Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Unternehmensbewertung

Überblick

Insbesondere im Zusammenhang mit den gestiegenen Fällen der Unternehmer- Nachfolge ist der Wunsch nach einer Bewertung des zur Übergabe anstehenden Unternehmens deutlich gestiegen. Dieser Trend wird sich auch in den nächsten Jahren verstärkt fortsetzen.
Aber auf die eindeutige Frage " Was ist mein Unternehmen wert?" wird es keine ebenso eindeutige Antwort in Heller und Pfennig geben. Denn: Den objektiven und richtigen Kaufpreis für ein Unternehmen gibt es nicht. Dennoch hilft die Bewertung, eine Orientierung zu geben und grobe Fehleinschätzungen über den Unternehmenswert zu verhindern.
Wer sein Unternehmen verkaufen möchte, sollte sich frühzeitig um eine Bewertung bemühen und ggf. durch wertsteigernde Maßnahmen ergänzen. Dann ist es möglich, aus einer gestärkten Position heraus zu verkaufen. Der Verkauf aus einer Zwangslage heraus (schlechte Ertragslage, Krankheit oder Tod des Unternehmers) wird den Kaufpreis deutlich reduzieren.
Der Verkäufer hat oft wesentlich höhere Kaufpreisvorstellung als der Käufer, da er in dem Unternehmen sein Lebenswerk sieht, das er mit hohem persönlichen Einsatz und Verzicht aufgebaut hat. Dies möchte er im Kaufpreis berücksichtigt sehen.
Für den Käufer dagegen spielen diese Überlegungen kaum eine Rolle, da er diese ideellen Werte zu Recht nicht mit bezahlen möchte. Zum anderen wird er Schwachstellen im Unternehmen suchen und auch finden und diese zur Preisminderung nutzen.
Daher ist erstes Ziel einer Unternehmensbewertung, einen gerechten Kaufpreis für das Unternehmen bzw. seine Anteile zu finden und sodann abzustimmen, ob dieser Kaufpreis und der daraus resultierende Kapitaldienst aus den künftigen Unternehmenserträgen erwirtschaftet werden kann.
Eine Unternehmensbewertung ist nicht nur bei Nachfolgeregelungen oder der Abfindung von Mitgesellschaftern erforderlich, sondern auch bei Familiennachfolgen und im Bezug auf Erbschaften oder zur Ermittlung des Zugewinns bei Ehescheidungen.

Substanzwertverfahren

Hier wird versucht, die Kosten zu ermitteln, die entstehen würden, wenn man den Betrieb auf der "grünen Wiese" im gegenwärtigen Zustand neu errichten wollte.
Vereinfacht kann dies wie folgt aussehen:
Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK)
./. bislang auf die AHK angefallenen Abschreibungen
./. Fremdkapital
+ geschätzter Wert der immateriellen Güter (Patente, Lizenzen, Rechte u.ä.)

= Substanzwert
Das Substanzwertverfahren kann in folgenden Fällen im Vordergrund stehen:
  • wenn der weit überwiegende Teil des Unternehmensvermögens in Immobilienwerten und Anlagen
  • als Mindestwert, wenn der Ertragswert des Unternehmens kleiner oder gar negativ ist.
Denn Substanz dient in erster Linie dazu, Ertrag zu schaffen. Dagegen wäre es falsch, wenn für einen Dienstleister, der überwiegend mit gemieteten und geleasten Wirtschaftsgütern arbeitet, das Substanzwertverfahren eingesetzt würde.

Die Differenz zwischen Substanz- und Ertragswert wird gelegentlich auch als Firmenwert oder Good-will bezeichnet.

Liquidationsverfahren

Hier wird unterstellt, dass das Unternehmen aufgegeben wird. In diesem Fall wird geschätzt, welche Verkaufserlöse die Wirtschaftsgüter erzielen könnten, wenn sie einzeln verkauft werden. Die Summe dieser geschätzten Verkaufserlöse stellt dann den Liquidationserlös dar.
Es liegt auf der Hand, dass dieses Verfahren viele kaufpreissteigernde Faktoren außer acht lässt und damit für den Verkäufer den ungünstigsten Wert darstellt.

Ertragswertverfahren

Dieses Verfahren hat sich mittlerweile durchgesetzt und ist von der Rechtsprechung als das sinnvollste anerkannt. Dahinter steht folgende Überlegung: Die künftigen Erträge des Unternehmens für z.B. die folgenden fünf Jahre werden auf den heutigen Tag abgezinst und addiert. Daraus erhält man den so genannten Barwert, der dann einen Kaufpreis für das Unternehmen darstellt.
1. Schritt:
Ermittlung der Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre aus den Gewinn- und     Verlustrechnungen des Unternehmens.
2. Schritt:
Bereinigen der Betriebsergebnisse um alle außerordentlichen Erträge und Aufwendungen, die nichts mit dem normalen Betriebsgeschehen zu tun haben. Den Gewinnen werden u.a. hinzu   gerechnet: Kosten für einen Umzug, nicht durch Versicherungen gedeckte Schadensfälle,   Renovierungsaufwand, Spenden, Veräußerungsverluste aus Verkäufen unter Buchwert,   Sonderabschreibungen, Bewertungsabschläge.
Abgezogen werden von den Gewinnen: Gewinnerhöhungen aus der Auflösung steuerfreier und   auch stiller Reserven, Zulagen und Zuschüsse, Veräußerungsgewinne aus Verkäufen über   Buchwert, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. Wenn ein mitarbeitendes Familienmitglied für   seineTätigkeit geringer als ein fremder dritter Angestellter entlohnt wird, so ist diese Differenz   ebenfalls abzuziehen; ebenso sind nicht enthaltende Kosten für kalkulatorische   Abschreibungen, Unternehmerlohn, Zinsen, Miete* abzuziehen.
*kalkulatorische Abschreibungen = Wenn die an den Anschaffungs- und Herstellungskosten orientierte steuerlich Abschreibung kleiner ist als die an dem Wiederbeschaffungswert orientierte tatsächliche Abschreibung.
kalkulatorischer Unternehmerlohn = als Vergütung für den Unternehmer; hier sollte ein Betrag vom Gewinn abgezogen werden, der dem Lohn entspricht, den man einem dritten Fremden für diese Arbeit zahlen müsste.
kalkulatorische Zinsen = Zinsen für das Kapital, das der Unternehmer dem Unternehmen zur Verfügung gestellt hat.
kalkulatorische Miete = Miete für eigengenutzte Räume.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn, Zinsen und Miete sind nur bei der Bewertung von Einzelfirmen anzusetzen.
3. Schritt:
Ermittlung des Durchschnittes der in Schritt 2 bereinigten Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre. Dieses Ergebnis wird auch als das nachhaltig erzielbare Betriebsergebnis bei Weiterführung des Unternehmens bezeichnet. 
4. Schritt:
-> jetzt führen 2 Wege weiter: 
1. Es wird unterstellt, dass dieses Ergebnis auch in den folgenden, in der Regel fünf Jahren erzielt werden kann. Deshalb wird dieses durchschnittliche und bereinigte Betriebsergebnis auf den heutigen Tag mit einem Zinssatz abgezinst, der sich am langfristigen Zins von z.B. Bundesobligationen zzgl. eines Zinsaufschlages zur Abgeltung des Unternehmer-Risikos orientiert.
2. Ausgehend von den bereinigten Ergebnissen der Vergangenheit wird unter Einbeziehung künftiger Entwicklungen eine Unternehmensplanung für die nächsten fünf Jahre erarbeitet. Erst die daraus resultierenden Betriebsergebnisse werden abgezinst.
Für diese Bewertung sollten u.a. folgende Unterlagen herangezogen werden:
  1. Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
  2. Status des laufenden Jahres
  3. Darlehens-, Arbeits-, Miet-/Leasing- und andere das Unternehmen bindende Verträge
  4. Gesellschaftsvertrag ggf. auch Gesellschafter-Darlehensvertrag
  5. Wertgutachten zur Immobilie
  6. Mitarbeiterspiegel mit Qualifikation, Alter, Entlohnung, Pensionsansprüchen etc.
  7. Angaben zum Produktionsprogramm
  8. Kundenstruktur mit Zahlungsvereinbarungen
  9. Auftragsstruktur
  10. Lieferantenstruktur mit Zahlungsvereinbarungen
Das Ertragswertverfahren führt dann in die Irre, wenn das Unternehmen über hohe Immobilienwerte verfügt, wenn der Ertragswert kleiner als der Substanzwert ist oder wenn der Ertragswert negativ und der Substanzwert positiv ist.

Discount-Cash-Flow-Methode

Im Unterschied zum Ertragswertverfahren wird bei der Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF-Methode) ausschließlich der zukünftige Cash-Flow als Basis herangezogen. Der Cash-Flow (Gewinn zuzüglich nichtausgabewirksamer Kosten wie Abschreibungen, kalkulatorische Miete oder kalkulatorischer Zins) zeigt an, welcher eigenerwirtschaftete Betrag im Unternehmen für Investitionen, Kredittilgung, Steuern, Ausgleich von drohenden Liquiditätsengpässen usw. zur Verfügung steht. Er hat dadurch einen höheren Aussagewert über die Finanzkraft eines Unternehmens als der Ertragswert. Dieser ermittelte Cash-Flow, hochgerechnet für drei Planungsjahre, wird auf den heutigen Kapitalwert abgezinst und stellt damit einen Unternehmenswert dar. Die DCF-Methode bedingt die Berücksichtigung eines nachhaltigen Beta-Wertes (drückt aus, wie stark eine Aktie im Vergleich zum Markt in ihrem Wert schwankt), der einen großen Einfluss auf das Ergebnis hat. Dieser liegt allerdings lediglich bei börsennotierten Unternehmen vor. Insofern hat diese Methode im Mittelstand wenig Bedeutung.

Mittelwertverfahren

Das Mittelwertverfahren versucht nun, aus den sehr unterschiedlichen Ergebnissen aus Substanz- und Ertragswertverfahren einen Mittelwert zu bilden, indem Substanzwert und Ertragswert mit einer Gewichtung versehen und dann erst zum Unternehmenswert addiert werden. Dies geschieht dadurch, indem man festlegt, dass z.B. der Ertragswert ein Gewicht von 75% am Gesamtwert haben soll. Demzufolge ist der Ertragswert mit 0,75 und der Substanzwert mit 0,25 zu multiplizieren:
        (Ertragswert x 0,75) + (Substanzwert x 0,25) = Gesamtwert des Unternehmens.

Verfahren nach der Kapitaldienstgrenze

Dieses in der Praxis entwickelte Verfahren ermittelt zunächst den maximal tragfähigen, zusätzlichen Kapitaldienst (zusätzlich, weil über den betriebsbedingten Mittelbedarf hinaus), der von den erwarteten Umsätzen und Erträgen aus den nächsten 5-10 Jahre getragen werden kann. Dieser zusätzlich tragbare Kapitaldienst spiegelt ein zusätzliches maximales Kreditvolumen wider, welches das Unternehmen tragen kann.
Dieses Kreditvolumen stellt nun die obere Preisgrenze für den Unternehmenswert dar.

Beratersuche

Die Unternehmensbewertung hängt von vielen Faktoren ab und auch die Wahl des Verfahrens ist nicht immer eindeutig.
Individuelle Hilfestellung bei der Ermittlung des Unternehmenswertes bieten unter anderem Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer. Häufig empfiehlt sich die Einschaltung einer beratenden Institution für eine neutrale Wertermittlung als Grundlage von Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer.
Wichtig bei der Auswahl externer Berater ist sowohl die Erfahrung in Bewertungen, als auch die Kenntnis über die Marktsituation von Unternehmen aus der Branche.
Kontakte zu entsprechenden Fachleuten erhalten Sie beispielweise über den Bundesverband Deutscher Unternehmensberater.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertung können von der IHK Pfalz benannt werden bzw. über das IHK-Sachverständigenverzeichnis recherchiert werden.

Unternehmenswerkstatt Rheinland-Pfalz

Ein Online-Tool zur Unternehmensnachfolge enthält die Unternehmenswerkstatt Rheinland-Pfalz. Diese Plattform unterstützt Sie in jeder Phase Ihres Unternehmens: Gründung, Sicherung und Nachfolge. Nutzen Sie sichere, virtuelle Projekträume, professionelle Projektvorlagen, persönliche Beratungen durch IHK-Experten und viele weiteren Leistungen. Zur Unternehmenswerkstatt geht es unter rlp.uwd.de.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
  • Steffen Blaga
    IHK-Starterzentrum Ludwigshafen-Vorderpfalz
    Tel. 0621 5904-2100, steffen.blaga@pfalz.ihk24.de
    für die Städte Frankenthal, Ludwigshafen, Neustadt/Weinstraße, Speyer, den Landkreisen Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis
  • Martin Holaus
    IHK-Starterzentrum Ludwigshafen-Vorderpfalz
    Tel. 0621 5904-2110, martin.holaus@pfalz.ihk24.de
    für die Städte Frankenthal, Ludwigshafen, Neustadt/Weinstraße, Speyer, den Landkreisen Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis
  • Grit Wehrmann
    IHK-Starterzentrum Kaiserslautern-Nordwestpfalz
    Tel. 0631 41448-2706, grit.wehrmann@pfalz.ihk24.de
    für die Stadt Kaiserslautern, die Landkreise Donnersberg, Kaiserslautern und Kusel
  • N.N.
    IHK-Starterzentrum Landau-Südpfalz
    Tel. 06341 971-2511,
    für die Stadt Landau, die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße
  • Jonas Klein
    IHK-Starterzentrum Pirmasens-Südwestpfalz
    Tel. 06331 523-2611, jonas.klein@pfalz.ihk24.de
    für die Städte Pirmasens und Zweibrücken, den Landkreis Südwestpfalz
Dieser Artikel soll - als Service Ihrer IHK Pfalz- nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.