Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Franchise

Was bedeutet Franchising?

Franchising ist die entgeltliche Gewährung eines Nutzungsrechtes für Wettbewerbsvorteile an unabhängige Unternehmer, verbunden mit Weisungsrecht, Betreuung und Kontrolle.
Das heißt der Franchisegeber entwickelt ein Geschäftskonzept von „A bis Z“. Hierzu gehört meist ein komplettes Produkt- bzw. Leistungsprogramm (inklusive Werbung, Namensgebung, Ladengestaltung bis hin zur Schulung). Der Franchisenehmer hat das Recht, das Franchisepaket gegen Entgelt zu nutzen. Er ist dabei im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Als Leistungsbeitrag liefert der Franchisenehmer Arbeit, Kapital und Informationen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich genau an die Vorgaben des Franchisegebers zu halten.
Üblicherweise besteht das Service-Paket, das der Franchisegeber dem Franchisenehmer zur Verfügung stellt, aus einmaligen und laufenden Leistungen. Auch die Gebühr, die der Franchisenehmer zahlen muss, setzt sich in der Regel aus einer einmaligen Einstiegsgebühr und einer laufenden Franchise-Gebühr zusammen. Neben der laufenden Gebühr wird von einigen Franchise-Gebern auch eine Werbegebühr berechnet.
Auf den Internetseiten des Franchise-Verbands, des Franchiseportals und Weiteren, können Sie nach den Franchise-Systemen recherchieren. Hier ist auch die Höhe der jeweiligen Gebühren aufgelistet.
Franchising ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Als Grundlage kann jedoch der Europäische Verhaltenskodex für Franchising - zugleich Ehrenkodex für Mitglieder des Deutschen Franchiseverbandes e.V. - dienen. Darin finden sich auch Bestimmungen, die Franchising von Lizenzverträgen bzw. bloßen „Partnerschaftsverträgen“ abgrenzen.

Formen des Franchising

Unterschieden wird zwischen:
  • Vertriebsfranchising – der Franchise-Nehmer verkauft bestimmte Waren in seinem Geschäft, die den Namen des Franchise-Gebers trägt, z.B. Baumärkte
  • Dienstleistungsfranchising – der Franchise-Nehmer bietet Dienstleistungen unter der Geschäftsbezeichnung des Gebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten, z.B. Hotelkette, Musikschule
  • Produktions-Franchising -nach Anweisung des Franchise-Gebers stellt der Nehmer eine bestimmte Ware selbst her; er verkauft die Produkte unter dem Warenzeichen des Franchise-Gebers, z.B. Getränkeabfüllbetrieb und
  • Mischformen – Pflicht zur Abnahme bestimmter Produkte wird vom Franchise-Geber festgelegt, z.B. Kauf bestimmter Kosmetika bei m Franchise-Geber.
Franchising ist von anderen Vertriebsformen (Vertragshändler, Handelsvertreter, Kommissions-Vertrieb, Filial-System, reine Lizenz- und Kow-how-Verträgen) zu unterscheiden.

Wann kann man von „echtem“ Franchising sprechen?

Das System sollte, wie auch im Europäischen Verhaltenskodex für Franchising festgeschrieben, der nachfolgenden Definition entsprechen:
Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbständiger Unternehmen auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Dieses System tritt am Markt einheitlich auf und wird geprägt durch das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner sowie durch ein Weisungs- und Kontrollsystem zur Sicherung eines systemkonformen Verhaltens.
Das Leistungsprogramm des Franchisegebers ist das Franchise-Paket. Es besteht aus:
  • Geschäftskonzept
  • Finanzierungshilfen
  • Managementunterstützung
  • Schulungsaktivitäten
  • Nutzbarkeit von Schutzrechten und
  • Weiterentwicklung des Systems.
Der Franchisenehmer erhält - neben gewerblichen Schutz- und Urheberrechten - auch das Recht, das „Know-how“ des Franchisegebers zu nutzen.
Um über ein entsprechendes „Know-how“ zu verfügen, muss der Franchisegeber vor der Gründung seines Franchisenetzes sein Geschäftskonzept schon in einem angemessenen Zeitraum und mit wenigstens einem Pilotobjekt selbst erfolgreich betrieben haben.

Kosten

Franchise-Partnerschaften beruhen auf Leistung und Gegenleistung. Und jede Leistung hat ihren Preis. Franchise-Nehmer müssen regelmäßig zwei Arten von Gebührenentrichten:
Die  einmalige Eintrittsgebühr dient zur Deckung der Vorleistungskosten des Franchise-Gebers. Sie tilgen die kontinuierlichen Kosten des Franchise-Gebers für die Bereitstellung von Know-how, Training, Markenschutz, Werbemitteln, Unternehmensberatung und Weiterentwicklung des Systems. Mit der einmaligen Eintrittsgebühr erwerben Sie das Recht, sich mit dem Geschäftskonzept des Franchisegebers selbständig zu machen.
Die laufende Franchise-Gebühr wird in unterschiedlicher Form erhoben: Entweder als festgelegter monatlicher Betrag oder als prozentuale Beteiligung am Netto- oder Bruttoumsatz. Üblicherweise liegen die Forderungen der Franchise-Geber zwischen 1 bis 15 Prozent des Nettoumsatzes, teilweise auch des Bruttoumsatzes. Bei den Fix-Zahlungen dominieren Beträge zwischen etwa 50 und 500 Euro.
Neben der laufenden Gebühr wird von einigen Franchise-Gebern auch eine Werbegebühr berechnet, wenn diese Kosten nicht bereits in der Franchisegebühr enthalten sind. Diese wird meist umsatzabhängig berechnet und beträgt regelmäßig 1 oder 5 Prozent des Umsatzes.
Die Gesamtinvestitionssumme für den Aufbau eines Betriebes als Franchisenehmer (u.a. mit Ladenbau, Geschäftsausstattung, Warengrundstock, behördliche Gebühren) berechnet sich aus der Eintrittsgebühr des Franchise-Systems sowie aus den Kosten für den Aufbau des Betriebes.

Welche Vor- bzw. Nachteile bietet Franchising für den Franchisenehmer?

Der Franchisenehmer erhält durch Franchising die Möglichkeit ein bereits entwickeltes und erfolgreich erprobtes Konzept zu nutzen. Dazu gehört regelmäßig
  • ein bereits bekannter „geschützter“ Markenname
  • die Unterstützung durch den Franchisegeber beim Einkauf,
  • die Unterstützung bei der Betriebsführung und
  • die Unterstützung in allen Fragen des Marketing und der Konzeptweiterentwicklung.
Die „Kooperation“ mit dem Franchisegeber gibt dem Franchisenehmer die Möglichkeit auch gegenüber großen Mitbewerbern und anderen Verbundgruppen zu bestehen.
Franchising hat für den Franchisenehmer aber auch zur Folge, dass er durch die Partnerschaft mit dem Franchisegeber in seinen unternehmerischen Entscheidungen stark eingeschränkt ist. Er muss sich in das System einfügen und ist darüber hinaus abhängig von der Geschäftspolitik und dem Wohlergehen des Franchisegebers und der anderen Franchisenehmer. Eine vorzeitige Beendigung der Franchisepartnerschaft ist für den Franchisenehmer meist mit Verlust verbunden.
Beispiele in der Praxis haben gezeigt, dass Franchising auch zunehmend Bedeutung gewinnt bei der Umwandlung eines bereits bestehenden Filialsystems und bei der Privatisierung von ehemals staatlichen Wirtschaftseinheiten.

Wie kann ich feststellen, ob es sich um ein „seriöses“ Franchise-System handelt?

Da der Begriff „Franchising“ weder geschützt noch gesetzlich explizit geregelt ist, kommt es immer wieder vor, dass sich auch unseriöse Unternehmen hiermit schmücken. Vor allem unter den Anzeigen in Tageszeitungen und Illustrierten finden sich gelegentlich sogenannte „schwarze Schafe“, die mit hohen Gewinnversprechen potentielle Franchisenehmer anlocken. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn:
  • bei Anzeigen keine Firmenadresse, sondern nur Telefon bzw. Fax angegeben wird
  • der Franchisegeber mit hohen Gewinnversprechen wirbt
  • die Unterlagen formal zu beanstanden sind, z.B. Rechtschreibfehler, kein im Geschäftsleben üblicher Briefbogen usw.
  • der Franchisegeber keinen Pilotbetrieb nachweisen kann und sich weigert, Einblick in betriebswirtschaftliche Zahlen zu gewähren
  • der Franchisegeber es ablehnt, Referenzadressen, z.B. von anderen Franchisenehmern, zu nennen
  • Zeitdruck besteht, insbesondere keine ausreichend lange Zeit zur Prüfung der Unterlagen und des Franchisevertrages eingeräumt wird
  • Vorabzahlungen zu leisten sind
  • ein Missverhältnis zwischen Franchisegebühr und den Leistungen des Franchisegebers besteht
  • der Eintrag der Schutzrechte nicht nachgewiesen werden kann
  • kein Franchisehandbuch vorliegt

Wie überprüfe ich ein Franchisesystem?

Auch mit Hilfe des Franchising lässt sich verständlicherweise das wirtschaftliche Risiko einer Existenzgründung nicht ausschließen. Echtes Franchising bietet jedoch die Möglichkeit, ein bereits erprobtes Konzept zu nutzen. Der Franchisenehmer sollte vor Vertragsabschluss intensiv überprüfen, inwieweit das System sich in der Vergangenheit bereits bewährt hat und welche Punkte dafür sprechen, dass es sich auch in Zukunft weiter erfolgreich am Markt behaupten kann.
Auch wenn es sich um ein seit langem erfolgreichen, seriösen Franchisegeber handelt, so bedeutet eine Partnerschaft für den Franchisenehmer nicht zwangsläufig wirtschaftlichen Erfolg.
Von Bedeutung ist selbstverständlich auch die jeweilige Marktentwicklung. Beispiele aus der Praxis haben gezeigt, dass Franchisingunternehmen mit Hilfe des Franchisegebers auf konjunkturelle Schwankungen jedoch besser reagieren können als Unternehmen ohne eine derartige Partnerschaft.

Franchise-Vertrag

Was ist aus rechtlicher Sicht bereits vor Abschluss eines Franchisevertrages zu beachten?
Bereits mit Aufnahme der Vertragsverhandlungen entsteht ein vorvertragliches Vertrauensschuldverhältnis, das die beiden Partner im besonderen Maße zur Offenlegung der für die spätere Zusammenarbeit erheblichen Informationen verpflichtet. Aufgrund dieser Aufklärungspflicht sind Franchisegeber und -nehmer gehalten, sich einander richtig, vollständig und wahrheitsgetreu über die beiderseitigen Voraussetzungen der Franchise-Partnerschaft zu informieren. Hierzu gehören:
von Seiten des Franchisegebers:
  • Angaben über die voraussichtlichen arbeitsmäßigen und finanziellen Belastungen, einschließlich aller notwendigen Aufwendungen und möglicher Verluste während der Anlaufphase
  • Ausführliche Informationen zu den bisherigen Erfahrungen der anderen Franchisepartner bzw. des
  • eigenen Pilotbetriebes mit Zahlenangaben
  • Wahrheitsgemäße Angaben zur geplanten Marketing- und Werbekonzeption 
von Seiten des Franchisenehmers:
  • Wahrheitsgemäße Angaben über die eigenen beruflichen Fähigkeiten, persönlichen Eigenschaften und finanziellen Möglichkeiten, soweit diese für das Franchisesystem von Bedeutung sind
Kann ein Partner nachweisen, dass unzutreffende Informationen für ihn den Ausschlag gegeben haben, den Franchisevertrag abzuschließen, so kann er Schadensersatz verlangen! 
Welche Punkte sollten im Franchisevertrag geregelt sein?
Der Franchisevertrag dokumentiert die vertragliche Basis der Zusammenarbeit zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber. Er sollte schriftlich abgefasst werden und die Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner möglichst umfassend und eindeutig bezeichnen.
Da sich Franchisesysteme stark voneinander unterscheiden und sich auf ganz unterschiedliche Branchen und Betriebstypen beziehen können, sind auch die Franchiseverträge unterschiedlich gestaltet. Fachkundiger Beistand eines Rechtsanwalts ist sinnvoll.
In der Regel sollte ein Franchisevertrag insbesondere die folgenden Punkte beinhalten:
Vertragspartner
  • Gegenstand des Franchise-Vertrages
  • Pflichten des Franchisenehmers
  • Pflichten des Franchisegebers
  • Beendigung des Franchisevertrages
  • Vertragsstrafen
  • Belehrung über das Widerrufsrecht
  • Gerichtsstand und Erfüllungsort

Finanzierung

Franchise ist kein „Finanzierungskonzept“. Vielmehr müssen Existenzgründer, die sich mit Hilfe von Franchising selbständig machen wollen, besonders für etablierte Systeme meist erhebliche finanzielle Mittel bereitstellen. Viele Banken stehen heute der Finanzierung von Franchiseunternehmen durchaus positiv gegenüber, da das Unternehmenskonzept bereits erprobt ist und sich die Betriebe aus diesem Grund schneller und erfolgreicher am Markt etablieren können als Unternehmen ohne eine entsprechende Partnerschaft. Außerdem begrüßen es die Banken, dass der Unternehmer bereits vom Franchisegeber intensiv überprüft wurde und von diesem laufend in wirtschaftlichen Dingen unterstützt wird.
Bei der Beurteilung des Kreditantrages betrachtet die Bank, wie bei jeder Existenzgründung bzw. -erweiterung, insbesondere das Konzept und die persönliche Eignung des Antragstellers. Bei Franchisesystemen überprüft die Bank darüber hinausgehend:
  • Grad der Selbständigkeit des Franchisenehmers, sprich den vorhandenen unternehmerischen
  • Entscheidungsspielraum
  • alle Verpflichtungen des Franchisenehmers gegenüber dem Franchisegeber, insbesondere die Art
  • der Bezugsbindung
  • Tragfähigkeit des Konzeptes
  • Angemessenheit der Franchisegebühr
  • Langfristigkeit der Kooperation.
Hinsichtlich der Finanzierung stehen Gründern öffentliche Förderprogramme von Bund und Land zur Verfügung.

Der Weg zum Franchise-Geber

Als Franchise-Geber müssen Sie im Vorfeld dieses Geschäftskonzept zwei Jahre erfolgreich am Markt positioniert haben. Klare Alleinstellungsmerkmale in Produkten oder Dienstleistungen sollten deutlich erkennbar sein.
Ein bestehendes Geschäftsmodell in ein Franchisesystem zu wandeln, bedarf einer sorgfältigen Planung. Es ist sinnvoll, den Weg zu einem Franchisekonzept strukturiert anzugehen. Folgende Punkte geben Ihnen eine Orientierung, wie der inhaltliche Weg zu einem Franchise-System aussehen kann:
  1. Entwicklung einer Geschäftsidee
  2. Prüfung der Eignung der Idee als Franchisesystem
  3. Erstellung eines Profils der Franchise-Nehmer
  4. Durchführung einer Markt- und Erfolgsanalyse
  5. Erstellung einer Marketingkonzeption
  6. Bestimmung des Geschäftstyps
  7. Erstellung einer finanziellen Planung
  8. System-Erprobung/Pilotprojekt
  9. Erstellung des Franchisevertrags
  10. Kooperationstest mit ersten Franchise-Nehmern
Sie sollten ausreichend Zeit einplanen, diese zehn Schritte mir aller Sorgfalt zu durchlaufen, damit Sie die Chance haben, Ihre Geschäftsidee erfolgreich zu etablieren. Bei den einzelnen Schritten kann es durchaus sinnvoll sein, auf externe Beratung zurück zu greifen.

Hilfreiche Links

Der Deutsche Franchise-Verband hat auf seiner Internetseite Informationen, Checklisten, Franchise-Systeme, Erfahrungsberichte uvm. eingestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie über nachfolgende Verbände:
Dieser Artikel soll - als Service Ihrer IHK Pfalz- nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.