätigkeit im Sinne der Steuergesetze vor, und damit besteht IHK-Mitgliedschaft. Üben Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KGaA) oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften freiberufliche Tätigkeiten aus, so sind sie IHK-zugehörig, da sie kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig sind.N
NACE: „Nomenclature statistique des activités économiques dans la Communauté européenne" (Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft) steht für ein Klassifizierungssystem zur statistischen Erfassung von Wirtschaftsaktivitäten innerhalb der Europäischen Union. Siehe auch „Klassifikation der Wirtschaftszweige“.Neuerrichtung: Erstmalige Anmeldung eines Gewerbebetriebes als Haupt- oder Zweigniederlassung oder unselbständige Betriebsstätte, Anmeldung als Neuerrichtung eines Kleingewerbebetriebes bzw. einer Nebentätigkeit sowie Gründung nach dem Umwandlungsgesetz.O
Offene Stellen: Arbeitsplätze, die von Arbeitgebern bei der Agentur für Arbeit zur Besetzung gemeldet wurden und die der Arbeitgeber aktiv besetzen möchte, indem er geeignete Bewerber sucht. - P - Z
P
Pendlersaldo: Differenz zwischen Einpendlern und Auspendlern. Eine positive Differenz ist ein Einpendlerüberschuss, eine negative Differenz ein Auspendlerüberschuss. Ist der Wohn- oder Arbeitsort eines Beschäftigten nicht bekannt, wird dieser Beschäftigte nicht zu den Pendlern gezählt.R
Realsteuern: Dazu zählen die Grundsteuern A und B und die Gewerbesteuer. Die Grundsteuer wird auf den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und fließt in vollem Umfang den Gemeinden zu, denen die Liegenschaften zuzuordnen sind.Realsteuerhebesatz: Die Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer bezeichnet man als Hebesätze der Realsteuern. Sie werden im Rahmen der Verabschiedung der Haushaltssatzung oder einer gesonderten Hebesatzsatzung von den Gemeinden jährlich neu festgelegt.S
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Arbeitnehmer/-innen, die kranken-, renten- bzw. arbeitslosenversicherungspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. Geringfügig Beschäftigte zählen nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.U
Übernachtungen: Belegung eines Gästebettes zum vorübergehenden Aufenthalt.Umsatzkennziffer: Pro-Kopf-Werte in Bezug zum Bundesdurchschnitt (Index = 100).W
Wahlberechtigt: Wahlberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen (s. o.) gemäß der Wahlordnung.Z
Zentralitätskennziffer: Messzahl für den Kaufkraftzufluss bzw. -abfluss innerhalb einer Region oder Gemeinde.Zweigniederlassung: rechtlich und organisatorisch vom Hauptsitz getrennte, aber unselbstständige Niederlassung eines Unternehmens, die für eine selbstständige Teilnahme am Geschäftsverkehr ausgestattet ist.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Bundesamt, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Wikipedia, IHK Karlsruhe.
