Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Kranken- und Pflegeversicherung

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung soll es dem Versicherten und seinen Familienangehörigen ermöglichen, bei Krankheit und Unfall ausreichende Hilfe durch Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser zu erhalten. Zudem soll die Inanspruchnahme von Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln gewährleistet werden.
Für Selbständige besteht eine Krankenversicherungspflicht. Die Entscheidung, in welche Versicherung Sie eintreten möchten, können Sie als Selbständiger selbst treffen. Wird nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in die Selbständigkeit gewechselt, hat der Existenzgründer beim Abschluss einer Krankenversicherung zwei Möglichkeiten:
  1. Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied.
  2. Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Beachte: Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist während der Selbständigkeit nicht mehr möglich.
Selbstständige mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 5.775,00 Euro (2024) sind freiwillig gesetzlich versichert.
Krankenkassenbeiträge werden bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 5.175,00 Euro brutto (Jahr 2024) berechnet.  Auch wenn der Versicherte mehr verdient, steigt der Beitrag nicht weiter.
Bei geringeren Einnahmen wird die Krankenkasse prüfen, ob die gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 1.178,33 Euro (Jahr 2024) zum Tragen kommt. Der Krankenkassen-Beitragssatz beträgt für freiwillig versicherte Selbstständige 14 % plus Zusatzbeitrag. 
Freiwillig versicherte Selbständige können das gesetzliche Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche versichern. Hier liegt der Beitragssatz bei 14,6 %. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
Hinweis: Wer der Versicherungspflicht nicht nachkommt, muss ggfs. bei späterer Versicherung und Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen ausstehende Beiträge bzw. Prämien nachzahlen.
Der Einkommensteuerbescheid ist die Grundlage für die Berechnung der Kranken- und Pflegekassenbeiträge. Bei Existenzgründern liegt in der Regel kein Einkommensteuerbescheid vor, so dss die Einnahmen zum Beispiel auf Basis der betrieblichen Auswertung vom Steuerberater oder der vorgelegten Rentabilitätsvorschau geschätzt werdern. Dieser Beitrag wird unter Vorbehalt festgesetzt, bis der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt.

​​​​​​​Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet eine Grundversorgung; sie kommt für die materiellen Folgen der Pflegebedürftigkeit auf: im Alter, nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall. Der Beitragssatz für Selbständige liegt momentan bei 3,4% (Kinderlose, die das 23. Lebensjahr überschritten haben – 4,0 %).
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Es besteht für den Selbständigen jedoch die Möglichkeit, zwischen einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung zu wählen. Verstöße werden mit einer Geldbuße bestraft (2.500.- €) (Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI)).
Weitere Informationen zu Beiträgen und Tarifen erhalten Sie beim Bundesgesundheitsministerium und bei den Krankenkassen.
Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.