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Altersvorsorge / Rentenversicherung

Die Notwendigkeit, für das Alter privat vorzusorgen ist inzwischen unbestritten und Selbständige müssen für ihre Altersvorsorge selbst Sorge tragen.
Bei der Altersvorsorge geht es um den Aufbau eines Vermögens, um im Alter entsprechend abgesichert zu sein. Aus diesem Grund sollten Sie den Aufbau Ihrer Altersvorsorge rechtzeitig planen und auf mehrere Standbeine stellen.

Rentenversicherung

Die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, die Sie sich in der Zeit als Arbeitnehmer erworben haben, bleiben erhalten. Selbständige Freiberufler und Gewerbetreibende können auch weiterhin Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund abführen. Wer sich freiwillig versichern möchte, kann jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 100,07 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro im Monat (2024) wählen.
Jedoch ist zu beachten, dass die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung normalerweise nur eine Grundversorgung für den Selbständigen abdeckt. Um im Alter ausreichend abgesichert zu sein, sollten Sie daher für weitere Rücklagen sorgen. Möglichkeiten bieten Geldanlagen wie Sparverträge, Investmentfonds, Immobilienbesitz, Kapital bildende Lebensversicherungen oder eine private Rentenversicherung.
Die kostenpflichtige Broschüre “Selbständige in der Rentenversicherung” der Deutschen Rentenversicherung gibt Ihnen inhaltlich einen Überblick darüber, welche Gestaltungsmöglichkeiten es für die gesetzliche Absicherung im Alter gibt. Außerdem erfahren Sie Einzelheiten über die Versicherungspflicht, die Höhe der Beiträge und was es sonst noch zu beachten gilt.
Einen ersten Überblick gibt die kostenlose Broschüre “Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt” der Deutschen Rentenversicherung.
Die Deutschen Rentenversicherung stellt auf Ihrer Internetseite einen Rentenrechner zur Verfügung.
Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung informieren Sie gerne zu den Möglichkeiten der Absicherung.

Private Vorsorge

Hilfestellung bei der Berechnung der Altersvorsorge kann der Rentenrechner des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. geben. Hier lassen sich die Angaben zum aktuellen Bruttogehalt, die Daten aus der gesetzlichen Renteninformation und der Standmitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge eintragen. Nach Eingabe der Werte ermittelt der Rechner, wie hoch etwa die zu erwartenden Rentenleistungen im Alter oder bei Invalidität sein werden.
Wichtig: Die Wirkung der Inflation wird dabei mit berücksichtigt. Auf der Grundlage dieser Daten wird dann ermittelt, ob die bisher getroffenen Vorsorgemaßnahmen für den gewünschten Lebensstandard im Ruhestand ausreichen oder ob weitere Maßnahmen notwendig sind.
Infos zum Thema gibt es auch unter der gebührenfreien Service-Hotline: 0800/3399399 und im Internet beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Hinweis: Diese Informationen sollen Ihnen nur erste Hinweise geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.