Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Auskunftserteilung gegenüber Finanzamt nun elektronisch

Steuerpflichtige müssen dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines gewerblichen Betriebes oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit weitere Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse erteilen (§ 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 AO).
Seit dem 1. Januar 2021 gilt folgendes: sofern die Auskunftserteilung nicht aufgrund eines Härtefalls nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zugelassen wurde (§ 138 Absatz 1b Satz 3 AO) sind folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung elektronisch nach Maßgabe des § 138 Absatz 1b Satz 2 AO zu übermitteln:
  • Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und
  • forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen);
  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft;
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft.
Elektronische Fragebögen zur steuerlichen Erfassung sowie weitere Informationen zur Über­mittlung werden im Online-Finanzamt „Mein ELSTER(www.elster.de) zur Verfügung gestellt.