Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer

Existenzgründer können bei der Bundesagentur für Arbeit eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung beantragen (rechtliche Grundlage ist der § 28a SGB III).
Voraussetzungen für eine Antragstellung:
  • eine selbstständige Tätigkeit muss an mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt werden 
  • der Selbstständige, muss unmittelbar vorher versicherungspflichtig gewesen sein  
oder
  • eine so genannte Entgeltersatzleistung nach SGB III (z.B. Arbeitslosengeld I, nicht aber Arbeitslosengeld II) unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit bezogen haben 
  • die Versicherungspflicht bzw. Entgeltersatzleistung muss innerhalb der letzten 24 Monate insgesamt mindestens 12 Monate umfasst haben. Es muss sich  dabei nicht um einen zusammenhängenden Zeitraum von zwölf Monaten handeln 
  • es darf keine anderweitige Versicherungspflicht (z.B. Kindererziehungszeiten, Wehrzeiten) bestehen 
Der Antrag auf das Versicherungspflichtverhältnis ist spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung oder nach einer Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz zu stellen. Wenn der Antrag innerhalb der Ausschlussfrist gestellt wird und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, beginnt die Versicherung mit dem Tag an dem erstmals die Voraussetzungen für das Versicherungspflichtverhältnis erfüllt sind. Gegebenenfalls tritt innerhalb der Ausschlussfrist ein rückwirkender Versicherungsschutz ein.
Wird neben der selbständigen Tätigkeit/Beschäftigung noch eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausgeübt, hat das keine Auswirkungen.
Beitragshöhe:
Der Beitragssatz liegt bei 2,6 %. Der monatliche Beitrag für das Jahr 2024 errechnet sich auf der Basis der Bezugsgröße (3.535 Euro West, 3.465 Euro Ost). Daraus ergeben sich Beiträge in Höhe von:
91,91 Euro (West) und 90,09 Euro (Ost) für selbständig Tätige.
Für Gründerinnen und Gründer gibt es eine Sonderregelung. Sie  zahlen im Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit sowie im darauf folgenden Kalenderjahr generell nur den hälftigen Beitrag (45,96 Euro West / 45,05 Euro Ost).
Höhe des Arbeitslosengeldes:
Bei Arbeitslosen, die in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung als Selbständige freiwillig weiterversichert waren, orientiert sich die Höhe des Arbeitslosengeldes an einem fiktiven Arbeitsentgelt. Die Höhe des fiktiven Arbeitsentgelts ist u.a. von der Beschäftigung, auf die sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit für den Arbeitslosen richten, und der für die Ausübung dieser Beschäftigung erforderlichen Qualifikation abhängig. 
Wie lange wird Arbeitslosengeld bezahlt?
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten zwei Jahren (Rahmenfrist) vor Eintreten der Arbeitslosigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Wo können die Anträge gestellt werden?
Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist mit einem Formblatt bei der Arbeitsagentur am Wohnort des Selbständigen zu stellen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Hier ist ein Hinweisblatt zur “Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung” eingestellt.